Der Kunde beauftragt den Versicherungsmakler "Kopter-Profi GmbH" (Erstinformation) mit der Vermittlung von auf dessen Homepage und Partnerseiten angebotenen Kopter-Versicherungen. Die Auswahl der Tarife stützt sich auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung. Der Kunde wählt selbständig den Tarif aus, der seinen eigenen Bedarf am besten erfüllt, und beantragt diesen durch Absenden des Antragsformulars ohne Unterschrift. Auf Basis der im Online-Antrag gemachten Angaben erteilt der Kunde als Auftraggeber der Kopter-Profi GmbH als Versicherungsmakler die Einzel-Vollmacht, den Versicherungsschutz in der angegebenen Art und Weise bei der in Deutschland zugelassenen Versicherung zu beantragen. Der Versicherungsmakler haftet nicht für falsche Angaben des Kunden.
Die Einzel-Vollmacht schließt ein, den Kunden in diesem Vertrag gegenüber der Versicherung zu vertreten bzw. Willenserklärungen in seinem Nahmen abzugeben (z.B. bezüglich einer Änderung des Kopters oder eines Widerrufs). Durch unsere Dienstleistung entstehen dem Auftraggeber keine über den Versicherungsvertrag hinausgehenden Verpflichtungen. Der Auftraggeber ermächtigen die Kopter-Profi GmbH ferner, alle Kundeninformationen gem. § 7 VVG i.V.m. den Regelungen der VVG InfoV für den Auftraggeber in Empfang zu nehmen. Die Kopter-Profi GmbH hält diese Informationen für den Auftraggeber bereit, sodass er jederzeit die Kundeninformation einsehen oder in Textform übermittelt bekommen kann.
Mit dem Akzeptieren dieser AGB verzichtet der der Kunde auf eine Beratung und wünscht ausdrücklich keine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge und -bedürfnisse. Versicherungsverträge, die sich im Bestand anderer Vermittler befinden, sind für die Kopter-Profi GmbH nicht haftungsrelevant. Als Antragsteller erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre Daten, soweit erforderlich, von der Kopter-Profi GmbH sowie den beteiligten Versicherungsunternehmen und Rückversicherern in einer Datenbank gespeichert werden. Bitte beachten Sie in diesem Kontext unsere Datenschutzerklärung. Haben Sie sich für die Zahlung per Lastschrift entschieden, ermächtigen Sie die zuständige Versicherung, die zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
Für die Beantragung des Versicherungsschutzes ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder gemacht haben. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen:
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die Versicherung kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen worden wäre. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt die Versicherung den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt sie dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht der Versicherung entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht der Versicherung der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Kann die Versicherung nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Versicherung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen worden wäre.
Nennung als Referenz
Als Geschäftskunde erlauben Sie uns, Ihren Firmennamen und Ihr Logo als Referenz nennen und auf der Homepage abbilden zu dürfen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, genügt eine kurze E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie nicht als Referenzkunde genannt werden möchten.
Der Kunde beauftragt den Versicherungsmakler "Kopter-Profi GmbH" (Erstinformation) mit der Vermittlung von auf dessen Homepage und Partnerseiten angebotenen Kopter-Versicherungen. Die Auswahl der Tarife stützt sich auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung. Der Kunde wählt selbständig den Tarif aus, der seinen eigenen Bedarf am besten erfüllt, und beantragt diesen durch Absenden des Antragsformulars ohne Unterschrift. Auf Basis der im Online-Antrag gemachten Angaben erteilt der Kunde als Auftraggeber der Kopter-Profi GmbH als Versicherungsmakler die Einzel-Vollmacht, den Versicherungsschutz in der angegebenen Art und Weise bei der in Deutschland zugelassenen Versicherung zu beantragen. Der Versicherungsmakler haftet nicht für falsche Angaben des Kunden. Die Einzel-Vollmacht schließt ein, den Kunden in diesem Vertrag gegenüber der Versicherung zu vertreten bzw. Willenserklärungen in seinem Nahmen abzugeben (z.B. bezüglich einer Änderung des Kopters oder eines Widerrufs). Durch unsere Dienstleistung entstehen dem Auftraggeber keine über den Versicherungsvertrag hinausgehenden Verpflichtungen. Der Auftraggeber ermächtigen die Kopter-Profi GmbH ferner, alle Kundeninformationen gem. § 7 VVG i.V.m. den Regelungen der VVG InfoV für den Auftraggeber in Empfang zu nehmen. Die Kopter-Profi GmbH hält diese Informationen für den Auftraggeber bereit, sodass er jederzeit die Kundeninformation einsehen oder in Textform übermittelt bekommen kann. Mit dem Akzeptieren dieser AGB verzichtet der der Kunde auf eine Beratung und wünscht ausdrücklich keine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge und -bedürfnisse. Versicherungsverträge, die sich im Bestand anderer Vermittler befinden, sind für die Kopter-Profi GmbH nicht haftungsrelevant. Als Antragsteller erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre Daten, soweit erforderlich, von der Kopter-Profi GmbH sowie den beteiligten Versicherungsunternehmen und Rückversicherern in einer Datenbank gespeichert werden. Bitte beachten Sie in diesem Kontext unsere Datenschutzerklärung. Haben Sie sich für die Zahlung per Lastschrift entschieden, ermächtigen Sie die zuständige Versicherung, die zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Für die Beantragung des Versicherungsschutzes ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder gemacht haben. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen: Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die Versicherung kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen worden wäre. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt die Versicherung den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt sie dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht der Versicherung entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht der Versicherung der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Kann die Versicherung nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Versicherung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen worden wäre. Nennung als Referenz Als Geschäftskunde erlauben Sie uns, Ihren Firmennamen und Ihr Logo als Referenz nennen und auf der Homepage abbilden zu dürfen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, genügt eine kurze E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie nicht als Referenzkunde genannt werden möchten.