Gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen | Delvag

Die Delvag Luftfahrtversicherungs-AG hat auch eine Drohnenversicherung für die gewerbliche Nutzung von Drohnen im Angebot. Ob der Tarif empfehlenswert ist, beschreiben wir in den nächsten Absätzen.

Die Delvag bietet ihre Drohnenversicherung mit 3 verschiedenen Versicherungssummen an: von 1,0 über 1,5 bis 3,0 Mio. €. Insbesondere im gewerblichen Bereich, wo manche Auftraggeber eine Mindestdeckung von 5,0 oder sogar 10,0 Mio. € fordern, ist das Angebot der Delvag am oberen Ende etwas dünn. Negativ fällt auch auf, dass die Drohnenversicherung trotz der Variante von 1,0 Mio. € keine vertragliche Zusicherung beinhaltet, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR in jedem Fall einzuhalten. Eine entsprechende Vertragsklausel hat z.B. die Drohnenversicherung der HDI.

Die Flexibilität fehlt der Drohnenversicherung aber nicht nur bei der Deckungssumme, sondern auch beim geografischen Geltungsbereich. Während z.B. bei der Drohnenversicherung der Degenia die weltweite Deckung zum Standard gehört, ist in der Drohnenversicherung der Delvag nur ein Versicherungsschutz in Europa möglich.

Nun kommen wir zu einem Highlight der Drohnenhaftpflicht bei der Delvag: Standardmäßig ist eine Mehrgeräte-Deckung von bis zu drei Drohnen eingeschlossen. Für einen Beitrag sind damit bis zu drei Drohnen versicherbar. Wie es im gewerblichen Bereich vorgeschrieben ist, sind die einzelnen Drohnen mit Modellbezeichnung und Seriennummer zu hinterlegen.

Dieser Pluspunkt wird jedoch gleich wieder konterkariert, indem die Delvag auf die im gewerblichen Bereich übliche offene Pilotenklausel verzichtet. Bei z.B. der Drohnenversicherung der Degenia sind alle Steuerer automatisch mitversichert, sofern sie mit a) Wissen und b) Willen des Versicherungsnehmers die Drohne steuern. Bei der Drohnenversicherung der Delvag müssen alle versicherten Fernpiloten namentlich genannt werden. Zudem ist der Kreis der namentlich hinterlegten Steuerer auf drei Personen begrenzt.

In Summe kann die gewerbliche Drohnenversicherung der Delvag nicht überzeugen. Von einem ausgewiesenen Luftfahrtversicherer, der als 100%ige Tochter zur Lufthansa Group gehört und über 90 Jahre Erfahrung in der Luftfahrt besitzt, hatten wir deutlich mehr erwartet.
Drohnenversicherung Delvag

Tarifkategorie: Der Tarif der Delvag gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 129,95 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
Europa

Versicherungsschein / Police als PDF
nein

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
nein

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Rechnung

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein