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Drohnenversicherung Delvag

Gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen

Die Delvag Luftfahrtversicherungs-AG hat auch eine Drohnenversicherung für die gewerbliche Nutzung von Drohnen im Angebot. Ob der Tarif empfehlenswert ist, beschreiben wir in den nächsten Absätzen.

Gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen | Delvag

Die Delvag bietet ihre Drohnenversicherung mit 3 verschiedenen Versicherungssummen an: von 1,0 über 1,5 bis 3,0 Mio. €. Insbesondere im gewerblichen Bereich, wo manche Auftraggeber eine Mindestdeckung von 5,0 oder sogar 10,0 Mio. € fordern, ist das Angebot der Delvag am oberen Ende etwas dünn. Negativ fällt auch auf, dass die Drohnenversicherung trotz der Variante von 1,0 Mio. € keine vertragliche Zusicherung beinhaltet, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR in jedem Fall einzuhalten. Eine entsprechende Vertragsklausel hat z.B. die Drohnenversicherung der HDI.

Die Flexibilität fehlt der Drohnenversicherung aber nicht nur bei der Deckungssumme, sondern auch beim geografischen Geltungsbereich. Während z.B. bei der Drohnenversicherung der Degenia die weltweite Deckung zum Standard gehört, ist in der Drohnenversicherung der Delvag nur ein Versicherungsschutz in Europa möglich.

Nun kommen wir zu einem Highlight der Drohnenhaftpflicht bei der Delvag: Standardmäßig ist eine Mehrgeräte-Deckung von bis zu drei Drohnen eingeschlossen. Für einen Beitrag sind damit bis zu drei Drohnen versicherbar. Wie es im gewerblichen Bereich vorgeschrieben ist, sind die einzelnen Drohnen mit Modellbezeichnung und Seriennummer zu hinterlegen. 

Dieser Pluspunkt wird jedoch gleich wieder konterkariert, indem die Delvag auf die im gewerblichen Bereich übliche offene Pilotenklausel verzichtet. Bei z.B. der Drohnenversicherung der Degenia sind alle Steuerer automatisch mitversichert, sofern sie mit a) Wissen und b) Willen des Versicherungsnehmers die Drohne steuern. Bei der Drohnenversicherung der Delvag müssen alle versicherten Fernpiloten namentlich genannt werden. Zudem ist der Kreis der namentlich hinterlegten Steuerer auf drei Personen begrenzt.

In Summe kann die gewerbliche Drohnenversicherung der Delvag nicht überzeugen. Von einem ausgewiesenen Luftfahrtversicherer, der als 100%ige Tochter zur Lufthansa Group gehört und über 90 Jahre Erfahrung in der Luftfahrt besitzt, hatten wir deutlich mehr erwartet.

degenia versicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif der Delvag gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung
für Drohnen | Delvag

ab 129,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohnepro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

1,5 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

Europa

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein