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Drohnenversicherung R+V

Gewerbliche Drohnenhaftpflicht (Tarif L)

Die gewerbliche Drohnenversicherung der R+V unterscheidet sich von den Bedingungen her nicht von der privaten Haftpflichtvariante. Das Bedingungswerk ist exakt das gleiche. Für die gewerbliche Nutzung der Drohne wird lediglich ein Beitragszuschlag in Höhe von 50% erhoben.

Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung R+V (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

Während in der privaten Drohnenhaftpflicht der R+V ausschließlich die private Nutzung der Drohne zu Sport- oder Freizeitzwecken versichert ist, umfasst die gewerbliche Drohnenversicherung auch darüber hinausgehende Betriebszwecke. Luftaufnahmen können also z.B. auch im Auftrag Dritter bzw. für Dritte oder für kommerzielle Social-Media-Projekte genutzt werden. Lediglich Flüge der Drohne zur Vermessung sind ausgeschlossen, da die R+V hier eine Vermischung mit reinen Vermögensschäden befürchtet, wenn z.B. Folgekosten durch eine fehlerhafte Vermessung entstehen.

Ein echter Pluspunkt in der gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung der R+V ist die beitragsfreie Mitversicherung der gelegentlichen Nutzung fremder Drohnen. Wer sich beispielsweise die Drohne eines Kollegen ausleiht oder eine Drohne online mietet, ist beim Betrieb der Drohne auch dann versichert, wenn die Drohnenversicherung des Halters bzw. Betreibers der Drohne Fremdpiloten nicht einschließt. Im Schadensfall kommt die Drohnenhaftpflicht der R+V subsidiär für die entstandenen Schäden auf.

Auch die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Drohnen kann gegen einen Beitragszuschlag in der Drohnenhaftpflicht mitversichert werden. Ob dies aus Haftungsgründen für den Halter eine sinnvolle Lösung ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei einer größeren Drohnenflotte gewährt die R+V ab dem dritten Modell einen Nachlass von 30% auf die  Drohnenversicherung. Trotz dieser beiden Vorteile empfehlen wir im gewerblichen Bereich eher die Drohnenhaftpflicht der Degenia, die über ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis und den besseren da schnelleren Service bietet.

Die R+V wurde 1922 gegründet und gehört zur FinanzGruppe des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken. Heute ist die R+V eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Im Bereich der Haftpflichtversicherung (nicht nur Drohnenhaftpflicht) verwaltet die R+V knapp 2 Mio. Verträge. Damit liegt sie im deutschen Versicherungsmarkt bei einem Markanteil von 8% hinter der Allianz auf Platz 2.

ruv logo

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung R+V(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

ab 142,80 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 | 2,0 | 3,0 | 4,0 | 5,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

nein

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift | Rechnung

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne

auf Anfrage  

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein