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Drohnenversicherung gemäß gesetzlicher Versicherungspflicht

Haftpflichtversicherung für Drohnen

Unabhängig vom Startgewicht muss eine Drohne nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) mit einer Haftpflicht versichert sein, um Dich und Deine Umgebung vor den finanziellen Folgen eines Drohnen-Unfalls zu schützen. Die Drohnenversicherung bzw. Haftpflicht für Drohnen ist in Deutschland eine gesetzliche Pflichtversicherung.

Vergleichsrechner für Drohnenversicherungen

Viele Versicherungsgesellschaften werben inzwischen mit "Drohnenversicherungen", doch was verbirgt sich im Kleingedruckten? Welche Tarife passen wirklich zu Dir und Deiner Drohne? Seit 2012 beschäftigen wir uns mit dem Thema Drohnenversicherung und sind damit der Vorreiter am deutschen Markt: Wir vergleichen die Bedingungen der Drohnenversicherung und bewerten einzelne Formulierungen für einen umfassenden Versicherungsvergleich. 

Wie nutzen Sie Ihre Drohne(n)?
Wie viele Drohnen sollen versichert sein?
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Fehlt ein Tarif zur Drohnenversicherung in unserem Vergleichsrechner? Dann nimm bitte Kontakt mit uns auf, damit wir die Daten nachpflegen können.

Empfehlungen für Drohnenversicherungen

In unserem großen Empfehlungsvergleich werden die Drohnenversicherungen der großen deutschen Versicherungsgesellschaften (z.B. Allianz, HDI, R+V, Zurich, Axa oder Alte Leipziger) berücksichtigt, aber auch Deckungskonzepte von innovativen kleineren Anbietern (z.B. von der Degenia oder den Helden). Neben den Versicherungsbedingungen floss in die Bewertung ein, wie die Versicherungen im Schadensfall mit den Fernpiloten umgehen und wie Schäden reguliert werden.

Private
Drohnenhaftpflicht

ab 35,75 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Private Drohnenhaftplicht
Versicherungen im Vergleich

Gewerbliche
Drohnenhaftpflicht

ab 124,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Gewerbliche Drohnenhaftplicht Versicherungen im Vergleich

Kurzzeit
Drohnenhaftplicht

ab 9,98 €/ Tag
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Kurzzeit Drohnenhaftplicht Versicherungen im Vergleich

Privathaftpflicht
mit Drohne

ab 25,22 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Private Drohnenhaftplicht Versicherungen im Vergleich

Als erster Drohnen-Spezial-Makler in Deutschland beraten wir Privatpersonen genauso wie Einzelunternehmer, große Konzerne, Hochschulen, BOS oder andere öffentliche Einrichtungen in allen Fragen rund um das Thema Drohnenversicherung.

Welche Drohnen müssen versichert werden?

Muss ich meine Drohnen versichern?

Drohnen gelten nach § 1 LuftVG als Luftfahrzeuge. Alle Luftfahrzeuge unterliegen in Deutschland nach §§ 33, 37 Abs. 1 und 43 LuftVG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 LuftVZO der Versicherungspflicht. Daher müssen auch Drohnen in Deutschland vor dem ersten Flug Haftpflicht versichert werden.

Für den Abschluss der Drohnenversicherung ist der Betreiber und Steuerer (= Fernpilot) der Drohne zuständig. Egal, ob die Drohne ihm selbst gehört, einem Freund oder Kollegen, oder ob die Drohne gegen Gebühr von einem Dienstleister ausgeliehen wurde: der verantwortlicher Pilot ist gesetzlich in der Pflicht, einen entsprechenden Schutz durch eine Drohnen-Haftpflicht nachweisen zu können.

Kann ein Drohnen-Pilot bei einer Kontrolle keine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung seiner Haftpflichtversicherung vorlegen, drohen im schlimmsten Fall hohe 4stellige Bußgelder.

Aus diesem Grund sollte niemand auf den Abschluss einer Drohnenversicherung verzichten: die Vermeidung eines niedrigen Jahrebeitrags steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Strafen oder eventuellen Schadensersatzansprüchen von Geschädigten.

Gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht für Drohnen?

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, die im Freien bzw. außerhalb von Gebäuden betrieben werden. Sobald die Drohne auch nur eine Winzigkeit über der Grasnarbe schwebt, befindet sie sich als Luftfahrzeug im Luftraum und muss für seine Drohne eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Anders als teilweise abweichend in Foren zu lesen, gibt es KEINE Ausnahmen in den folgenden Fällen (auch hier gilt die Versicherungspflicht für Drohnen):

  • Spielzeug-Drohnen unter 200g: Auch für diese Mini-Drohnen gilt die Versicherungspflicht, sobald sie im Freien geflogen werden.
  • Betrieb über dem eigenen Grundstück: Auch bei einem Flug mit Zustimmung des Grundstückseigentümers befindet sich die Drohne im Luftraum und muss mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden.
  • Rein private Nutzung: Unabhängig vom Zweck der Nutzung stellt die Drohne ein Luftfahrzeug dar und muss versichert werden.

Besteht eine Versicherungspflicht für Drohnen?

Wie kann ich meine Drohne richtig versichern? Welche Drohnen müssen versichert werden und für welche Drohnen besteht eine Ausnahme von der Versicherungspflicht? In diesem Video zeigen wir Dir, was jeder Drohnenpilot über seine Drohnenversicherung wissen sollte!

Wie muss ich meine Drohne versichern? Privat oder Gewerblich?

Die benötigte Drohnenversicherung richtet sich nach dem Umfang der Nutzung einer Drohne:

Gewerbliche Drohnen Nutzung

Drohnen mit einem über Sport und Freizeit hinausgehenden Einsatzbereich (nach § 1 LuftVG sogenannte „unbemannte Fluggeräte“).

Es ist eine gewerbliche Drohnenversicherung erforderlich..

Der Tarif gilt nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Freiberufler, Vereine, BOS oder Hochschulen. Maßgeblich für einen Gewerbetarif ist nicht die Absicht mit einer Drohne Umsatz zu erzielen, sondern der Einsatz außerhalb von Sport- und Freizeitzwecken.

Private Drohnen Nutzung

Drohnen, die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden (nach § 1 LuftVG sogenannte „Flugmodelle“).

Es genügt eine private Drohnenversicherung.

Zu Sport und Freizeit zählen das Fotografieren und Filmen mit Drohne ohne Veröffentlichungsabsicht. Eine auch unentgeltliche Gefälligkeit für Dritte oder das Posten bei Social Media (z.B. Facebook oder YouTube) ist eine Grauzone, da mit der Veröffentlichung auch kommerzielle Nutzungsrechte an Facebook abgetreten werden. Bei unseren privaten Tarif-Empfehlungen ist diese Grauzone mitversichert.

Gelegentliche Drohnen Nutzung

Drohnen, die nur selten im Jahr genutzt oder überwiegend privat genutzt werden.

Wir empfehlen eine Kurzzeit Drohnen-Haftpflicht.

Bei einer gelegentlichen (gewerblichen) Nutzung der Drohne können unsere gewerblichen Kurzzeit-Tarife (1 Tag / 1 Woche / 1 Monat) als Ergänzung oder unsere gewerbliche Drohnen-Haftpflicht inkl. nebenberuflicher Nutzung (ab 32,77 € pro Jahr zzgl. 19% Vers.Steuer) als Alternative genutzt werden.

Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung in der Drohnenversicherung

Als wir auf unserer Homepage auf die Unterscheidung dieser beiden Haftungsfälle in der Drohnen Haftpflichtversicherung hinwiesen, ahnten wir nicht, welche Welle das Thema in Foren und darüber hinaus auslösen würde. Um Missverständnisse auszuräumen, werden wir die besonderen Haftungsarten der Drohnenversicherung erläutern.

Was ist die Verschuldenshaftung?

Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, ist nach § 823 BGB zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Um sich bzw. sein eigenes Vermögen vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen, kann eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dieser rechtliche Grundsatz gilt auch beim Betrieb von Drohnen. Als Deckungsumfang der Drohnenversicherung sind denkbar:

  • Schäden des Körpers oder der Gesundheit (=Personenschaden)
  • Schäden am Eigentum (=Sachschaden)
  • Schäden an der Freiheit oder einem sonstigen Recht (=Vermögensschaden)

Gesetzliche Voraussetzung für die Leistung einer normalen Haftpflichtversicherung ist, dass die versicherte Person den Schaden widerrechtlich bzw. direkt verschuldet hat (= Verschuldenshaftung). Übertragen auf Drohnen muss der Steuerer der Drohne den Schaden direkt durch sein Verhalten verursacht haben. Diese gesetzliche Grundlage gilt z.B. für alle Arten der Privathaftpflicht oder auch der Berufshaftpflicht.

In manchen Lebensbereichen ist die Absicherung der reinen Verschuldenshaftung nicht ausreichend. Dann fordert der Gesetzgeber eine verschärfte Form der Haftung, auch ohne persönliches Verschulden. Diese sogenannte Gefährdungshaftgung betrifft z.B. Besitzer von Drohnen und Kraftfahrzeugen, Tierhalter oder Besitzer von Öltanks.

 

Was ist die Gefährdungshaftung?

Für die Drohnenversicherung gilt eine verschäfte Haftung. Über die reine Verschuldenshaftunghinaus kommt es bei Schäden aus dem Betrieb einer Drohne nicht auf das Verschulden durch den Fernpiloten an. Schon vom erlaubten Betrieb einer Drohne geht eine gewisse Gefährdung für die Umgebung aus. Daher fordert der Gesetzgeber für die Drohnen Haftpflichtversicherung eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung (§§ 33 ff. LuftVG).

Gerade beim Betrieb einer Drohne sind viele Ereignisse denkbar, die eine Drohne zum Absturz bringen und einen Schaden verursachen, ohne das der Fernpilot einen Fehler begangen oder schuldhaft gehandet hätte, z.B. durch eine unvorhersehbare Windböe, eine plötzliche Vogelattacke oder einem nicht nachweisbaren technischen Defekt.

Solange der Steuerer einer Drohne gegenüber der Haftpflichtversicherung ein Fehlverhalten nennt, das zum Schaden bei Dritten geführt hat, gibt es in der Drohnen-Versicherung keine Schwierigkeiten. Aus zahlreichen Schadensmeldungen von Vorfällen mit Drohnen wissen wir aber, dass die meisten Steuerer eine Verantwortung für den Schaden reflexartig von sich weisen: "Ich habe alles wie immer gemacht und weiß auch nicht, warum die Drohne so reagiert hat..."

Eine solche Formulierung in einer Drohnenversicherung, die keine Gefährdungshaftung abdeckt, öffnet dem Versicherer Tür und Tor, den Schaden nicht regulieren zu müssen. Dummerweise wird aber der Geschädigte trotzdem Schadensersatz vom Piloten der Drohne verlangen, da im Luftrecht die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gilt.

Welche Punkte sind bei Drohnenversicherungen zu beachten?

Welche Versicherungssumme sollte die Drohnenversicherung haben?

Die untere Grenze der Versicherungssumme ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Drohnen und anderen Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse liegt die Mindestdeckungssumme nach § 37 Abs. 1 LuftVG bei 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR). Hinter dieser Rechnungseinheit verbirgt sich ein Währungskorb, den wir im Glossar genauer beschrieben haben.

Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass die Versicherungssumme der Drohnenversicherung bei aktuellen Wechselkursen mindestens 950.000 € betragen sollte, um die gesetzliche Mindestdeckung nicht zu unterschreiten.

Empfehlungen bezüglich der Höhe der Versicherungssumme sind nicht einfach auszusprechen. Gerade in der Kombination mit einer Privathaftpflicht sind Deckungssummen von 20 Mio. € oder auch 50 Mio. € keine Seltenheit. Doch sind solche Versicherungssummen in der Drohnenversicherung erforderlich?

Viele unserer Kunden suchen eine möglichst günstige Drohnenversicherung und wählen daher die Mindestdeckungssumme von z.B. 1,0 oder 1,5 Mio. € pro Schaden. Und tatsächlich gab es in Deutschland bisher keinen Schaden durch eine Drohne, in der eine Drohnen Haftpflicht mit entsprechender Versicherungssumme nicht ausgereicht hätte.

Unsere Empfehlung lautet, in der Drohnenversicherung mindestens eine Deckung von 3 Mio. € zu wählen. Für Sachschäden sollten auch kleine Summen ausreichen. Sollte es jedoch zu einem schweren Personschaden kommen, können die Schadensersatzansprüche auch einer einzigen Person im 7stelligen Bereich liegen (z.B. wenn eine junge Person das Augenlicht durch Rotoren verlieren sollte).

Welchen geografischen Umfang sollte die Geltung der Drohnenversicherung abdecken?

Die Frage nach dem geografischen Geltungsbereich der Drohnenversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt davon ab, wo sie planen mit der Drohne zu fliegen.

Welche Regionen decken Drohnenversicherungen ab?

Die Frage nach dem geografischen Geltungsbereich der Drohnenversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt davon ab, wo sie planen mit der Drohne zu fliegen.

Beim Geltungsbreich des Versicherungsschutz gibt es die verschiedensten Ansätze:

  • Deutschland
  • Deutschland plus Nachbarstaaten
  • Europäische Union
  • Geografisches Europa
  • Geografisches Europa plus Staaten am Mittelmeer
  • Weltweite Deckung mit Ausnahme von US-Gebieten und Kanada
  • Weltweite Deckung

Da nicht jede Drohnenversicherung beliebig auf einen der genannten Bereiche erweitert werden kann, sollte bereits beim Abschluss darauf geachtet werden, dass der maximal benötigte Geltungsbereich zumindest zu einem späteren Zeitpunkt hinzugebucht werden kann.

Drohnenversicherung für die USA?

In den meisten Drohnenversicherungen sind Kanada sowie US-Gebiete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. US-Gebiete umfassen neben den eigentlichen Vereinigten Staaten von Amerika und Hawai einige Inselgruppen und Inseln in der Karibik und Amerikanisch-Ozeanien unter der Hoheitsgewalt der USA.

Da es in Nordamerika häufig zu extrem hohen, erfolgreichen Schadensersatzklagen kommt, würden Drohnen Schäden in diesen Ländern die nüchterne europäische Tarifkalkulation sprengen. Die Jahresbeiträge zur Drohnenversicherung würden deutlich ansteigen. Aus diesem Grund sind US-Gebiete und Kanada in vielen Drohnenversicherungen ausgeschlossen.

Privatpersonen können einen wirklich weltweiten Schutz inkl. Nordamerika am einfachsten über Kombiprodukte aus Privathaftpflicht mit Drohne absichern.

Auch wenn Ihr Wunschland mitversichert ist, beachten Sie bitte unbedingt die gesetzlichen und behördlichen Auflagen vor Ort, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wenn im schlimmsten Fall Drohnenflüge in einem Land komplett verboten sind, hilft Ihnen auch keine Drohnenversicherung, die in dem Land leisten würde.

Welche Steuerer sind durch die Drohnenhaftplficht versichert?

Auch auf diese Frage gibt es die unterschiedlichsten Antworten der Drohnen-Versicherer. In den üblichen Tarifen sind alle Steuerer mitversichert, die mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers fliegen. Fliegt also ein Freund oder Kollege des Versicherungsnehmers die Drohne, und dieser weiß davon (=Wissen) und ist damit einverstanden (=Wollen), ist der Steuerer automatisch mitversichert. Kommt es zu einem Schaden, leistet die Drohnenversicherung des Drohnenbesitzers, obwohl er nicht selbst geflogen ist.

Nicht abgedeckt durch diesen Passus ist das gewerbliche Verleihen und Vermieten von Drohnen. Sollen die Steuerer auch in diesem Fall mitversichert sein, ist eine Drohnenversicherung erforderlich, die das gewerbliche Vermieten und Verleihen ausdrücklich einschließt. Meistens führt dies zu Beitragszuschlägen von 30% bis 50%.

Kommt es zu einem Diebstahl, und der Dieb verursacht einen Schäden, würde die Drohnenversicherung auch nicht leisten müssen, der der Dieb weder mit Wissen noch mit Wollen des Bestohlenen geflogen ist.

Den genauen Umfang des versicherten Nutzerkreises können Sie unseren tabellarischen Versicherungsvergleichen der Drohnenhaftpflicht entnehmen.

Eine andere häufige Frage zu den versicherten Steuerern betrifft das Mindestalter. In den meisten Drohnenversicherungen ist bedingungsgemäß kein Mindestalter für Steuerer einer Drohne definiert. Nach deutschem Recht müssen sich die Piloten allerdings den Folgen des eigenen Handelns bewusst sein. Diese „Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ wird bei Minderjährigen ab 14 vermutet. Sollte es zu einem Schaden kommen, muss dies im Einzelfall geprüft werden. Aussagen von Wettbewerbern, dass Versicherungsschutz pauschal ab einem Alter von z.B. 8 oder 12 Jahren besteht, sind daher aus unserer Sicht nicht seriös zu treffen.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Empfehlung vieler Hersteller zum Mindestalter (bei DJI z.B. häufig 16 oder 18 Jahre). Dieser Einschätzung folgen in der Regel auch die Drohnenversicherungen und im Streitfall die Gerichte.

Was muss ich bei der Versicherungsbestätigung meiner Drohnenversicherung beachten?

Die Qualität von Drohnenversicherungen zeigt sich nicht erst im Schadensfall. Nach § 106 Abs. 1 LuftVZO ist jeder Versicherer, sofern er Drohnen in seinem Bedingungswerk mitversichert, gegenüber seinem Kunden verpflichtet, kostenlos eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung zu erteilen.

Diese Versicherungsbestätigung muss dem Kunden unaufgefordert zu Beginn der Drohnenversicherung ausgestellt werden. Die Bestätigung muss mindestens die folgenden Punkte bestätigen:

  • Bestehen der Drohnen-Haftpflicht
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Einhaltung der gesetzlichen Mindestdeckung von 750.000 SZR
  • Vertragsdauer und Geltungsbereich
  • Name und Anschrift der Versicherung

Die entsprechende gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung der Drohnenversicherung ist bei jedem Flug mitzuführen und muss bei Kontrollen vorgelegt werden können. Der lapidare Satz "Drohnen bis 5 kg sind mitversichert" oder ein Verweis auf irgendwelche Paragraphen im Kleingedruckten sind hierfür nicht ausreichend.

Hat Ihre Drohnenversicherung einen geografischen Geltungsbereich, der über Deutschland hinausgeht, sollten Sie zusätzlich auf eine mehrsprache Versicherungsbestätigung achten. Diese sollte bevorzugt in deutscher und englischer Sprache. Ein weltweiter Versicherungsschutz, der nur auf Deutsch dokumentiert ist, wird ihnen im Ausland nur wenig helfen.

Drohnenversicherung: Schütze Dich im Fall von Schäden und Unfällen beim Drohnenbetrieb

Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist von entscheidender Bedeutung für Drohnenbesitzer, da sie mögliche Schäden und Unfälle abdeckt, die durch den Betrieb einer Drohne verursacht werden können. Diese Versicherung schützt den Besitzer vor finanziellen Verlusten und rechtlichen Konsequenzen, falls die Drohne Personen verletzt, Sachschäden verursacht oder fremdes Eigentum beschädigt. Darüber hinaus bietet sie oft zusätzliche Leistungen wie Diebstahlschutz oder Schutz vor Vandalismus.

Beim Kauf und Betrieb einer Drohne muss man viel beachten. Darüber hinaus ist der Betrieb einer Drohne nicht ungefährlich. Wenn die Drohne Schäden oder Unfälle verursacht, kann es schnell teuer werden. Eine Drohnen Versicherung ist der ideale Weg, um sich in diesen Fällen gegen finanzielle Verluste abzusichern. Die Kosten für eine Drohnen Haftpflichtversicherung variieren je nach Versicherungsgesellschaft, Drohnentyp und Versicherungssumme. Bei uns können Sie sich einfach über verschiedene Drohnen Versicherungen informieren und die passende Versicherung für Ihre Drohne finden.

Wie funktioniert eine Drohnenversicherung?

Eine Drohnenversicherung funktioniert ähnlich wie andere Haftpflichtversicherungen. Der Drohnenbesitzer wählt eine Versicherungsgesellschaft aus und schließt einen Versicherungsvertrag ab. Die Kosten für die Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Drohnentyp, der Nutzung (privat oder gewerblich) und der Versicherungssumme. Es ist wichtig, sich im Voraus über verschiedene Angebote zu informieren und zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden. Lassen Sie sich von uns zum Abschluss einer Drohnen Haftpflicht umfassend beraten.

Welche Arten von Drohnen Haftpflichtversicherung gibt es?

Eine häufige Art der Drohnen Haftpflichtversicherung ist die private Drohnenversicherung, die den Einsatz der Drohne zu Freizeitzwecken abdeckt. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schäden an Personen, Sachen und fremdem Eigentum. Für gewerbliche Drohnenpiloten gibt es spezielle gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherungen, die zusätzliche Risiken im geschäftlichen Einsatz berücksichtigen. Besonders wichtig ist diese Art der Drohnen Versicherung für Drohnenpiloten, die Luftaufnahmen für Film- und Fotografieprojekte erstellen.