Private Drohnenhaftpflichtversicherung R+V
(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

Die private Drohnenhaftpflicht der R+V ist einer der Oldies auf dem Markt, aber dadurch nicht weniger attraktiv. Der Tarif L stammt aus einer Zeit, als es noch gar keine Drohnen am Himmel gab. Über das Bedingungswerk können bemannte Luftfahrzeuge wie Fallschirme oder Hängegleiter versichert werden. Aber auch unbemannte Luftfahrzeuge wie Fesselballone, Lenkdrachen oder auch Modellflugzeuge inkl. Drohnen bis 25kg. Auf Betreiben der Kopter-Profis wurde der Tarif ab 2014 um besondere Bedingungen für den Betrieb von UAS ergänzt.

Da die Drohnenversicherung der R+V nicht exklusiv für UAS entwickelt wurde, fehlen in den Versicherungsbedingungen manche Drohnen spezifischen Ausschlüsse, wie z.B. bezüglich Indoor-Flügen (bei Fallschirmen käme niemand auf diese Idee). Andere Punkte wurden in der "BBE DROHNE" nach und nach ergänzt. Trotzdem überzeugt der Tarif noch immer über eine kulante Schadenabwicklung und ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Dieses reicht allerdings nicht ganz an das Preisniveau der Drohnenversicherung der Degenia heran, bei der ebenfalls die R+V als Risikoträger der Versicherung auftritt.

Besonders hervorzuheben an der Drohnenhaftpflichtversicherung der R+V ist die beitragsfreie Mitversicherung der gelegentlichen Nutzung fremder Drohnen. Dies wird erforderlich, wenn ich mir eine Drohne z.B. von einem Freund ausleihe oder online miete, die Drohnenversicherung des Betreibers meinen Flug aber nicht mitversichert. Dann kommt die Drohnenversicherung der R+V subsidiär für Schäden auf, die ich ggf. mit der Drohne verursache, obwohl ich nicht der Halter bzw. Betreiber bin.

Änderungen an der Drohnenversicherung dauern bei dem Tarif der R+V deutlich länger als z.B. beim Tarif der Degenia, das ist als Nachteil zu erwähnen. Während z.B. der Wechsel des versicherten Kopters bei der Degenia innerhalb von 24 Stunden umgesetzt ist inkl. neuer Versicherungsbestätigung der versicherten Drohne per Mail, kann dieser Vorgang bei der R+V bis zu einer Woche dauern. Hier zeigt sich die ältere, weniger IT-optimierte Tarifgeneration.

Die 1922 gegründete R+V ist eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und hat ihren Konzernsitz in Wiesbaden. Ihr Name leitet sich aus ihrer Zugehörigkeit zur FinanzGruppe des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken ab. In der gesamten Sparte Haftpflichtversicherung (nicht nur Drohnenhaftpflicht) liegt die R+V mit knapp 2 Mio. verwalteten Verträgen in Deutschland auf Platz 2 hinter der Allianz. Das entspricht einem Markanteil bei den Haftpflichtversicherungen von 8%.
Drohnenversicherung R+V

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 95,20 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1 | 2 | 3 | 4 | 5 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
nein

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Rechnung

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein