EU-Verordnungen in deutsches Luftrecht umgesetzt
Seit dem 01.07.2019 sind verschiedene EU-Verordnungen in Kraft getreten, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU zu schaffen. Nach einer Corona bedingten Verschiebung um 6 Monate ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ab dem 31.12.2020 in Deutschland anzuwenden.
Kompliziert wird es, wenn das EU-Recht um deutsche Vorgaben ergänzt wird. Denn am 15.06.2021 traten die Anpassungen der deutschen Gesetzte an das EU-Recht in Kraft. Dabei gibt es nicht das eine "Drohnen-Gesetz", sondern Anpassungen und Ergänzungen einer ganzen Reihe von Gesetzen. Konkret sind das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) betroffen.
Für die folgenden drei Themen-Blöcke haben wir eigene Artikel verfasst:
Grundlagen der Drohnen-Verordnungen in der EU
Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet:
Offene Kategorie
("open category")
Spezielle Kategorie
("specific category")
Zulassungspflichtige Kategorie
("certified category")
Da unsere Kunden sich überwiegend in der offenen und teilweise in der speziellen Kategorie bewegen, werden wir bei den folgenden Ausführungen den Schwerpunkt auf diese Bereiche legen.