Private Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich
(Luftfahrzeuge 2019)
Die private Drohnenhaftpflicht der Zurich weist einige Besonderheiten auf, die den Tarif von anderen eigenständigen Drohnenversicherungen unterscheiden. Für alle, die ihre Drohne nicht im Rahmen einer Privathaftpflicht, sondern über einen eigenständigen Tarif versichern wollen, ist die private Drohnenhaftpflicht der Zurich damit eine echte Empfehlung.
Viele private Drohnenversicherungen schließen nur Drohnen bis zu einem maximal zulässigen Abfluggewicht von 5 kg ein (z.B. die Drohnenhaftpflicht der Helden). Der Tarif der Zurich versichert privat genutzte Drohnen bis zum einem MTOW von 25 kg, was deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt.
Eine anderer großer Pluspunkt der privaten Drohnenversicherung der Zurich liegt in der Anzahl der versicherten Drohnen. Eigenständige Drohnenversicherungen umfassen bei den meisten Tarifen nur eine oder zumindest eine begrenzte Anzahl von Drohnen, die mit Seriennummer hinterlegt werden müssen. Im gewerblichen Bereich sind diese Angaben sogar verpflichtend, um eine gültige Versicherungsbestätigung zu erhalten. Abweichend von diesem Branchenstandard sind in der Drohnenhaftpflicht der Zurich alle privat genutzten Drohnen im Eigentum des Versicherungsnehmers automatisch versichert, ohne einzeln benannt oder mit Seriennummer angegeben werden zu müssen.
Global und nicht nur auf die Drohnenversicherung bezogen betreut die Zurich Versicherung über 55 Millionen Kunden in mehr als 210 Ländern und Gebieten. Seit ihrer Gründung 1872 kann sie auf eine lange Historie und jede Menge Erfahrung in den verschiedensten Versicherungssparten zurückblicken, u.a. in der Drohnenversicherung. Die Zurich strebt das Ziel an, eines der verantwortungsbewusstesten Versicherungsunternehmen der Welt zu werden. Bis 2050 beabsichtigt die Zurich, eine Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

Tarifkategorie: Der Tarif der Zurich gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
ab 95,20 € pro Jahr
Grunddaten der Drohnenversicherung
Verfügbare Versicherungssummen 3,0 | 5,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen
Mehrgerätedeckung |
Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit (außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne
auf Anfrage |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in der offenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in der speziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert |
Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
mitversichert |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |