Um die Gültigkeit des Drohnenführerschein A2 zu erweitern, sieht das EU-Recht zwei Wege vor:
Grundsätzlich empfehlen wir die erste Variante, da bei der A2-Verlängerung Aufwand und Kosten deutlich niedriger sind als bei der Erneuerung.
Ob der Drohnenführerschein A2 verlängert werden kann oder erneuert werden muss, hängt davon ab, ob er noch gültig ist oder ob die Gültigkeit bereits abgelaufen ist:
Für die Verlängerung des Drohnenführerschein A2 durchläuft der Kandidat eine sogenannte Auffrischungsschulung. In der Online-Variante liest er beispielsweise einen Text zu jedem Prüfungsbereich und bestätigt durch eine Kontrollfrage am Ende, dass er den Inhalt verstanden hat. Eine Abschlussprüfung im Proctor-Verfahren wie bei der initialen Prüfung zum A2 ist bei der Auffrischung nicht erforderlich, da es sich ausdrücklich um eine "Schulung" und nicht um eine "Prüfung" handelt.
Die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit des Drohnenführerschen A2 möglich. Nach dem Ablauf muss das Fernpilotenzeugnis A2 erneuert werden.
Eine Erneuerung des Fernpilotenzeugnis A2 wird dann durchgeführt, wenn die Gültigkeit des Drohnenführerscheins abgelaufen ist. In diesem Fall ist eine Verlängerung durch eine Schulung zur Auffrischung der Lerninhalte nicht mehr möglich. Bei der Erneuerung muss die komplette A2-Prüfung erneut abgelegt werden, entweder online oder in einer Präsenzprüfung.
Bei der A2-Erneuerung ist zu beachten, dass zuvor vermutlich auch die Prüfung zum Kenntnisnachweis A1/A3 neu beim LBA abgelegt werden muss, da dessen Gültigkeit ebenfalls auf 5 Jahre begrenzt ist.
Zur Vollständigkeit sei an dieser Stelle noch eine dritte Option genannt, das Ablaufdatum des Drohnenführerschein A2 in die Zukunft zu schieben. Der Abschluss eines höherwertigen Drohnenführerscheins verlängert automatisch die Gültigkeit der untergeordneten Drohnenführerscheine um 5 Jahre. Wer beispielsweise den Kompetenznachwies A1/A3 besitzt, kann dessen Gültigkeit durch den Abschluss des Fernpilotenzeugnis A2 automatisch verlängern. Wer bereits das Fernpilotenzeugnis A2 besitzt, kann durch den Abschluss des Fernpilotenzeugnis STS die Gültigkeit von A1/A3 und A2 um 5 Jahre verlängern (ab Datum der bestandenen STS-Prüfung).
Die ersten A2-Prüfungen wurden Ende 2020 abgenommen, sodass alle deutschen Fernpilotenzeugnisse A2 eine Mindestlaufzeit bis Ende 2025 haben. Wer seine Prüfung später abgelegt hat, dessen A2-Schein ist entsprechend auch noch länger gültig. Obwohl also noch Zeit für das Absolvieren der Auffrischungsschulung besteht, laufen die Vorbereitungen beim LBA auf Hochtouren, um die praktische Umsetzung zeitnah zu ermöglichen.
Theoretisch kann der A2-Schein auch jetzt schon während seiner Laufzeit durch eine erneute Abschlussprüfung verlängert werden. Diese Variante ist jedoch aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da eine Verlängerung in Form der Auffrischungsschulung ("refresher training") deutlich einfacher ist:
Wir rechnen aktuell damit, dass die Auffrischungsschulungen ab Juni oder Juli verfügbar sein werden. Wenn Sie möchten, können Sie sich schon jetzt in unsere Mail-Liste aufnehmen lassen, um sofort informiert zu werden, sobald die Schulungen online sind.
Weil mit der Verlängerung des Fernpilotenzeugnis A2 automatisch auch die Gültigkeit des Kompetenz-Nachweises A1/A3 um 5 Jahre verlängert wird, beinhaltet die Auffrischungsschulung auch Themengebiete aus dem kleinen Drohnenführerschein A1/A3:
Grundlagen der Luftfahrtverwaltung, der offenen Kategorie sowie der Verantwortung von UAS-Betreiber und Fernpilot.
Grundlagen des Luftraums unter Berücksichtigung besonderer Lufträume und insbesondere geografischer UAS-Gebiete.
Verfahren von der Flugvorbereitung über die Flugüberwachung bis zur Flugnachbereitung inkl. der Bewältigung ungeplanter Situationen.
Wettereinflüsse auf den Betrieb von Drohnen (z.B. Wind, Temperatur, Luftdichte, Sichtverhältnisse), Einholen von Wettervorhersagen
Typischer Betriebsbereich von unbemannten Luftfahrzeugen Masse, Gleichgewicht und Schwerpunktlage, Sicherung der Nutzlast, Batterien / Akkus
Funktionen im Langsamflugmodus, Einschätzung der Entfernung zu Menschen, 1:1 Regel