Gewerbliche Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich
(Luftfahrzeuge 2019)
Die gewerbliche Drohnenhaftpflicht der Zurich wurde 2021 aus unserer gewerblichen Empfehlungsliste verdrängt, in der wir die vier besten Drohnenversicherungen für die gewerbliche Nutzung auflisten. Dennoch ist der Tarif nicht schlecht. Für spezielle Anwendungsfälle hat er ebenfalls ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Drohnenversicherung der Zurich richtet sich nicht an den Pfennigfuchser, der eine möglichst billige Versicherung sucht. Das zeigt sich schon in dem Umstand, dass die kleinste buchbare Deckungssumme bei 3,0 Mio. € liegt. Andere Tarife beginnen bereits bei 1,0 oder 1,5 Mio. €.
Der Beitrag zur Drohnenversicherung lässt sich jedoch senken, indem der Geltungsbereich auf Europa begrenzt wird. Hier hebt sich die geografische Definition der Zurich positiv von anderen Anbietern ab. Versichert ist der Einsatz der Drohne nicht nur in der EU, sondern im kompletten geografischen Europa bis zum Ural. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Drohnen auch, wenn sie in außereuropäischen Staaten eingesetzt werden, sofern diese an das Mittelmeer angrenzen (sogenannte Mittelmeeranrainerstaaten). Neben diesem erweiterten europäischen Geltungsbereich gibt es in der Drohnenversicherung auch die Option auf den weltweiten Versicherungsschutz. Wie üblich sind hier die USA und Kanada ausgeschlossen.
Wer nicht unbedingt den Versicherungsschutz in Nordafrika benötigt, findet bei z.B. der HDI oder der Degenia mit der R+V als Risikoträger das bessere Preis-/Leistungsverhältnis für seine Drohnenversicherung. Außerdem fehlen bei der Drohnenhaftpflicht der Zurich kleine Highlights in den Versicherungsbedingungen, wie z.B. die gelegentliche Nutzung fremder Drohnen (etwa bei der Degenia und R+V) oder der Einschluss reiner Vermögensschäden (bei der Degenia).
Positiv ist zu erwähnen, dass die Zurich der einzige große Anbieter von Drohnenversicherungen ist, der neben der Drohnenhaftpflicht auch eine Drohnenkasko anbietet. Da die Drohnenkasko ohne einen preislichen Nachteil allerdings auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden kann, lautet unsere Empfehlung: Die Drohnenhaftpflicht optimal versichern und bei Bedarf die Drohnenkasko der Zurich als gesonderten Vertrag abschließen.
Als Versicherung ist die Zurich ein starker Partner. Die Mehrspartenversicherung wurde bereits 1872 gegründet und verfügt über jede Menge Erfahrung in den verschiedensten Versicherungssparten, nicht nur in der Drohnenversicherung. Wie der Name der Versicherung vermuten lässt, hat die Zurich ihren Hauptsitz in der Schweiz. Sie ist in über 210 Ländern und Gebieten aktiv und betreut dort über 55 Millionen Kunden. Weltweit beschäftig die Zurich rund 56.000 Mitarbeitende.

Tarifkategorie: Der Tarif der ZUrich gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
ab 142,80 € pro Jahr
Grunddaten der Drohnenversicherung
Verfügbare Versicherungssummen 3,0 | 5,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen
eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit (außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
auf Anfrage |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
auf Anfrage |
Einsatz der Drohne in der offenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in der speziellen Kategorie mitversichert bis SAIL III |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert |
Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |