Zielgruppe der Drohnenversicherung EXKLUSIV sind Drohnenpiloten, die eine Flotte von bis zu 5 Drohnen betreiben. Diese Drohnen dürfen allerdings nicht gleichzeitig in der Luft sein. Oder anders ausgedrückt: es darf immer nur maximal eine Drohne in der Luft sein. Für einen fixen Beitrag sind dann bis zu 5 Drohnen in der Drohnenversicherung eingeschlossen.
Wie es im gewerblichen Bereich verpflichtend ist, muss jede Drohne einzeln mit Seriennummer in der Drohnenversicherung hinterlegt sein. Um nachzuweisen, dass wirklich nie mehr als eine Drohne in der Luft war, verlangt die HDI vom Betreiber der Drohnenflotte das Führen eines Flugbuchs. Das kann in z.B. Form einer Excel-Tabelle oder über die Kopter-Profi-App erfolgen.
Außer dem Einschluss von bis zu 5 Drohnen für einen fixen Beitrag in der Drohnenversicherung gibt es bezüglich der Versicherungsbedingungen keine Unterschiede zur Drohnenversicherung CLASSIC der HDI. Die Bezeichnung EXKLUSIV ist im Vergleich zum CLASSIC daher etwas irreführend.
In der günstigsten Variante können in dieser Drohnenversicherung fünf gewerblich genutzte Drohnen für 196,35 € pro Jahr versichert werden. Dieser Jahresbeitrag umfasst eine Versicherungssumme von 1 Mio. € und als Geltungsbereich das geografische Europa. Durch eine spezielle Klausel garantiert die HDI, dass auch bei einer ungünstigen Wertentwicklung des Euro im Verhältnis zu den anderen Leitwährungen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR nicht unterschritten wird.
Möchte eine Drohnenpilot einen umfangreicheren Schutz in seiner Drohnenversicherung, steht eine Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. € zur Verfügung. Auch ein weltweiter Versicherungsschutz kann eingeschlossen werden. Hier gelten die üblichen regionalen Ausschlüsse der USA und von Kanada.
Je nach gewünschter Anzahl der versicherten Drohnen, der Versicherungssumme und des Geltungsbereichs ist entweder diese Drohnenversicherung der HDI unsere Empfehlung, oder aber die gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia mit der R+V als Risikoträger inkl. Mehrgerätedeckung. Welche Variante für Sie die günstigere und bessere Drohnenversicherung ist, können Sie bequem über unseren Vergleichsrechner für Drohnenversicherungen ermitteln.
Als Optionen für die Bezahlung der Drohnenversicherung bietet die HDI neben der Zahlung per Rechnung und der SEPA-Lastschrift auch die Zahlung per Paypal und per Kreditkarte an. Soll eine bestehende Drohnenversicherung angepasst werden, muss der Versicherungsnehmer dies eigenständig über das Online-Kundenportal der HDI vornehmen. Der bequeme Anpassungsservice der Kopter-Profis, dass die Drohnenversicherung per Mail oder Telefon aktualisiert werden kann, ist in diesem reinen Online-Tarif leider nicht möglich.
Als Tochter der Talanx AG gehört die 1903 gegründete HDI zu den drei großen deutschen Versicherern im Bereich der Drohnenversicherungen. Durch eine langjährige Kooperation mit dem DMFV im Versicherungsbereich konnte die HDI schon lange, bevor die ersten Drohnen auf den Markt kamen, umfangreiche Erfahrungswerte in der Versicherung von Modellflugzeugen sammeln.
Tarifkategorie: Der Tarif Exklusiv der HDI gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung HDI (Exklusiv)
ab 196,35 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen Mehrgerätedeckung (bis 5 Drohnen) |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Kreditkarte | Paypal |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie mitversichert bis SAIL II |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |