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Drohnenversicherung Delvag

Private Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen

Auch die Delvag bietet eine Drohnenversicherung für den privaten Gebrauch von Drohnen an. Damit komplettiert die Delvag Luftfahrtversicherungs-AG ihr Portfolio an Transport- und Luftfahrtversicherungen. Als Tochtergesellschaft und Hausversicherer der Lufthansa verfügt die Delvag über eine fast 100jährige Expertise in der Versicherung von Luftfahrzeugen. Damit gehört sie zu den erfahrensten Luftfahrtversicherern am deutschen Markt.

Private Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen | Delvag

Trotz dieser guten Ausgangssituation muss die Drohnenversicherung der Delvag als unterdurchschnittlich bezeichnet werden. Anders als z.B. in der Drohnenhaftpflicht der Zurich gilt der Beitrag bei der Delvag pro privat genutzte Drohne. Eine Mehrgerätedeckung für mehrere Drohnen wird nicht angeboten. Der geografische Geltungsbereich umfasst in der Drohneversicherung der Delvag nur Europa. Er kann nicht wie z.B. bei der Drohnenversicherung der HDI auf eine weltweite Deckung erweitert werden.

Bei den Versicherungssummen stehen in der Drohnenversicherung der Delvag nur drei Varianten bis max. 3,0 Mio. € zur Verfügung. Auch das ist nicht zeitgemäß. Negativ ist in diesem Kontext auch anzumerken, dass bei der minimalen Deckungssumme von 1,0 Mio. € keine Vertragsklausel enthalten ist, die bei einer ungünstigen Entwicklung des Euro-Kurses die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR garantiert.

Da die Drohnenversicherung der Delvag trotz der inhaltlichen Schwächen in den Bedingungen preislich nicht günstiger oder sogar teurer ist als andere Anbieter, stellt sie keine Empfehlung dar. Im privaten Bereich haben die Drohnenhaftpflicht der Zurich für private Drohnenflotten oder die Drohnenhaftpflicht Start der Degenia für Einsteiger das deutlich bessere Preis-/Leistungsverhältnis.

delvag drohnenversicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif der Delvag gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen | Delvag

ab 67,83 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

nicht mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

5 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

Europa

 

Versicherungsschein / Police als PDF

nein

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

nein

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift | Rechnung

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

nicht mitversichert

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein