Welche Drohnenführerscheine gibt es?
Inzwischen gibt es nicht mehr nur den einen universellen Drohnenführerschein. Je nach Drohne und Einsatzgebiet ergeben sich unterschiedliche Risiken, die unterschiedliche Drohnenführerscheine erfordern:
Drohnenführerschein OPEN
Kompetenznachweis A1/A3
Drohnenführerschein OPEN
Fernpilotenzeugnis A2
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Unser Angebot:
Fernpilotenzeugnis A2
komplett online
inkl. MWSt.
In diesem Kurs haben Sie ein Maximum an Effizienz, Flexibilität und Zeitersparnis: Sie bestimmen, wann und wo Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Die Inhalte im Online-Kurs sind zu 100% auf die Prüfungsfragen abgestimmt, sodass Sie den gesamten Prüfungsstoff in unter 90 Minuten vermittelt bekommen (bei anderen Anbietern ist die Vorbereitung mit 3 oder mehr Videostunden deutlich ineffizienter). Zusätzlich haben Sie bei den Lernmedien die Wahl zwischen Videos, PDF-Skripten und einem Hörbuch und können den Lehrern zu jeder Einheit Fragen stellen. Die praktische A2-Card im Scheckkarten-Format ist auch inklusive.
Drohnenführerschein SPEC
Fernpilotenzeugnis STS
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Praxistraining und
Praxisprüfung STS
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Fernpilotenzeugnis A2 bei den Kopter-Profis (DE.PStF.001)
- Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
- Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten (den gesamten Prüfungsstoff in unter 90 Minuten)
- Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
- Ausgereiftes Konzept mit mehr als 2.000 erfolgreichen Prüflingen
- Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
- Online-Trainingsfragen zur Lernziel-Kontrolle
- Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
- Faire Prüfungsbedingungen erlauben bei Präsenzprüfungen bis zu 3 Versuche ohne Mehrkosten
- A2-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive
Was bedeuten die EU-Verordnungen für meine Drohne?
Ihre Drohne in der Open Category
Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C1 bis unter 900g zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne nicht in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden. Stattdessen hat ein Betrieb in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 stattzufinden. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 500g noch analog der Classe C0 betrieben werden.
Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C2 bis unter 4kg zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne nicht in der Unterkategorie A2 der offenen Kategorie betrieben werden. Stattdessen hat ein Betrieb in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 stattzufinden.
Dennoch wird sie nicht automatisch einer der CE-Klassen C0 bis C4 zugeordnet. Eine CE-Klasse hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 betrieben werden.
Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C0 bis unter 250g zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Trotzdem kann Ihre Drohne in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie analog der CE-Klasse C0 betrieben werden.
No-Fly-Zones
Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (mindestens 100 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 2kg auch über Wohngebieten betrieben werden und sich bis zu 50 Metern unbeteiligten Personen nähern, wenn die beiden EU-Drohnenführerscheine A1/A3 und A2 vorliegen (s.u.). Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier.
Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten werden. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (deutlich mehr als 50 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier. Unabhängig von diesen Vorgaben der open category kann in der specific category eine weitreichendere Betriebserlaubnis über ein Standard-Szenario, mit Hilfe einer SORA-Risikobewertung oder unter einem Betreiberzeugnis für Leicht-AUS (LUC) eingeholt werden.
Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A1 kein pauschaler Mindestabstand zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten oder zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Bestimmungen z.B. des Datenschutz- oder des Persönlichkeitsrechts sind natürlich zu beachten. Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier.
Registrierung
Da Ihre Drohne nicht weniger als 250g wiegt und durch die Kamera über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, müssen Sie sich als Betreiber der Drohne registrieren. Die Registrierung erfolgt in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jeder ihrer Drohnen anzubringen ist (z.B. im Batteriefach). Weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie hier.
Obwohl Ihre Drohne weniger als 250g wiegt, müssen Sie sich als Betreiber der Drohne trotzdem registrieren, da die Drohne durch die Kamera über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, Die Registrierung erfolgt in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jeder ihrer Drohnen anzubringen ist (z.B. im Batteriefach). Weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie hier.
Versicherung
Sobald Sie Ihre Drohne im Freien fliegen lassen, unterliegen Sie auch weiterhin der Versicherungspflicht. Von dieser Pflicht zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht gibt es keine Ausnahme, auch nicht für besonders leichte Drohnen oder beim Flug über dem eigenen Grundstück. Auf unserer Homepage haben wir einen Vergleichsrechner zur Drohnen-Haftpflicht hinterlegt, der private und gewerbliche Tarife umfasst.
Drohnenführerschein
Da Ihre Drohne weniger als 500g wiegt, benötigen Sie vor dem Ablauf einer Übergangsfrist zum 01.01.2024 keinen EU-Drohnenführerschein. Nach diesem Datum ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleiner EU-Drohnenführerschein erforderlich. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen. bei 25€. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Teilnahme an dem Kurs, um mit dem neuen rechtlichen EU-Rahmen vertraut zu sein. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht finden Sie auf unserer Homepage.
Da Ihre Drohne mehr als 500g wiegt, benötigen Sie ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€. Um bis zum 01.01.2024 dichter an unbeteiligten Personen fliegen zu dürfen, ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich (Drohnen < 2kg). Die zugehörige Prüfung können Sie bei der Kopter-Profi GmbH ablegen. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht finden Sie auf unserer Homepage.
Da Ihre Drohne mehr als 500g wiegt, benötigen Sie ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht und auch zu den Prüfungen für die theoretischen und praktischen Prüfungen in den Standard-Szenarien finden Sie auf unserer Homepage.
Da Ihre Drohne weniger als 250g wiegt, benötigen Sie keinen Drohnenführerschein nach EU-Recht. Wir empfehlen trotzdem eine Teilnahme am Kurs für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€.
Unser Tipp

Wenn Ihnen die genannten Vorgaben und Einschränkungen zu restriktiv sind und Sie keine ultrahochauflösende Kamera benötigen, raten wir zum Umstieg auf eine Drohne, deren Startgewicht unter 250g liegt. Damit unterliegen Sie nicht den strengen Auflagen der Mindestabstände und benötigen auch keinerlei Drohnenführerschein. Die aktuell neu vorgestellte DJI Mini 3 Pro mit einem 48 Megapixel Sensor für 4K-Videos könnte eine echte Alternative zu Ihrer aktuellen Drohne sein. Weitere Informationen zu dem Modell finden Sie direkt beim Hersteller DJI.
Rechtliche Grundlagen für den Drohnenführerschein
Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien. Je nach Kategorie unterschieden sich die Qualifikationsanforderungen an den Piloten (Art des Drohnenführerscheins) und der administrative Aufwand für eine Betriebsgenehmigung deutlich:
Offene Kategorie
("open category")
Spezielle Kategorie
("specific category")
Zulassungspflichtige Kategorie
("certified category")
Drohnenführerscheine in der offenen Kategorie
Die offene Kategorie unterteilt sich in die 3 Unterkategorien A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation des Fernpiloten bzw. den benötigten Drohnenführerschein und an die technischen Standards der Drohne:
Unterkategorie | Drohnen-Klasse | Registrierung | Direkte Fernident. & Geo-Sensibil. | EU-Drohnen-Führerscheine | Unbeteiligte Personen (1:1 Regel) | Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- & Wohngebiete |
---|---|---|---|---|---|---|
A1 | Privat gebaut < 250 g | Nur Modelle mit Kamera | - | - | Überflug erlaubt | Überflug erlaubt |
C0 < 250 g | Nur Modelle mit Kamera | - | - | Überflug erlaubt | Überflug erlaubt | |
C1 < 900 g | X | X | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Kein Überflug erlaubt kein Mindestabastand |
Überflug erlaubt | |
A2 | C2 < 4 kg | X | X | zusätzlich EU-Fernpilotenzeugnis A2 | Mindestabstand 30 m (5 m im Langsam-Flugmodus) | Überflug erlaubt |
A3 | C2 < 4 kg | X | X | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Mindestabstand 30 Meter + 1:1 Regel, aber mind. die Entfernung, die Drohne bei max. Speed in 2s zurücklegt | Mindestabstand 150 m |
C3 < 25 kg | X | X | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Größerer Abstand, sodass keine Gefährdung | Mindestabstand 150 m | |
C4 < 25 kg | X | - | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Größerer Abstand, sodass keine Gefährdung | Mindestabstand 150 m | |
Privat gebaut < 25 kg | X | - | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Größerer Abstand, sodass keine Gefährdung | Mindestabstand 150 m |
Inzwischen sind in Deutschland zumindest die ersten C1-klassifizierten Drohnen auf dem Markt. Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von z.B. 907g werden nicht automatisch in der Klasse C2 eingestuft. Vielmehr müssen Bestandsdrohnen < 250g ab 2024 analog der Klasse C0 betrieben werden. Alle anderen Drohnen bis unter 25kg müssen analog der Klasse C4 betrieben werden, sofern ein Einsatz in der offenen Kategorie gewünscht ist.
Sobald ein Betrieb unter den Restriktionen der open category nicht möglich ist, rutscht der Einsatz in die specific category. Neben einer individuellen Risikobewertung nach SORA gibt es hier die beiden oben genannten Möglichkeiten für eine Betriebsgenehmigung: Standard-Szenarien oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC).
Wer braucht einen EU-Drohnenführerschein?
Nach altem deutschem Recht war diese Frage einfach zu beantworten: Jeder Betreiber einer Drohne > 2kg benötigte den Kenntnisnachweis bzw. den deutschen Drohnenführerschein. Das EU-Recht sieht die Pflicht zum Drohnenführerschein bereits ab 250g vor. Da es jedoch verschiedene Übergangsfristen gibt, ist eine Antwort nicht pauschal möglich und hängt zudem vom Gewicht der Drohne ab.
Für Bestandsdrohnen, die bei Markteinführung über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügten, gelten in der Offenen Kategorie folgende Regeln: