Private Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen | Delvag

Auch die Delvag bietet eine Drohnenversicherung für den privaten Gebrauch von Drohnen an. Damit komplettiert die Delvag Luftfahrtversicherungs-AG ihr Portfolio an Transport- und Luftfahrtversicherungen. Als Tochtergesellschaft und Hausversicherer der Lufthansa verfügt die Delvag über eine fast 100jährige Expertise in der Versicherung von Luftfahrzeugen. Damit gehört sie zu den erfahrensten Luftfahrtversicherern am deutschen Markt.

Trotz dieser guten Ausgangssituation muss die Drohnenversicherung der Delvag als unterdurchschnittlich bezeichnet werden. Anders als z.B. in der Drohnenhaftpflicht der Zurich gilt der Beitrag bei der Delvag pro privat genutzte Drohne. Eine Mehrgerätedeckung für mehrere Drohnen wird nicht angeboten. Der geografische Geltungsbereich umfasst in der Drohneversicherung der Delvag nur Europa. Er kann nicht wie z.B. bei der Drohnenversicherung der HDI auf eine weltweite Deckung erweitert werden.

Bei den Versicherungssummen stehen in der Drohnenversicherung der Delvag nur drei Varianten bis max. 3,0 Mio. € zur Verfügung. Auch das ist nicht zeitgemäß. Negativ ist in diesem Kontext auch anzumerken, dass bei der minimalen Deckungssumme von 1,0 Mio. € keine Vertragsklausel enthalten ist, die bei einer ungünstigen Entwicklung des Euro-Kurses die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR garantiert.

Da die Drohnenversicherung der Delvag trotz der inhaltlichen Schwächen in den Bedingungen preislich nicht günstiger oder sogar teurer ist als andere Anbieter, stellt sie keine Empfehlung dar. Im privaten Bereich haben die Drohnenhaftpflicht der Zurich für private Drohnenflotten oder die Drohnenhaftpflicht Start der Degenia für Einsteiger das deutlich bessere Preis-/Leistungsverhältnis.
Drohnenversicherung Delvag

Tarifkategorie: Der Tarif der Delvag gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 67,83 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
5 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
Europa

Versicherungsschein / Police als PDF
nein

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
nein

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Rechnung

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
nicht mitversichert

Gewerbliche Nutzung der Drohne
nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein