Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Inzwischen gibt es nicht mehr nur den einen universellen Drohnenführerschein. Je nach Drohne und Einsatzgebiet ergeben sich unterschiedliche Risiken, die unterschiedliche Drohnenführerscheine erfordern:

Drohnenführerschein OPEN
Kompetenznachweis A1/A3

Diesen "kleine Drohnenführerschein" der offenen Kategorie (OPEN) benötigt jeder Fernpiloten von Drohnen ab 500g (ab 01.01.2024 ab 250g). Sie erhalten den Schein durch das Absolvierung eines Onlinetrainings und das Bestehen einer Onlineprüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieser Schein ist Basis und Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen bzw. Drohnenführerscheine.

Drohnenführerschein OPEN
Fernpilotenzeugnis A2

Das Fernpilotenzeugnis ist der "große Drohnenführerschein" der offenen Kategorie (OPEN). Er baut inhaltlich auf den Prüfungsfächern des A1/A3-Schein auf. Sie benötigen den A2-Schein, um die Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen zu dürfen. Aber auch bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für geografische Gebiete wird häufig der A2-Schein als Qualifikationsvoraussetzung gefordert. Die Prüfung zum Drohnenführerschein A2 besteht aus einem praktischen Selbsttrainung und einer Theorieprüfung, die Sie bei uns online ablegen können.

Zum Drohnenführerschein A2...
 
 
Unser Angebot:
Fernpilotenzeugnis A2
komplett online
349,- € p.P.
inkl. MWSt.

In diesem Kurs haben Sie ein Maximum an Effizienz, Flexibilität und Zeitersparnis: Sie bestimmen, wann und wo Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Die Inhalte im Online-Kurs sind zu 100% auf die Prüfungsfragen abgestimmt, sodass Sie den gesamten Prüfungsstoff in unter 90 Minuten vermittelt bekommen (bei anderen Anbietern ist die Vorbereitung mit 3 oder mehr Videostunden deutlich ineffizienter). Zusätzlich haben Sie bei den Lernmedien die Wahl zwischen Videos, PDF-Skripten und einem Hörbuch und können den Lehrern zu jeder Einheit Fragen stellen. Die praktische A2-Card im Scheckkarten-Format ist auch inklusive.


Drohnenführerschein SPEC
Fernpilotenzeugnis STS

Das Fernpilotenzeugnis der speziellen Kategorie (SPEC) umfasst ähnliche Prüfungsfächer wie die Drohnenführerscheine der offenen Kategorie, geht inhaltlich aber deutlich mehr in die Tiefe. Der theoretische STS-Schein ist eine Voraussetzung, um Standardszenarien in der SPEC nutzen zu dürfen. Gleichzeitig gibt er einen guten Trainingsplan vor, um ihn generell im Rahmen der SPEC zu nutzen und im Betriebshandbuch zu dokumentieren. Aktuell sind in Deutschland noch keine Stellen vom LBA benannt, um diese Prüfung abnehmen zu können.

Zum Drohnenführerschein STS...
 

Praxistraining und
Praxisprüfung STS

Mit der praktischen Ausbildung und Prüfung für Standardszenarien STS gibt es erstmals ein von EASA und LBA definiertes Trainingsprogramm für Drohnen. Es umfasst nicht nur das eigentliche praktische Fliegen, sondern auch alle Elemente von einer verantwortungsvollen Flugplanung bis zum Umgang mit unvorhergesehenen Ausnahmesituationen während des Flugs. Aktuell sind in Deutschland noch keine Stellen vom LBA anerkannt, um diese Prüfung abnehmen zu können.

Zum Praxistraining STS...

 
Am 18.06.2021 trat die neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Kraft. Seither werden die EU-Drohnenführerscheine vom Luftfahrt-Bundesamt nicht mehr kostenlos ausgestellt. Beim Kompetenznachweise A1/A3 erhebt das LBA beispielsweise eine Gebühr in Höhe von 25 €, beim Fernpilotenzeugnis A2 sind es 30 € pro Prüfling, die zu den Preisen der Anbieter hinzukommen. Für die Erstellung eines Betreiber-Zeugnis LUC wird das LBA sogar einen Kostenbescheid in Höhe von 1.000 € bis 6.000 € ausstellen.

Fernpilotenzeugnis A2 bei den Kopter-Profis (DE.PStF.001)

  • Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
  • Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten (den gesamten Prüfungsstoff in unter 90 Minuten)
  • Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
  • Ausgereiftes Konzept mit mehr als 2.000 erfolgreichen Prüflingen
  • Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
  • Online-Trainingsfragen zur Lernziel-Kontrolle
  • Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
  • Faire Prüfungsbedingungen erlauben bei Präsenzprüfungen bis zu 3 Versuche ohne Mehrkosten
  • A2-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive

Was bedeuten die EU-Verordnungen für meine Drohne?

Ihre Drohne aus der DJI Mini-Serie hat ein Abfluggewicht von unter 250g.
Ihre Drohne aus der DJI Mini-Serie hat ein Abfluggewicht von unter 250g.
Ihre DJI Mavic Air hat ein Abfluggewicht von 430g.
Ihre Mavic Air 2 hat ein Abfluggewicht von 570g.
Ihre DJI Mavic Pro hat ein Abfluggewicht von 734g.
Ihre DJI Mavic 2 Pro hat ein Abfluggewicht von 907g.
Ihre DJI Mavic 2 Zoom hat ein Abfluggewicht von 905g.
Ihre DJI Mavic 2 Enterprise hat eine höchstzulässige Startmasse von 1,1kg.
Ihre DJI-Drohne aus der Phantom 4 Serie hat ein Abfluggewicht von ca. 1,5kg.
Ihre DJI-Drohne aus der Phantom 3 Serie hat ein Abfluggewicht von ca. 1,4kg.
Ihre DJI Inspire 1 hat ein Abfluggewicht von ca. 3 kg.
Ihre DJI Inspire 2 hat eine höchstzulässige Startmasse von 4,25kg.
Ihre DJI Matrice 200 hat eine höchstzulässige Startmasse von 6,14kg.
Ihre DJI Matrice 300 hat eine höchstzulässige Startmasse von 9,0kg.
Ihre DJI Matrice 600 hat eine höchstzulässige Startmasse von 15,5kg.
Ihre Yuneec-Drohne aus der Typhoon H Serie hat ein Abfluggewicht von 1,90kg (2,06kg mit RealSense).
Ihre Yuneec H520 hat ein Abfluggewicht von 1,6kg (zuzüglich Gimbal und Kamera).
Ihre Drohne hat ein Abfluggewicht von unter 250g.
Ihre Drohne wiegt mehr als 250g, aber weniger als 2kg.
Ihre Drohne wiegt mehr als 2kg, aber weniger als 4kg.
Ihre Drohne wiegt mehr als 250g, aber weniger als 2kg.
Ihre DJI FPV hat ein Abfluggewicht von 795g.
Ihre DJI Air 2S hat ein Abfluggewicht von 595g.

Ihre Drohne in der Open Category

Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C1 bis unter 900g zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne nicht in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden. Stattdessen hat ein Betrieb in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 stattzufinden. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 500g noch analog der Classe C0 betrieben werden.

Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C2 bis unter 4kg zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne nicht in der Unterkategorie A2 der offenen Kategorie betrieben werden. Stattdessen hat ein Betrieb in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 stattzufinden.

Dennoch wird sie nicht automatisch einer der CE-Klassen C0 bis C4 zugeordnet. Eine CE-Klasse hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 betrieben werden.

Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C0 bis unter 250g zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Trotzdem kann Ihre Drohne in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie analog der CE-Klasse C0 betrieben werden.

No-Fly-Zones

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (mindestens 100 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 2kg auch über Wohngebieten betrieben werden und sich bis zu 50 Metern unbeteiligten Personen nähern, wenn die beiden EU-Drohnenführerscheine A1/A3 und A2 vorliegen (s.u.). Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier.

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten werden. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (deutlich mehr als 50 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier. Unabhängig von diesen Vorgaben der open category kann in der specific category eine weitreichendere Betriebserlaubnis über ein Standard-Szenario, mit Hilfe einer SORA-Risikobewertung oder unter einem Betreiberzeugnis für Leicht-AUS (LUC) eingeholt werden.

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A1 kein pauschaler Mindestabstand zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten oder zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Bestimmungen z.B. des Datenschutz- oder des Persönlichkeitsrechts sind natürlich zu beachten. Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier.

Registrierung

Da Ihre Drohne nicht weniger als 250g wiegt und durch die Kamera über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, müssen Sie sich als Betreiber der Drohne registrieren. Die Registrierung erfolgt in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jeder ihrer Drohnen anzubringen ist (z.B. im Batteriefach). Weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie hier.

Obwohl Ihre Drohne weniger als 250g wiegt, müssen Sie sich als Betreiber der Drohne trotzdem registrieren, da die Drohne durch die Kamera über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, Die Registrierung erfolgt in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jeder ihrer Drohnen anzubringen ist (z.B. im Batteriefach). Weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie hier.

Versicherung

Sobald Sie Ihre Drohne im Freien fliegen lassen, unterliegen Sie auch weiterhin der Versicherungspflicht. Von dieser Pflicht zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht gibt es keine Ausnahme, auch nicht für besonders leichte Drohnen oder beim Flug über dem eigenen Grundstück. Auf unserer Homepage haben wir einen Vergleichsrechner zur Drohnen-Haftpflicht hinterlegt, der private und gewerbliche Tarife umfasst.

Drohnenführerschein

Da Ihre Drohne weniger als 500g wiegt, benötigen Sie vor dem Ablauf einer Übergangsfrist zum 01.01.2024 keinen EU-Drohnenführerschein. Nach diesem Datum ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleiner EU-Drohnenführerschein erforderlich. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen. bei 25€. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Teilnahme an dem Kurs, um mit dem neuen rechtlichen EU-Rahmen vertraut zu sein. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht finden Sie auf unserer Homepage.

Da Ihre Drohne mehr als 500g wiegt, benötigen Sie ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€. Um bis zum 01.01.2024 dichter an unbeteiligten Personen fliegen zu dürfen, ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich (Drohnen < 2kg). Die zugehörige Prüfung können Sie bei der Kopter-Profi GmbH ablegen. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht finden Sie auf unserer Homepage.

Da Ihre Drohne mehr als 500g wiegt, benötigen Sie ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht und auch zu den Prüfungen für die theoretischen und praktischen Prüfungen in den Standard-Szenarien finden Sie auf unserer Homepage.

Da Ihre Drohne weniger als 250g wiegt, benötigen Sie keinen Drohnenführerschein nach EU-Recht. Wir empfehlen trotzdem eine Teilnahme am Kurs für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€.

Unser Tipp

DJI Mini 3

Wenn Ihnen die genannten Vorgaben und Einschränkungen zu restriktiv sind und Sie keine ultrahochauflösende Kamera benötigen, raten wir zum Umstieg auf eine Drohne, deren Startgewicht unter 250g liegt. Damit unterliegen Sie nicht den strengen Auflagen der Mindestabstände und benötigen auch keinerlei Drohnenführerschein. Die aktuell neu vorgestellte DJI Mini 3 Pro mit einem 48 Megapixel Sensor für 4K-Videos könnte eine echte Alternative zu Ihrer aktuellen Drohne sein. Weitere Informationen zu dem Modell finden Sie direkt beim Hersteller DJI.

Rechtliche Grundlagen für den Drohnenführerschein

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien. Je nach Kategorie unterschieden sich die Qualifikationsanforderungen an den Piloten (Art des Drohnenführerscheins) und der administrative Aufwand für eine Betriebsgenehmigung deutlich:

Offene Kategorie
("open category")

In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich. Um in diese Kategorie zu fallen, müssen Drohnen technisch den definierten Klassen („classes“) C0 bis C4 zugeordnet werden können (s.u.).

Spezielle Kategorie
("specific category")

Ist ein Betrieb durch die open category nicht abgedeckt, fällt er in die specific category und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde (Stichwort: SORA). Je nach Ergebnis werden spezielle Anforderungen an den Fernpiloten und das UAS (unmanned aircraft system) gestellt.

Zulassungspflichtige Kategorie
("certified category")

Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich. Umfang der gesetzlichen Vorgaben und Maße der Drohnen dieser Kategorie unterscheiden sich nicht zwingend von der bemannten Luftfahrt, nur das kein Pilot an Bord ist.

Drohnenführerscheine in der offenen Kategorie

Die offene Kategorie unterteilt sich in die 3 Unterkategorien A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation des Fernpiloten bzw. den benötigten Drohnenführerschein und an die technischen Standards der Drohne:

UnterkategorieDrohnen-KlasseRegistrierungDirekte Fernident. & Geo-Sensibil.EU-Drohnen-FührerscheineUnbeteiligte Personen
(1:1 Regel)
Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- & Wohngebiete
A1 Privat gebaut < 250 g Nur Modelle mit Kamera - - Überflug erlaubt Überflug erlaubt
C0 < 250 g Nur Modelle mit Kamera - - Überflug erlaubt Überflug erlaubt
C1 < 900 g X X EU-Kompetenznachweis A1/A3 Kein Überflug erlaubt
kein Mindestabastand
Überflug erlaubt
 
A2 C2 < 4 kg X X zusätzlich EU-Fernpilotenzeugnis A2 Mindestabstand 30 m (5 m im Langsam-Flugmodus) Überflug erlaubt
 
A3 C2 < 4 kg X X EU-Kompetenznachweis A1/A3 Mindestabstand 30 Meter + 1:1 Regel, aber mind. die Entfernung, die Drohne bei max. Speed in 2s zurücklegt Mindestabstand 150 m
C3 < 25 kg X X EU-Kompetenznachweis A1/A3 Größerer Abstand, sodass keine Gefährdung Mindestabstand 150 m
C4 < 25 kg X - EU-Kompetenznachweis A1/A3 Größerer Abstand, sodass keine Gefährdung Mindestabstand 150 m
Privat gebaut
 < 25 kg X - EU-Kompetenznachweis A1/A3 Größerer Abstand, sodass keine Gefährdung Mindestabstand 150 m


Inzwischen sind in Deutschland zumindest die ersten C1-klassifizierten Drohnen auf dem Markt. Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von z.B. 907g werden nicht automatisch in der Klasse C2 eingestuft. Vielmehr müssen Bestandsdrohnen < 250g ab 2024 analog der Klasse C0 betrieben werden. Alle anderen Drohnen bis unter 25kg müssen analog der Klasse C4 betrieben werden, sofern ein Einsatz in der offenen Kategorie gewünscht ist.

Sobald ein Betrieb unter den Restriktionen der open category nicht möglich ist, rutscht der Einsatz in die specific category. Neben einer individuellen Risikobewertung nach SORA gibt es hier die beiden oben genannten Möglichkeiten für eine Betriebsgenehmigung: Standard-Szenarien oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC).

Wer braucht einen EU-Drohnenführerschein?

Nach altem deutschem Recht war diese Frage einfach zu beantworten: Jeder Betreiber einer Drohne > 2kg benötigte den Kenntnisnachweis bzw. den deutschen Drohnenführerschein. Das EU-Recht sieht die Pflicht zum Drohnenführerschein bereits ab 250g vor. Da es jedoch verschiedene Übergangsfristen gibt, ist eine Antwort nicht pauschal möglich und hängt zudem vom Gewicht der Drohne ab.

Für Bestandsdrohnen, die bei Markteinführung über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügten, gelten in der Offenen Kategorie folgende Regeln:

< 250g
Sofern die horizontale Höchstgeschwindigkeit < 68,4 km/h beträgt, wird für den Betrieb analog zur Klasse C0 keine Pilotenqualifikation gefordert. Weder das Fernpilotenzeugnis noch ein anderer Drohnenführerschein sind erforderlich.
250g bis < 500g
Bis zum 31.12.2023 ist für den Betrieb keinerlei Drohnenführerschein erforderlich. Nach der Übergangsfrist wird der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt.
500g bis < 2kg
Für den Betrieb analog der Klasse C4 ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Um bis zum 31.12.2023 bis auf 50 Meter an unbeteiligten Personen und über Wohngebieten fliegen zu dürfen, ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
2kg bis < 25kg
Für den Betrieb ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Die Drohne darf in der Offenen Kategorie nur analog der Klasse C4 betrieben werden, ansonsten sind die Prüfungen der Speziellen Kategorie zu absolvieren.
Drohnen > 25kg dürfen nicht in der Offenen Kategorie betrieben werden. Neue Drohnen mit bestehender CE-Klassifizierung von C0 bis C4 benötigen die Fernpiloten-Kompetenz, wie in unserem Überblick zur Offenen Kategorie dargestellt.