Um die Gültigkeit des Fernpilotenzeugnis A2 zu erweitern, sieht das EU-Recht zwei Wege vor:
Grundsätzlich empfehlen wir die erste Variante, da bei der A2-Verlängerung Aufwand und Kosten deutlich niedriger sind als bei der Erneuerung.
Der einfachste Weg zur Verlängerung des Drohnenführerscheins ist die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung zum A2. Wir bieten diese Kurse online an, sodass sie jederzeit und von jedem Ort der Welt absolviert werden können.
Die Online-Auffrischung der Lehrinhalte erfolgt im Selbststudium. Zu jedem der sechs Themen (s.u.) gibt es mehrere kurze Einheiten. Am Ende jeder Einheit folgt eine Verständnisfrage. Diese ist richtig zu beantworten, um zur nächsten Einheit zu gelangen. Sobald alle Einheiten erfolgreich absolviert wurden, fehlt nur noch Deine Unterschrift. Dann veranlassen wir als offiziell benannte Prüfstelle beim Luftfahrt-Bundesamt die Verlängerung Deines A2-Scheins um 5 Jahre (inkl. Verlängerung des A1/A3 um ebenfalls 5 Jahre).
Die Verlängerung des Drohnenführerschein A2 mit einer Auffrischungsschulung ist nur möglich, solange Dein Fernpilotenzeugnis A2 noch gültig ist. Hierbei ist unerheblich, ob Du die erste A2-Prüfung bei uns oder einem anderen Anbieter in Deutschland oder der EU absolviert hast. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur eine Erneuerung mit höheren Kosten und vor allem deutlich größerem Aufwand möglich. Daher empfehlen wir, die Verlängerung nicht bis zum letzten Tag hinauszuschieben, um im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht mit leeren Händen dazustehen.
Achte auf die frühzeitige Teilnahme an einer Auffrischungsschulung, um Dir die folgenen Vorteile zu sichern:
Sollte Dein Fernpilotenzeugnis A2 noch eine Restlaufzeit von mehreren Monaten oder gar Jahren haben, kannst Du trotzdem bereits die Auffrischungsschulung absolvieren. Du bestimmst, wann wir die Verlängerung beim LBA für Dich anstoßen, damit Du keine Laufzeit Deines Führerscheins verschenkst.
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Ob der Drohnenführerschein A2 verlängert werden kann oder erneuert werden muss, hängt davon ab, ob er noch gültig ist oder ob die Gültigkeit bereits abgelaufen ist:
Für die Verlängerung des Drohnenführerschein A2 durchläuft der Kandidat eine sogenannte Auffrischungsschulung. In der Online-Variante liest er beispielsweise einen Text zu jedem Prüfungsbereich und bestätigt durch eine Kontrollfrage am Ende, dass er den Inhalt verstanden hat. Eine Abschlussprüfung im Proctor-Verfahren wie bei der initialen Prüfung zum A2 ist bei der Auffrischung nicht erforderlich, da es sich ausdrücklich um eine "Schulung" und nicht um eine "Prüfung" handelt.
Die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit des Drohnenführerschen A2 möglich. Nach dem Ablauf muss das Fernpilotenzeugnis A2 erneuert werden.
Eine Erneuerung des Fernpilotenzeugnis A2 wird dann durchgeführt, wenn die Gültigkeit des Drohnenführerscheins abgelaufen ist. In diesem Fall ist eine Verlängerung durch eine Schulung zur Auffrischung der Lerninhalte nicht mehr möglich. Bei der Erneuerung muss der Fernpilot die komplette A2-Prüfung erneut abgelegen, entweder online oder in einer Präsenzprüfung.
Bei der A2-Erneuerung ist zu beachten, dass zuvor vermutlich auch die Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 neu beim LBA abgelegt werden muss, da dessen Gültigkeit ebenfalls auf 5 Jahre begrenzt ist.
Zur Vollständigkeit sei an dieser Stelle noch eine dritte Option genannt, das Ablaufdatum des Drohnenführerschein A2 in die Zukunft zu schieben. Der Abschluss eines höherwertigen Drohnenführerscheins verlängert automatisch die Gültigkeit aller untergeordneten Drohnenführerscheine um 5 Jahre. Wer beispielsweise den Kompetenznachweis A1/A3 besitzt, kann dessen Gültigkeit durch den Abschluss des Fernpilotenzeugnis A2 automatisch verlängern. Wer bereits das Fernpilotenzeugnis A2 besitzt, kann durch den Abschluss des Fernpilotenzeugnis STS die Gültigkeit von A1/A3 und A2 um 5 Jahre verlängern (ab Datum der bestandenen STS-Prüfung).
Weil mit der Verlängerung des Fernpilotenzeugnis A2 automatisch auch die Gültigkeit des Kompetenz-Nachweises A1/A3 um 5 Jahre verlängert wird, beinhaltet die Auffrischungsschulung für Fernpiloten auch Themengebiete aus dem kleinen Drohnenführerschein A1/A3:
Grundlagen der Luftfahrtverwaltung, der offenen Kategorie sowie der Verantwortung von UAS-Betreiber und Fernpilot.
Grundlagen des Luftraums unter Berücksichtigung besonderer Lufträume und insbesondere geografischer UAS-Gebiete.
Verfahren von der Flugvorbereitung über die Flugüberwachung bis zur Flugnachbereitung inkl. der Bewältigung ungeplanter Situationen.
Wettereinflüsse auf den Betrieb von Drohnen (z.B. Wind, Temperatur, Luftdichte, Sichtverhältnisse), Einholen von Wettervorhersagen.
Typische Betriebsbereiche von (z.B. DJI) Drohnen, Masse, Gleichgewicht und Schwerpunktlage, Sicherung der Nutzlast, Batterien.
Funktionen im Langsamflugmodus, Einschätzung der Entfernung zu Menschen, 1:1 Regel.
Ich fand es super, dass die Verlängerung meines A2 nicht über eine neue Prüfung, sondern vollkommen stressfrei durch die Teilnahme an einem Online-Seminar erfolgte. Die Begleitung durch die Mitarbeiter von Kopter-Profi war auch nach Abschluss des Seminars vorbildlich, zeitnah und präzise. Geradezu perfekt finde ich das Geschenk des verlängerten Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat!
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Du hast noch Fragen zur Auffrischungsschulung für Dein Zeugnis? Dann findest Du hier vermutlich die Antwort, wie Du Deinen Drohnenführerschein verlängern kannst. Wenn nicht, nimm gerne Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Deine Nachricht oder Deinen Anruf!
Grundsätzlich ja, zumindest wenn beide Scheine in Deutschland bzw. beim LBA und einer deutschen Prüfstelle absolviert wurden. Dann hat der ursprüngliche Drohnenführerschein A2 automatisch den A1/A3 auf das gleiche Ablaufdatum verlängert. Wurde der A2 beispielsweise in Holland oder Polen absolviert, wurde der deutsche A1/A3 nicht automatisch verlängert, da der A2 von der Behörde eines anderen Landes ausgestellt wurde. In diesem Fall muss der A1/A3 beim LBA im Vorfeld verlängert werden, um Komplikationen zu vermeiden.
Nein, der Kurs ist eine Online-SCHULUNG. Du musst lediglich eine Verständnisfrage zu jedem Abschnitt beantworten. Sollte die Antwort falsch sein, kann die Frage beliebig oft wiederholt werden. Es geht um die Auffrischung von Schulungsinhalten, ganz entspannt und ohne Prüfungsdruck.
Die einzige Voraussetzung ist, dass Du ein aktuelles Fernpilotenzeugnis A2 hast, dessen Gültigkeit von 5 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Bei welchem Anbieter oder in welchem EU-Land der Drohnenführerschein abgeschlossen wurde, ist unerheblich.
Nein. Der alte deutsche Kenntnis-Nachweis ist bereits seit dem 01.01.2022 nicht mehr gültig. Er kann mit dieser Auffrischung nicht reaktiviert, verlängert oder in einen Drohnenführerschein A2 umgewandelt werden.
Ja. Wenn Du Deinen A2-Schein ursprünglich z.B. in den Niederlanden (oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU) absolviert hast, kannst Du trotzdem eine Auffrischungsschulung bei uns in Deutschland durchführen. Die Verlängerung des A2 wird dann vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellt - unabhängig von der Behörde, die den ersten A2-Schein ausgestellt hatte. Durch die Verlängerung kannst Du also einen A2 erhalten, der tatsächlich allen Vorgaben der EU entspricht.
Diese Frage ist nur schwer pauschal zu beantworten und hängt z.B. von Deiner Lesegeschwindigkeit und Deinem Kenntnisstand ab. Wenn Du alle Inhalte unseres Kurses aufmerksam durchgehst und verinnerlichst, solltest Du ca. 2-3 Zeitstunden einplanen. Wenn Du über ein gutes Drohnenwissen verfügst und Dich nur auf die Verständnisfragen fokussierst, kannst Du die Auffrischung in 20 Minuten absolvieren.
Wenn Dein Fernpilotenzeugnis A2 bereits abgelaufen ist, kannst Du leider keine Auffrischung mehr durchführen. In diesem Fall musst Du nochmal eine Prüfung zum A2 wie beim ersten Mal ablegen. Dann wird offiziell nicht mehr von einer Verlängerung, sondern von einer Erneuerung des A2 gesprochen.
Durch die Teilnahme an der Auffrischungsschulung verlängert sich die Gültigkeit des A2 um weitere 5 Jahre.
Maßgeblich für den Beginn der Verlängerung ist das Datum, an dem der neue Drohnenführerschein A2 vom LBA ausgestellt wird. In der Regel erfolgt dies innerhalb von 1-3 Werktagen nach Abschluss der Auffrischungsschulung. Je eher eine Auffrischungsschulung abgeschlossen wird, desto mehr Laufzeit des vorherigen Zertifikats wird also "verschenkt". Hierfür haben wir jedoch eine Lösung (Details in der nächsten Frage).
Sollte Dein Fernpilotenzeugnis A2 noch eine Restlaufzeit von mehreren Monaten oder gar Jahren haben, kannst Du trotzdem bereits jetzt die Auffrischungsschulung durchlaufen. Am Ende der Schulung bestimmst Du, wann wir die Verlängerung beim LBA für Dich anstoßen sollen. Damit kannst Du Dir die Verlängerung Deines Drohnenführerscheins bereits jetzt sichern, ohne bezahlte Laufzeit Deines Zertifikats zu verlieren.
In unserem System bestimmst Du selbst, wann wir die Verlängerung beim LBA für Dich beantragen sollen. Daher kannst Du die Schulung auch bereits anfangen und durchlaufen, wenn Dein Führerschein noch eine größere Restlaufzeit hat. Viele Kunden geben uns die Rückmeldung, dass sie die Verlängerung einfach aus dem Kopf haben wollen, und für die weiteren 5 Jahre gerne auf einige Monate der Restlaufzeit verzichten.
Ja, theoretisch ist das ok. Dennoch empfehlen wir und das LBA einen ausreichenden zeitlichen Puffer für die Ausstellung des Verlängerungszertifikats zu berücksichtigen. Berufliche oder private Themen können jederzeit zu spontanen Planänderungen führen, die das Absolvieren des Online-Kurses verzögern. Sollte der Drohnenführerschein A2 dann bereits abgelaufen sein, kann die Auffrischung nicht mehr durchgeführt werden, stattdessen muss mit deutlich erhöhtem Aufwand und zu deutlich höheren Kosten eine erneute Prüfung abgelegt werden.
Grundsätzlich verlängert der Abschluss eines höherwertigen Drohnenführerscheins immer die Laufzeit der bereits vorhandenen "niederqualifizierten" Drohnenführerscheine: STS > A2 > A1/A3. Dadurch haben alle Drohnenführerscheine immer das gleiche Ablaufdatum. Wenn beispielsweise Dein A2 demnächst auslaufen sollte, könntest Du also auch den Drohnenführerschein STS absolvieren, der ebenfalls eine Gültigkeit von 5 Jahren besitzt. Mit dem Datum der abgelegten Prüfung haben dann auch Deine Drohnenführerscheine A2 und A1/A3 (wie der neue STS) eine Gültigkeit von 5 Jahren.