Eine Drohne unter 250g fällt in die unterste EU-Drohnenklasse C0. Damit sind die Anforderungen an den Betrieb und an Dich als Fernpilot besonders niedrig. Trotzdem darfst Du mit der Drohne nicht fliegen, wo und wie Du vielleicht möchtest. Wir erklären die relevanten Regeln, die Du kennen solltest, bevor Du mit Deiner Mini-Drohne abhebst.
Viele Menschen glauben, dass für Drohnen unter 250g keine Registrierungspflicht besteht. Das stimmt aber lediglich teilweise: Nur, wenn Deine Mini-Drohne unter 250g wiegt UND weder Kamera noch Mikrofon hat, entfällt die Pflicht zur Registrierung. Sobald Deine Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann (z.B. in Form einer normalen Kamera, die Fotos oder Videos aufnehmen kann), musst Du Dich als Betreiber registrieren - unabhängig vom Gewicht der Drohne. So schreibt es die EU-Drohnenverordnung vor.
Die Pflicht zur Registrierung betrifft also auch die beliebten Drohnen aus der Mini-Serie von DJI (z.B. die DJI Mini 5 Pro). Bei der Kamera ist die Auflösung übrigens unerheblich: Ob Du nun eine 4K-Optik hast, die gestochen scharfe Aufnahmen liefert, oder nur eine VGA-Kamera: Die Auflage, die Drohne zu registrieren, gilt für die VGA- genauso wie für die 4K-Variante.
Praktisch erfolgt die Registrierung online beim LBA. Weitere Hinweise zur Betreiber-Registrierung findest Du in unserem Ratgeber "Recht & Praxis".
Entgegen vieler Aussagen in Drohnen-Foren gilt in Deutschland unabhängig vom Gewicht für jede Drohne, die im Freien geflogen wird, die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung. Daher muss auch vor dem ersten Start Deiner Mini-Drohne unbedingt eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Den passenden Tarif kannst Du in unserem Vergleichsrechner für Drohnenversicherungen recherchieren. Nur, wenn Du ausschließlich indoor in geschlossenen Räumen fliegst, besteht keine Pflicht zur Versicherung. Trotzdem empfehlen wir auch hier den Abschluss einer Drohnenversicherung, da gerade in engen Räumen das Risiko deutlich höher ist, dass die Drohne einen Schaden verursacht.
Grundsätzlich brauchst Du für eine Drohne unter 250g keinen Drohnenführerschein, auch nicht den kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dies gilt anders als bei der Registrierung auch für Drohnen mit Kamera. Wenn Du bei Behörden eine Ausnahmegenehmigung für geografische Gebiete (Geo-Zonen) beantragen möchtest, wird in den meisten Fällen ein Fernpilotenzeugnis A2 als Mindestqualifikation verlangt, auch wenn Deine Drohne unter 250 Gramm wiegt. Unabhängig von der Führerscheinpflicht empfehlen wir, sich ausführlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Drohnenflug vertraut zu machen, z.B über unser Webinar.
Der rechtliche Rahmen für Drohnenflüge wird immer komplexer. Wer sich allein auf Foren oder KI-Bots verlässt, stößt schnell auf widersprüchliche oder veraltete Informationen. Wir erleben es täglich: Viele Drohnenpiloten haben ähnliche Fragen – und brauchen klare, verlässliche Antworten.
Als vom LBA zugelassene Prüfstelle stehen wir für Fachwissen aus erster Hand. In unseren Webinaren gehen wir genau auf die Themen ein, die Piloten in der Praxis beschäftigen, und erklären die aktuellen Vorschriften der Drohnenverordnung verständlich, praxisnah und mit Blick auf Deine individuellen Fragen.
Mini-Drohnen werden häufig so verkauft, als dürfte man mit ihnen überall fliegen. Das gilt zwar für die pauschalen Abstandsregeln für die Unterkategorien der offenen Kategorie. Dennoch gelten auch für ultraleichte Modelle die Geo-Zonen. Ein Flug z.B. über fremden Wohngrundstücken, in der Nähe von Flughäfen oder über Menschenmengen ist ohne spezielle Genehmigung auch mit Mini-Drohnen verboten. Eine Übersicht der geografischen Gebiete in Deutschland findest Du in unserem Ratgeber zu den Flugverbotszonen.
Eine Drohne unter 250g eröffnet Dir viele Freiheiten, vor allem im Freizeitbereich. Trotzdem gelten auch hier Registrierungs- und Versicherungspflicht sowie die allgemeinen Luftverkehrsregeln. Mit der richtigen Vorbereitung und Absicherung bist Du auf der sicheren Seite – so kannst Du unbeschwert starten und Deine Flugzeit genießen.
Hier findest Du die Antworten, auf die häufigsten Fragen rund um Drohnen, die leichter als 250g sind.
Nein, für Drohnen unter 250g mit C0-Klassifizierung ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich. In bestimmten Fällen (z. B. für die Flugerlaubnis in Flugverbotszonen) kann er dennoch nötig sein. Mehr dazu im Bereich Drohnenführerschein.
Ja. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen – unabhängig vom Gewicht. Die passende Absicherung findest Du in unserem Bereich zur Drohnenversicherung.
Nur wenn sie eine Kamera oder ein Mikrofon besitzt. Ohne diese Technik entfällt die Registrierungspflicht für Drohnen unter 250g. Allerdings musst Du nicht die Drohne, sondern Dich als Betreiber bzw. Eigentümer der Drohne online beim LBA registrieren.
Nein. Auch leichte Drohnen dürfen nicht in Flugverbotszonen wie z.B. in Nähe von Flughäfen oder Krankenhäusern fliegen.
Neuere Drohnen erkennst Du am Klassenlabel C0. Beispiele sind die DJI Mini-Serie oder die Autel EVO Nano. Ob Dein Modell in diese Kategorie fällt, kannst Du leicht in unserem Drohnen-Check prüfen.