Die neuste Generation der Drohnenversicherung der Degenia ist der Nachfolge-Tarif der T17-Generation. Neben inhaltlichen Verbesserungen wurde die R+V als Risiko-Träger durch die Alte Leipziger Versicherung AG ersetzt. Der Tarif eignet sich für Einsteiger genauso wie für Drohnen-Profis, da der bereits sehr gute Grundschutz jederzeit flexibel erweitert werden kann.
Ab der Classic-Variante (3 Mio. € Deckungssumme) können zwei Zusatzbausteine hinzugebucht werden: die „Mehrgerätedeckung“ und der Baustein „Echte Vermögensschäden“. Damit sind auch reine Vermögensschäden versichert, die durch den Gebrauch einer Drohne oder die Veröffentlichung von Aufnahmen der Drohne entstehen (z.B. durch die Verletzung von Urheberrechten). Die Mehrgerätedeckung ermöglicht, je nach Deckungssumme bis zu 5 Drohnen pro Vertrag zu versichern. Erstmals bietet die Degenia mit der echten Mehrgerätedeckung auch die Option an, dass mehrere versicherte Drohnen gleichzeitig in der Luft sein dürfen.
Änderungen an der Drohnenversicherung wie z.B. das Hinzubuchen von Bausteinen oder Änderungen an der Drohnenflotte können den Kopter-Profis bequem per Mail oder auch telefonisch durchgegeben werden. Ein Online-Portal für smarte Vertragsanpassungen wird zeitnah folgen. Die Vertragsanpassung inkl. dem Mail-Versand der wichtigen Versicherungsbestätigung für Fernpiloten erfolgt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.Die Änderungen werden bewusst nicht automatisiert "blind" an die Versicherungsgesellschaften weitergeleitet, sondern vorab von den Mitarbeitern der Kopter-Profis geprüft.
Neben diesem sehr hohen Service-Level verfügt die gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia über weitere Alleinstellungsmerkmale am deutschen Versicherungsmarkt für Drohnen: hierzu zählt beispielsweise die automatische Mitversicherung gelegentlich genutzter fremder Drohnen, z.B. von Kollegen oder Leih-Drohnen. Zudem ist die Drohnenhaftpflichtversicherung der Degenia nicht auf gewerbliche Flüge der offenen Kategorie begrenzt. Auch der Betrieb von Drohnen in der speziellen Kategorie ist mitversichert, solange eine entsprechende Betriebsgenehmigung vorliegt und der Einsatz innerhalb der Sichtweite (VLOS) stattfindet. Abgerundet wird der Tarif durch den weltweiten Versicherungsschutz (mit der üblichen Ausnahme von US-Gebieten und Kanada).
Wie bereits bei den führeren Tarifgenerationen tritt die Degenia als Konzeptanbieter auf. Sie verwaltet die Versicherungsverträge inkl. der Kundenkommunikation und dem Inkasso der Beiträge. Kommt es zu einem Schadensfall, steht die Alte Leipziger als Risikoträger für die Regulierung bereit. Durch diese Aufgabenteilung verfügen die Drohnen-Tarife über die Degenia über ein besonders gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Die degenia Versicherungsdienst AG wurde 1998 gegründet. Im Laufe der Jahre wurden viele innovative und individuelle Sachversicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt, seit 2015 auch im Bereich der Drohnenversicherung. Heute hat die Degenia gut 300.000 Versicherungsverträge in ihrer Verantwortung, knapp 10% davon entfallen auf Drohnenversicherung. Am Hauptsitz in Bad Kreuznach sind aktuell rund 40 Mitarbeiter beschäftigt.
![]()
Tarifkategorie: Der T24 der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T24)
ab 124,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
|
Verfügbare Versicherungssummen 1,5 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne optional versicherbar |
|
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen bis zu 5 Drohnen pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
|
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
|
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus halbjährlich | jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
|
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne auf Anfrage |
|
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) auf Anfrage |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen auf Anfrage |
|
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie mitversichert bis SAIL III |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
|
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
|
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
|
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |