Bei der privaten Drohnenversicherung von helden.de sticht vor allem die hohe Versicherungssumme von 50 Mio. € ins Auge, die aus der Privathaftpflicht übernommen wurde. Bei anderen eigenständigen Drohnenversicherung sind in der Regel nicht mehr als 10 Mio. € Deckungssumme versicherbar. Ob 50 Mio. € in einer Drohnenversicherung wirklich erforderlich sind, muss jeder Fernpilot selbst entscheiden. Zumindest gab es in Deutschland bisher keinen Personen- und/oder Sachschaden durch eine Drohne oder ein Modellflugzeug, der auch nur annährend diese Größenordnung erreicht hätte. Interessanter Weise liegen die 50 Mio. € ca. 25% über dem gesamten Jahresumsatz des kleinen Risikoträgers "NV-Versicherungen".
Neben der hohen Versicherungssumme ist der niedrige Preis der Drohnenversicherung von helden.de ein zweiter Hingucker. Mit dem Rabatt-Code der Kopter-Profis liegt der Jahresbeitrag bei nur noch 35,75 € und damit deutlich unterhalb vergleichbarer Tarife. Erkauft wird dieser niedrige Beitrag der Drohnenversicherung durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €. Bei jedem Schaden wird der Versicherungsnehmer der Helden mit 150 € zur Kasse gebeten. Natürlich fällt dieser Betrag bei großen Schäden nicht sonderlich ins Gewicht. Wer jedoch eher knapp bei Kasse ist, wünscht sich, dass die Versicherung einen verursachten Schaden komplett begleicht. Dies gilt umso mehr, da die meisten Schadenereignisse in der Drohnenversicherung eher kleine Sachschäden darstellen, die zwischen 200 € und 500 € liegen.
Bezüglich der sonstigen Inhalte ähnelt die private Drohnenhaftpflicht von helden.de vergleichbaren eigenständigen Drohnenversicherungen: Der Kreis der Drohnensteuerer ist durch die offene Pliotenklausel nicht eingeschränkt. In einem Vertrag können bis zu 3 Drohnen für einen Beitrag versichert sein, wobei die gelegentliche Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert ist. Beim Gewichtslimit gibt es eine kleine Einschränkung, weil nur Drohnen bis 5kg versichert werden können. Dafür hat die private Drohnenversicherung von helden.de einen wirklich weltweiten Geltungsbereich, also auch in den USA und Kanada. In diesen beiden Ländern gilt lediglich eine reduzierte Versicherungssumme von 5 Mio. €.
Der Einschluss von nebengewerblichen Flügen in die private Drohnenversicherung von helden.de ist ein echtes Highlight. Damit sind auch gelegentliche Jobs, für die der Fernpilot ein Entgelt erhält, offiziell mitversichert. Damit solche eigentlich gewerblichen Flüge auch wirklich durch die private Drohnenhaftpflicht von helden.de abgedeckt sind, müssen einige Nebenbedingungen erfüllt sein: im Nebengewerbe dürfen keine Mitarbeiter angestellt sein, der Jahresumsatz muss unter 20.000 € und der Jahresgewinn unter 6.000 € liegen.
helden.de ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern eine Marke der Insurance Hero GmbH aus Hamburg. Risikoträger in der Drohnenversicherung von helden.de sind die NV-Versicherungen mit einem Jahresumsatz von ca. 40 Mio. € in 2020. Die NV wurde 1818 an der Nordsee in Neuharlingersiel gegründet und ist damit eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. In dieser langen Historie sind die NV-Versicherungen im Bereich der Luftfahrt ein Neuling. Daher verfügt der Risikoträger der Helden über keine große Erfahrung mit Luftfahrt- und Drohnenversicherungen.
Tarifkategorie: Der Tarif von helden.de gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Nein, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Private Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung für Drohnen | helden.de
ab 35,75 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 50 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen Mehrgerätedeckung (bis 3 Drohnen) |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 5 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App nein |
Selbstbeteiligung 150,00 € SB |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Paypal |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich nein |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben nicht mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) mitversichert |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |