Private Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich
(Luftfahrzeuge 2019)




Die private Drohnenhaftpflicht der Zurich weist einige Besonderheiten auf, die den Tarif von anderen eigenständigen Drohnenversicherungen unterscheiden. Für alle, die ihre Drohne nicht im Rahmen einer Privathaftpflicht, sondern über einen eigenständigen Tarif versichern wollen, ist die private Drohnenhaftpflicht der Zurich damit eine echte Empfehlung. 

Viele private Drohnenversicherungen schließen nur Drohnen bis zu einem maximal zulässigen Abfluggewicht von 5 kg ein (z.B. die Drohnenhaftpflicht der Helden). Der Tarif der Zurich versichert privat genutzte Drohnen bis zum einem MTOW von 25 kg, was deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt.

Eine anderer großer Pluspunkt der privaten Drohnenversicherung der Zurich liegt in der Anzahl der versicherten Drohnen. Eigenständige Drohnenversicherungen umfassen bei den meisten Tarifen nur eine oder zumindest eine begrenzte Anzahl von Drohnen, die mit Seriennummer hinterlegt werden müssen. Im gewerblichen Bereich sind diese Angaben sogar verpflichtend, um eine gültige Versicherungsbestätigung zu erhalten. Abweichend von diesem Branchenstandard sind in der Drohnenhaftpflicht der Zurich alle privat genutzten Drohnen im Eigentum des Versicherungsnehmers automatisch versichert, ohne einzeln benannt oder mit Seriennummer angegeben werden zu müssen.

Global und nicht nur auf die Drohnenversicherung bezogen betreut die Zurich Versicherung über 55 Millionen Kunden in mehr als 210 Ländern und Gebieten. Seit ihrer Gründung 1872 kann sie auf eine lange Historie und jede Menge Erfahrung in den verschiedensten Versicherungssparten zurückblicken, u.a. in der Drohnenversicherung. Die Zurich strebt das Ziel an, eines der verantwortungsbewusstesten Versicherungsunternehmen der Welt zu werden. Bis 2050 beabsichtigt die Zurich, eine Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
Drohnenversicherung Zurich

Tarifkategorie: Der Tarif der Zurich gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 95,20 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
3,0 | 5,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
Mehrgerätedeckung

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
ja

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne
auf Anfrage

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
nicht mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
mitversichert

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein