Private Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung für Drohnen | helden.de

In den Anfängen waren die "Haftpflicht Helden" im Drohnenmarkt vor allem mit ihrer Privathaftpflicht unterwegs, die eine Drohnenversicherung für Drohnen bis 5 kg einschloss. Aus der Privathaftpflicht mit den NV-Versicherungen als Risikoträger entwickelte sich dann die eigenständige private Drohnenversicherung von helden.de.

Bei der privaten Drohnenversicherung von helden.de sticht vor allem die hohe Versicherungssumme von 50 Mio. € ins Auge, die aus der Privathaftpflicht übernommen wurde. Bei anderen eigenständigen Drohnenversicherungen sind in der Regel nicht mehr als 10 Mio. € Deckungssumme versicherbar. Ob 50 Mio. € in einer Drohnenversicherung wirklich erforderlich sind, muss jeder Fernpilot selbst entscheiden. Zumindest gab es in Deutschland bisher keinen Personen- und/oder Sachschaden durch eine Drohne oder ein Modellflugzeug, der auch nur annährend diese Größenordnung erreicht hätte. Interessanter Weise liegen die 50 Mio. € ca. 25% über dem gesamten Jahresumsatz des kleinen Risikoträgers "NV-Versicherungen".

Neben der hohen Versicherungssumme ist der niedrige Preis der Drohnenversicherung von helden.de ein zweiter Hingucker. Mit dem Rabatt-Code der Kopter-Profis liegt der Jahresbeitrag bei nur noch 35,75 € und damit deutlich unterhalb vergleichbarer Tarife. Erkauft wird dieser niedrige Beitrag der Drohnenversicherung durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €. Bei jedem Schaden wird der Versicherungsnehmer der Helden mit 150 € zur Kasse gebeten. Natürlich fällt dieser Betrag bei großen Schäden nicht sonderlich ins Gewicht. Wer jedoch eher knapp bei Kasse ist, wünscht sich, dass die Versicherung einen verursachten Schaden komplett begleicht. Dies gilt umso mehr, da die meisten Schadenereignisse in der Drohnenversicherung eher kleine Sachschäden darstellen, die zwischen 200 € und 500 € liegen. 

Bezüglich der sonstigen Inhalte ähnelt die private Drohnenhaftpflicht von helden.de vergleichbaren eigenständigen Drohnenversicherungen: Der Kreis der Drohnensteuerer ist durch die offene Pliotenklausel nicht eingeschränkt. In einem Vertrag können bis zu 3 Drohnen für einen Beitrag versichert sein, wobei die gelegentliche Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert ist. Beim Gewichtslimit gibt es eine kleine Einschränkung, weil nur Drohnen bis 5kg versichert werden können. Dafür hat die private Drohnenversicherung von helden.de einen wirklich weltweiten Geltungsbereich, also auch in den USA und Kanada. In diesen beiden Ländern gilt lediglich eine reduzierte Versicherungssumme von 5 Mio. €.

Der Einschluss von nebengewerblichen Flügen in die private Drohnenverischerung von helden.de ist ein echtes Highlight. Damit sind auch gelegentliche Jobs, für die der Fernpilot ein Entgelt erhält, offiziell mitversichert. Damit solche eigentlich gewerblichen Flüge auch wirklich durch die private Drohnenhaftpflicht von helden.de abgedeckt sind, müssen einige Nebenbedingungen erfüllt sein: im Nebengewerbe dürfen keine Mitarbeiter angestellt sein, der Jahresumsatz muss unter 20.000 € und der Jahresgewinn unter 6.000 € liegen.

helden.de ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern eine Marke der Insurance Hero GmbH aus Hamburg. Risikoträger in der Drohnenversicherung von helden.de sind die NV-Versicherungen mit einem Jahresumsatz von ca. 40 Mio. € in 2020. Die NV wurde 1818 an der Nordsee in Neuharlingersiel gegründet und ist damit eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. In dieser langen Historie sind die NV-Versicherungen im Bereich der Luftfahrt ein Neuling. Daher verfügt der Risikoträger der Helden über keine große Erfahrung mit Luftfahrt- und Drohnenversicherungen.
Drohnenversicherung Helden

Tarifkategorie: Der Tarif von helden.de gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Nein, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über keine umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 35,75 € pro Jahr
(Helden Code: KPRO6)

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
50 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
Mehrgerätedeckung (bis 3 Drohnen)

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
5 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit

Versicherungsschein / Police als PDF
ja

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Nein

Selbstbeteiligung
150,00 € SB

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Paypal

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
nein

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
nicht mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
nicht mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
mitversichert

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein