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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Maximum take-off mass
Die "Maximum take-off mass" (kurz: MTOM) ist ein Synonym für die höchstzulässige Startmasse.
Synonyme - höchstzulässige Startmasse, MTOM
Menschenansammlungen
Eine Menschenansammlung liegt bei einer räumlich vereinigten Vielzahl von Menschen vor, die nicht sofort überschaubar ist und so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Bei mehr als zwölf Menschen ist regelmäßig von einer Menschenansammlung auszugehen. Drohnen dürfen Menschenansammlungen nur unter bestimmten Auflagen überfliegen oder in deren Nähe betrieben werden. Um den Versicherungsschutz der Drohnen Haftpflicht nicht zu gefährden, sind diese Auflagen unbedingt einzuhalten.
Synonyme - Assemblies of people
Multicopter
Der Begriff "Multikopter" ist ist eine mehrsprachige Wortneuschöpfung aus dem lateinischen "multi" und dem griechischen "pteron". Wörtlich bedeutet es "viele Flügel" bzw. "Mehrfachflügler". Damit ist der Multicopter ein Sammelbegriff für alle Luftfahrzeuge mit mehr als einem Propeller. Gewöhnlich sind diese wie bei einer Drohne auf einer Ebene nach oben gerichtet, um Auftrieb zu erzeugen. Damit unterscheidet sich der Multicopter vom Hubschrauber, der zwar auch zwei Rotoren hat, die aber auf verschiedenen Ebenen liegen und nicht beide Auftrieb erzeugen. Multicopter gibt es in kreisförmiger, H- oder Y-Bauform. Je nach Anzahl der Rototeren werden vor allem Tricopter (3), Quadcopter (4), Hexacopter (6), Octocopter (8), Decacopter (10) oder Dodecacopter (12) unterschieden.
Synonyme - Multikopter
No-Fly-Zone
Als No-Fly-Zone für Drohnen (kurz: NFZ) wird eine Flugverbotszone bezeichnet, in der Drohnen auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht betrieben werden dürfen. In Deutschland sind Betriebsverbotsgebiete für Drohnen vor allem im § 21b LuftVO geregelt. Sie umfassen Auflagen zum Betrieb in Bezug auf u.a. Flughäfen, Menschenansammlungen, Verkehrswege oder Wohngrundstücke. Eine detaillierte Beschreibung von No-Fly-Zone für Drohnen haben wir wir in einem eigenen Artikel zum gesetzlichen Rahmen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland zusammengefasst. Luftraumkarten mit vielen No-Fly-Zones für Drohnen in Deutschland finden Sie auch in unserer Kopter-Profi App.
Synonyme - Flugverbotszone, Betriebsverbotsgebiet
NOTAM
NOTAM steht für Notice to Airmen. In einem NOTM werden Änderungen am zivilen Luftfahrthandbuch eines Landes bekanntgegeben, wie z.B. kurzfristige und dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen für die Durchführung eines Fluges. NOTAMs erscheinen unregelmäßig bzw. kurzfristig nach Bedarf, z.B. zu temporären Flugbeschränkungsgebieten. NOTAMs speziell für Drohnen können kostenfrei auf der Homepage der DFS eingesehen werden.
Synonyme - Notice to Airmen