Trotz dieser guten Ausgangssituation muss die Drohnenversicherung der Delvag als unterdurchschnittlich bezeichnet werden. Anders als z.B. in der Drohnenhaftpflicht der Zurich gilt der Beitrag bei der Delvag pro privat genutzte Drohne. Eine Mehrgerätedeckung für mehrere Drohnen wird nicht angeboten. Der geografische Geltungsbereich umfasst in der Drohneversicherung der Delvag nur Europa. Er kann nicht wie z.B. bei der Drohnenversicherung der HDI auf eine weltweite Deckung erweitert werden.
Bei den Versicherungssummen stehen in der Drohnenversicherung der Delvag nur drei Varianten bis max. 3,0 Mio. € zur Verfügung. Auch das ist nicht zeitgemäß. Negativ ist in diesem Kontext auch anzumerken, dass bei der minimalen Deckungssumme von 1,0 Mio. € keine Vertragsklausel enthalten ist, die bei einer ungünstigen Entwicklung des Euro-Kurses die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR garantiert.
Da die Drohnenversicherung der Delvag trotz der inhaltlichen Schwächen in den Bedingungen preislich nicht günstiger oder sogar teurer ist als andere Anbieter, stellt sie keine Empfehlung dar. Im privaten Bereich haben die Drohnenhaftpflicht der Zurich für private Drohnenflotten oder die Drohnenhaftpflicht Start der Degenia für Einsteiger das deutlich bessere Preis-/Leistungsverhältnis.
Tarifkategorie: Der Tarif der Delvag gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Private Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen | Delvag
ab 67,83 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 1,5 | 3,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 5 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge Europa |
Versicherungsschein / Police als PDF nein |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App nein |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Rechnung |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung nicht mitversichert |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |