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Online zum Drohnenführerschein bei Deutschland's Nr. 1: DE.PStF.001

Qualitätsschulungen zum EU Drohnenführerschein
"Made in Germany"

Seit 2012 sind die Kopter Profis spezialisiert auf theoretische Schulungen und praktische Trainings von Drohnenpiloten. Als erfahrener Ausbildungsbetrieb erhielten wir vom Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Benennung zu Deutschlands Prüfstelle Nr. 1 für Fernpiloten (DE.PStF.001). Weltweit haben wir nicht nur über 5.000 zufriedene Piloten ausgebildet, sondern bringen unserer Expertise auch in internationalen Arbeitsgruppen ein.

Ihr Weg zum Drohnenführerschein

Mit dem sich ständig weiterentwickelnden EU-Recht gibt es nicht mehr den einen universellen Drohnenführerschein, der z.B. alle gewerblichen Flüge abdeckt. Je nach Drohne und Einsatzgebiet ergeben sich unterschiedliche Risiken, die jeweils andere Qualifikationen erfordern. Daher bieten wir die komplette Bandbreite an Schulungen, Trainings und Drohnenführerscheinen mit anerkannten Abschlüssen nach LBA-Standards an, egal ob Sie in der OPEN oder SPECIFIC Category im Einsatz sind. Unsere Workshops, Online-Tutorials und Online-Prüfungen sind für Sie und Ihr Projekt der zielgerichtete Weg zum Drohnenführerschein: klar in der Struktur, einfach in der Durchführung, schnell in der Umsetzung.

 

 

 

 

Vergleich der Drohnenführerscheine

Mit unseren Kursen haben Sie ein Maximum an Flexibilität, Effizienz und Zeitersparnis: Sie bestimmen, wann und wo Sie sich über unsere Online-Tutorials auf die Prüfung vorbereiten. Die Inhalte sind zu 100% auf die Prüfungsfragen abgestimmt, sodass Sie zielgerichtet durch den Prüfungsstoff geführt werden. Zusätzlich haben Sie bei den Lernmedien die Wahl zwischen Videos, PDF-Skripten und einem Hörbuch und können in unseren Zoom-Sprechstunden zu jeder Einheit Fragen stellen. Die Prüfung legen Sie ohne Anreise bequem am eigenen PC ab. Und die praktische A2/STS-Card im Scheckkarten-Format ist auch inklusive.

Theorie-Kurs für u.a. den Betrieb einer C2-Drohne in A2 (OPEN), Beantragung von Betriebsgenehmigungen für Geo-Zonen bei den Luftfahrtbehörden der Bundesländer
Online-Tutorial
Videos, PDF-Skripte, Hörbuch
(1,5 Std. Video-Material)
Lernziel-Kontrolle
Trainingsfragen zu jeder Einheit
Online-Prüfung
Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 (30 Fragen)
Zoom-Sprechstunde
Regelmäßige offene Fragerunden zu Lerninhalten
Präsenztage
Keine unnötigen Fahrzeiten und Reisekosten
A2-/STS-Card
Offizielles Dokument im Scheckkartenformat
299 €
251,26 € netto
Theorie-Kurs für zusätzlich u.a. die Nutzung von STS-01 und STS-02 sowie PDRA, … ab Ende 2024 Voraussetzung für jeden Betrieb in der speziellen Kategorie (SPEC)
Online-Tutorial
Videos, PDF-Skripte, Hörbuch
(3,5 Std. Video-Material)
Lernziel-Kontrolle
Trainingsfragen zu jeder Einheit
Online-Prüfung
Prüfung zum Fernpilotenzeugnis STS inkl. A2 (60 Fragen)
Zoom-Sprechstunde
Regelmäßige offene Fragerunden zu Lerninhalten
Präsenztage
Keine unnötigen Fahrzeiten und Reisekosten
A2-/STS-Card
Offizielles Dokument im Scheckkartenformat
399 €
335,29 € netto
Praxis-Kurs für u.a. die Nutzung der Standardszenarien STS-01 und STS-02 sowie PDRA, … ab Ende 2024 Voraussetzung für jeden Betrieb in der speziellen Kategorie (SPEC)
Online-Tutorial
Videos, PDF-Skripte, Hörbuch
(4 Std. Video-Material)
Lernziel-Kontrolle
Trainingsfragen zu jeder Einheit
Online-Prüfung
Praktische Drohnen-Prüfung an einem Präsenzstandort
Zoom-Sprechstunde
Regelmäßige offene Fragerunden zu Lerninhalten
Präsenztag
Fachliche Betreuung durch den Praxis-Prüfer
A2-/STS-Card
Offizielles Dokument im Scheckkartenformat
799 €
671,43 € netto
Team-Schulungen
Individuell vereinbarte Schulungs- und Trainingsinhalte bei Ihnen vor Ort. Gerne erstellen wir ein konkretes Angebot für Ihr Projekt...
Online-Tutorial
Videos, PDF-Skripte, Hörbuch und ggf. weitere Medien
Lernziel-Kontrolle
Trainingsfragen zu jeder Einheit
Online-Prüfung
Prüfung zum Fernpilotenzeugnis,
Präsenzprüfung möglich
Zoom-Sprechstunde
Regelmäßige offene Fragerunden zu Lerninhalten
Präsenztage
Individuelle Schulungsinhalte und Flugtrainings
A2-/STS-Card
Offizielles Dokument im Scheckkartenformat
individuelles Angebote

Bitte beachten Sie, dass Gebühren beim LBA in Höhe von 30 € für das Ausstellen des Fernpilotenzeugnis hinzukommen. Und noch ein Hinweis: Innerhalb der EU können die Prüfungen zu den genannten Qualifikationen auch bei ausländischen Anbietern abgelegt werden. Grundsätzlich empfehlen wir, die Prüfungen zu den genannten Qualifikationen bei einer deutschen Prüfstelle durchzuführen. Sie sind an ihrer Zulassungsnummer zu erkennen, die mit DE.PStF... beginnt.

Deutsche Prüfstellen werden vom Luftfahrt-Bundesamt streng kontrolliert und regelmäßig auditiert. So ist eine nachträgliche Aberkennung der Prüfung aufgrund nicht EU-konformer Verfahren ausgeschlossen (z.B. bei Online-Prüfungen zum Drohnenführerschen bzw. Fernpilotenzeugnis ohne Aufsicht durch einen Prüfer). Zudem kommt es bei Fernpilotenzeugnissen, die von ausländischen EU-Staaten ausgestellt wurden, immer wieder zu Akzeptanzproblemen in Deutschland.

Welches Fernpilotenzeugnis ist der richtige Drohnenführerschein für mich?

Im gesetzlichen Rahmen des EU-Rechts gibt es das kleine Fernpilotenzeugnis A2 (offene Kategorie OPEN) und das große Fernpilotenzeugnis STS (spezielle Kategorie SPEC). Welcher der beiden Drohnenführterscheine ist nun die passende Qualifikation?

Diese Frage könnte vorschnell mit einem "Sowohl-als-auch" beantwortet werden: Warum nicht für einen kleinen Aufpreis den Drohnenführerschein STS (399 €) absolvieren, der automatisch auch den A2-Schein (299 €) beinhaltet? So haben Sie zwei Drohnenführerscheine mit nur einer Prüfung. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunt nicht ärgern möchten, dass Sie nicht gleich den großen Schein gemacht haben und dann doppelt zahlen müssen, ist diese Argumentation schlüssig. Dennoch lohnt ein genauerer Blick, welcher Schein aktuell für welchen Einsatz benötigt wird.

Fernpilotenzeugnis A2

Das Fernpilotenzeugnis A2 kommt in der offenen Kategorie zum Einsatz. Sie benötigen diesen Drohnenführerschein vor allem aus drei Gründen:
1) Sie möchten eine C2-Drohne unter den Privilegien der Unterkategorie A2 betreiben (s.o.), 2) Sie möchten bei einer Behörde eine Genehmigungen für den Betrieb in Geo-Zonen beantragen oder 3) Ihr Auftraggeber wünscht unabhängig von rechtlichen Vorgaben eine entsprechende Qualifikation.

Fernpilotenzeugnis STS

Das Fernpilotenzeugnis STS umfasst automatisch den A2-Schein, sodass die genannten Gründe hier ebenfalls gelten. Zusätzlich wird der Drohnenführerschein STS ab Ende 2024 der verpflichtende Qualifikationsnachweis für alle Fernpiloten, die in der speziellen Kategorie fliegen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem Standardszenario (STS), nach PDRA oder über eine individuelle SORA in der SPEC operieren.

Wann brauchen Sie nun den Drohnenführerschein STS? Aus unserer Sicht sprechen vor allem zwei Gründe dafür: 1) Wenn Sie nicht ausschließen können, zukünftig als Fernpilot vielleicht auch in der speziellen Kategorie zu fliegen, dann sollten Sie das große Fernpilotenzeugnis STS wählen, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. 2) Wenn Sie sich gegenüber Ihren Kunden mit dem höchtmöglichen theoretischen Qualifikationsnachweis als Fernpilot positionieren möchten, kommen Sie am Drohnenführerschein STS ebenfalls nicht vorbei.

Wenn Sie noch unsicher sind, welcher Drohnenführerschein für Sie und Ihr Projekt die richtige Wahl ist, helfen wir Ihnen gerne weiter: per Telefon unter 05375 / 369 999 0 oder unter den anderen Kontaktdaten am oberen Bildschirmrand.

Drohnenführerschein A2 und STS bei den Kopter-Profis (DE.PStF.001)

  • Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
  • Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten, die zu 100% prüfungsrelevant sind
  • Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
  • Ausgereiftes Konzept durch mehr als 5.000 erfolgreiche Prüflinge
  • Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
  • Online-Trainingsfragen zur Übung und Lernziel-Kontrolle
  • Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
  • Faire Prüfungsbedingungen erlauben eine flexible und entspannte Vorbereitung
  • A2-/STS-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive

Fernpilotenzeugnis A2 jetzt buchen

Welchen Drohnenführerschein benötige ich für meine Drohne?

Drohnenmodell:

Die Drohne gilt als Bestandsdrohne, da sie über keine C-Klassifizierung verfügt. Weil sie unter 250g wiegt, darf sie analog C0-Drohnen in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 betrieben werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Da die Drohne über eine Kamera verfügt, muss sich der Eigentümer der Drohne vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne gilt als Bestandsdrohne, da sie über keine C-Klassifizierung verfügt. Da eine nachträgliche Klassifizierung nicht zu erwarten ist und die Drohne nicht unter 250g wiegt, darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C0. Damit darf sie in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Da die Drohne über eine Kamera verfügt, muss sich der Eigentümer der Drohne vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C1. Damit darf sie in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C2. Damit darf sie in der offenen Kategorie in den Unterkategorien A2 und A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C3. Damit darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C4. Damit darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Qualifikation des Fernpiloten

Der Fernpilot benötigt außer dem Studium des technischen Handbuchs der Drohne keine weitere Qualifikation. Dennoch empfehlen wir auf jeden Fall, den Kompetenznachweis A1/A3 online beim LBA zu absolvieren.

Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Handbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.

Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.

Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Betriebshandbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.

Wenn die Drohne auch im Rahmen der Unterkategorie A2 genutzt werden soll (s.u.), wird zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.

Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Handbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.

Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.

Abstand zu unbeteiligten Personen

Für die Drohne gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn die Person sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnte.

Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen sollte vermieden werden. Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone) dürfen nicht überflogen werden.

Für die Drohne gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn die Person sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnte.

Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen ist genauso verboten wie der Überflug von Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone).

Sofern der Fernpilot über ein Fernpilotenzeugnis A2 verfügt, darf sich die Drohne in der offenen Kategorie im Langsamflugmodus unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter nähern. Hierbei ist die 1:1-Regel zu beachten. Wenn der Abstand also bei z.B. 5 Metern liegt, darf die Drohne maximal 5 Meter über Grund fliegen. Bei einem Abstand von z.B. 15 Metern zu unbeteiligten Personen liegt die maximal erlaubte Flughöhe bei 15 Metern über Grund.

Wenn der Langsamflugmodus nicht aktiviert ist oder der Fernpilot nicht Inhaber des Fernpilotenzeugnis A2 ist, beträgt der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen 30 Meter, mindestens aber die Entfernung, die die Drohne bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegt.

Auch hier ist die 1:1-Regel einzuhalten. Die maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern über Grund darf daher erst ab einem Abstand von mindestens 120 Metern zu unbeteiligten Personen erreicht werden.

Soll die Drohne näher bei unbeteiligten Personen fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.

Zu unbeteiligten Personen muss in der offenen Kategorie ein Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden, mindestens aber die Entfernung, die die Drohne bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegt.

Beim Abstand zu unbeteiligten Personen ist die 1:1-Regel einzuhalten. Wenn der Abstand also bei z.B. 40 Metern liegt, darf die Drohne maximal 40 Meter über Grund fliegen.

Die maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern über Grund darf daher erst ab einem Abstand von mindestens 120 Metern zu unbeteiligten Personen erreicht werden.

Soll die Drohne näher bei unbeteiligten Personen fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.

Abstand zu sensiblen Gebieten

Die Drohne darf nach EU-Recht über Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden.

Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Die Drohne darf nach EU-Recht nur dann über Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden, wenn der Fernpilot Inhaber des Fernpilotenzeugnis A2 ist. Ansonsten muss die Drohne einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den zuvor genannten Gebieten einhalten. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein Grundstückseigentümer dem Überflug zugestimmt haben sollte.

Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen auch mit einem Fernpilotenzeugnis A2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Die Drohne darf nach EU-Recht nur in einem Abstand von mindestens 150 Metern von Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein Grundstückseigentümer dem Überflug zugestimmt haben sollte.

Soll die Drohne in einem geringeren Abstand oder über den genannten Gbieten fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.

Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen auch mit einem Fernpilotenzeugnis A2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Versicherungspflicht

Sobald die Drohne im Freien betrieben wird, gilt sie als Luftfahrzeug und unterliegt der Versicherungspflicht. Das gilt unabhängig vom Startgewicht und auch für Flüge über z.B. dem eigenen Grundstück. Passende Haftpflichttarife der Drohnenversicherung können Sie in unserem Online-Rechner vergleichen.

Rechtliche Grundlagen für den Drohnenführerschein

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien. Je nach Kategorie unterschieden sich die Qualifikationsanforderungen an den Piloten (Art des Drohnenführerscheins) und der administrative Aufwand für eine Betriebsgenehmigung deutlich:

Offene Kategorie

("open category")

In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich, solange die Grenzen der offenen Kategorie eingehalten und keine Geo-Zonen verletzt werden. Für den Betrieb sind meist der kleine Drohnenführerschein A1/A3 und teilweise auch der Drohnenführerschein A2 erforderlich.

Spezielle Kategorie

("specific category")

Ist ein Betrieb durch die open category nicht abgedeckt, fällt er in die specific category und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde. Je nach Ergebnis variieren die Anforderungen an die Betriebsverfahren, die Drohne, den Fernpiloten und seine Qualifikation. Hierbei sind das theoretische Fernpilotenzeugnis STS und die praktische STS-Akkredizierung hilfreich.

Zulassungspflichtige Kategorie

("certified category")

Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich. Umfang der gesetzlichen Vorgaben und Maße der Drohnen unterscheiden sich hier nicht zwingend von der bemannten Luftfahrt, nur das kein Pilot an Bord ist.

Drohnenführerschein: Erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen als Drohnenpilot

Ein Drohnenführerschein, auch bekannt als Fernpilotenzeugnis, UAV-Führerschein oder früher Kenntnisnachweis, ist in vielen Ländern mittlerweile erforderlich, um eine Drohne legal zu betreiben. Der Drohnenführerschein beinhaltet theoretische und praktische Schulungen, um die Kenntnisse über Luftfahrtregeln, Flugsicherheit und Drohnenbetrieb zu vermitteln. Die genauen Anforderungen und Prüfungen variieren je nach Land und Drohnengewichtsklasse. Bei uns können Sie einen Drohnenführerschein einfach online bestellen und sich bequem per Onlineprüfung schulen lassen.

Der Erwerb eines Drohnenführerscheins trägt zur Sicherheit des Luftraums bei und hilft, Unfälle und Risiken zu minimieren. Drohnenpiloten sollten sich über die spezifischen Vorschriften und Zertifizierungsverfahren in ihrem Land informieren, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Drohnenführerschein ist dadurch nicht nur eine wichtige gesetzliche Maßnahme, um den Luftraum zu regulieren, sondern auch eine wertvolle Schulung für Drohnenpiloten, um Unfällen und Schäden vorzubeugen.

Welche Arten von Drohnenführerschein gibt es?

Die Arten von Drohnenführerscheinen variieren je nach Land und spezifischen Regelungen. In Deutschland benötigt man den “kleinen Drohnenführerschein”, um eine Drohne ab 250 Gramm Gewicht zu betreiben. Dieser Drohnenführerschein wird auch Kompetenznachweis A1/A3 genannt. Weiterhin kann man den “großen Drohnenführerschein”, auch Fernpilotenzeugnis A2 genannt, abschließen. Mit diesem kann man auch die Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen und Ausnahmegenehmigungen für geographische Gebiete beantragen. Noch umfangreicher ist das Fernpilotenzeugnis STS, das den Drohnenführerschein A2 beinhaltet und auch für die spezielle Kategorie gilt.

Wie kann ein Drohnenführerschein online erworben werden?

Sie können den Drohnenführerschein einfach bei uns online bestellen. Sie erhalten eine umfassende Menge an Materialien zum Selbsttraining und zur Prüfungsvorbereitung mit einem Onlinekurs, PDF-Skripten, Videos und einem Hörbuch. Der Abschluss des Drohnenführerscheins A2 besteht aus einem Selbsttraining und einer theoretischen Prüfung. Die theoretische Prüfung können Sie bequem bei uns online ablegen. Die von uns zur Verfügung gestellten Materialien helfen Ihnen, das praktische Selbsttraining erfolgreich durchzuführen. Der genaue Ablauf variiert je nach Art des Führerscheins, den Sie erwerben möchten.