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Drohnenversicherung für die Rehkitzrettung

Drohnen in Wildtierrettung und Jagd

Die Wildtierrettung mit Wärmebildkameras hat sich zu einem der schönsten Einsatzbereiche von zivilen Drohnen entwickelt. Diesen Trend honoriert nun auch die Versicherungsbranche mit ersten Drohnenversicherungen, die speziell für die Bedürfnisse von Wildtier-Rettern konzipiert wurden.

Drohnenversicherung inkl. Kasko bei der Rehkitzrettung

Unser Tipp für alle Rehkitzretter mit Drohnen: die Drohnenversicherung mit Kombi aus Haftplicht und Kasko der GVO Versicherung.

Information nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Stand 01.05.2018

Name:
Kopter-Profi GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Alexander Matijevic

Anschrift:
Hohner Str. 2
38539 Müden/ Aller

Kontakt:
05375 / 369 999 0
info@kopter-profi.de

Vermittlerstatus nach Gewerbeordnung und Art der Vergütung:
Wir sind nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung als Versicherungsmakler tätig. Neben dem Online-Vergleich von Versicherungstarifen bieten wir telefonisch eine persönliche Beratung an. Für unsere Beratungs- und Vermittlungsleistung müssen uns unsere Kunden nicht gesondert vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unsere Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen.

Versicherungsmakler sind nicht an Versicherungsgesellschaften gebunden und gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen. Weitere Informationen zu unserer Beratungsgrundlage nach § 60 VVG finden Sie hier. Wir sind bei der für uns zuständigen Behörde, der IHK Lüneburg-Wolfsburg (Am Sande 1, 21335 Lüneburg) unter der Nummer D-D2KA-A3P6E-26 registriert.

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info

Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:
Die Kopter-Profi GmbH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Auch gibt es keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten oder dem Kapital der Kopter-Profi GmbH.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Wenn Sie Verbraucher sind, in der Europäischen Union (EU) leben und einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg beantragt bzw. geschlossen haben, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Beschwerdebearbeitung und unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten. 

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GVO Haftpflicht und Kasko Kitzrettung

ab 250,00 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers.Steuer)
Kombination aus Drohnen-Haftpflicht und Drohnen-Kasko für Jägerschaften, Hegeringe und Zweckvereine.
Beiträge pro Drohne:
bis 5.000 € Neuwert: 250,00 €
bis 7.500 €: 350,00 €
bis 10.000 €: 450,00 €
bis 12.500 €: 550,00 €
bis 15.000 €: 650,00 €
bis 17.500 €: 750,00 €
bis 20.000 €: 850,00 €
Haftpflicht: 10 Mio. € (ohne Selbstbeteiligung)
inkl. Kasko: Absturz, Diebstahl, Transportschäden auch am Zubehör (Selbstbeteiligung: 250 €)
Nutzung zum Zweck des Naturschutzes, des Gemeinwohls und der Jagd
Mitglieder und Repräsentanten des Versicherungsnehmers mit A1/A3-Schein
Geltungsbereich Deutschland
Drohnen bis 5kg MTOW
VLOS-Betrieb in der open & specific category
Freischaltung Kopter-Profi App
SEPA-Lastschrift

Zurich Haftpflicht und Kasko Jagd

ab 440,60 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers.Steuer)
Drohnen-Haftpflicht mit Drohnen-Kasko für Jägerschaften, Hegeringe, Vereine und Gewerbetreibende.
Beiträge pro Drohne:
bis 5.000 € Neuwert: 440,60 €
bis 7.500 €: 589,05 €
bis 10.000 €: 737,80 €
bis 12.500 €: 886,55 €
bis 15.000 €: 1.035,30 €
bis 17.500 €: 1.184,05 €
bis 20.000 €: 1.332,80 €
Haftpflicht: 5 Mio. € (ohne Selbstbeteiligung)
inkl. Kasko: Absturz,Diebstahl, Transportschäden auch am Zubehör (Selbstbeteiligung: 10%, mind. 250 €)
Nutzung zum Zweck des Naturschutzes, des Gemeinwohls, der Jagd sowie zu anderen privaten oder gewerblichen Zwecken
Offene Pilotenklausel
Geltungsbereich Deutschland
Drohnen bis 25 kg MTOW
VLOS-Betrieb in der open & specific category
Freischaltung Kopter-Profi App
SEPA-Lastschrift

Betrieb von Drohnen zum Tierschutz und in der Landwirtschaft

  • Da landwirtschaftlich genutzte Flächen häufig an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete angrenzen, hat das Luftfahrt-Bundesamt in der offenen Kategorie A3 eine Allgemeinverfügung zur Verringerung des zulässigen Mindestabstands zu diesen Gebieten erlassen.
  • Nach EU-Recht müssen Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung) zwischen 250g und 25kg in der offenen Kategorie A3 betrieben werden und daher einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete einhalten. Durch die Allgemeinverfügung des LBA wird der seitliche Mindestabstand zu diesen Gebieten auf 10 Meter reduziert, wenn die 1:1-Regel eingehalten wird.

Wichtige Hinweise zur Drohnenhaftpflicht inkl. Kasko bei der Rehkitzrettung

 Drohnen mit Wärmebildkamera wiegen deutlich über 250g. Daher ist zum Betrieb mindestens der kleine Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich. Er kann online beim LBA absolviert werden. Mit diesem Kompetenznachweis darf die Drohne in der offenen Kategorie bzw. in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Im Kontext der Rehkitzrettung sind für die Drohne v.a. diese Auflagen aus A3 zu beachten:

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
  • Mindestabstand zu unbeteiligten Personen: 30 Meter, danach Einhaltung der 1:1-Regel
  • Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten: 150 Meter

Rehkitz-Retter mit einem Drohnenführerschein A2 müssen keinen Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten einhalten. Diese Übergangsregel gilt für Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung), die leichter als 2 kg sind, und läuft Ende 2023 aus. Ab 2024 greift der genannte Vorteil des Drohnenführerschein A2 nur noch, wenn die Drohne über eine C2-Klassifizierung vom Hersteller verfügt.

Neben dem Drohnenführerschein A2 ist vor allem das "Nationales Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund" (DE.STS.FARM) eine weitere Option, um dichter an Wohngebiete heranfliegen zu dürfen. Nach dieser Sonderregelung gilt für Drohnen über landwirtschaftlichen Flächen ein Mindestabstand von nur 30 Metern zu Wohngebieten, solange die 1:1-Regel eingehalten wird. Um das nationale Standardszenario anwenden zu können, genügt eine kurze schrifltiche Erklärung an das Luftfahrt-Bundesamt. Den Vordruck für die Erklärung und weitere Hinweise finden Sie hier: Download DE.STS.FARM

  • Ausgeschlossen sind Flüge durch und für die Polizei sowie militärische Einsätze
  • Keine Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten
  • Steuerung mit Smartphone oder Tablet mitversichert
  • Deckung für Schäden ohne Verschulden des Steuerers (Gefährdungshaftung)
  • Deckung für Schäden mit Verschulden des Steuerers (Verschuldenshaftung)

 

  • Im Falle eines Absturzes muss das Wrack der Versicherung auf Nachfrage vorgezeigt werden können. Dies ist insbesondere bei Szenarien von Lost-in-sky (Fly-away) oder Lost-in-whole (z.B. Sturz in ein Gewässer) zu berücksichtigen.
  • Die versicherten Kopter müssen über eine Coming Home / Failsafe-Funktion und einen eingebauten Flugdatenschreiber / Black Box verfügen, der die relevanten Flugparameter inkl. der Steuerbefehle des Piloten aufzeichnet (z.B. serienmäßig ab DJI Phantom 3 / Mavic 2 Pro).
  • Schäden aus Diebstahl sind während der Aufbewahrung versichert, wenn sich die Drohne in geeigneten Räumen in festen Gebäuden mit harter Dachung befindet. Schäden aus Diebstahl während des Transports sind versichert, wenn sich die Drohne während des Transports in allseitig fest umschlossenen und ordnungsgemäßg gesicherten Kfz oder sonstigen Beförderungsmitteln (des Versicherungsnehmers oder eines seiner Repräsentanten) oder als Frachtgut im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen befindet.
  • Nicht versichert sind Kopter-Schäden aus den folgenden Gründen: Sonstiger Diebstahl, Raub, Konstruktions-, Fabrikations-, Materialfehler / Verschleiß und Abnutzung / vor dem Start bestehende Mängel / Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe durch Polizei o.Ä. /Betrieb bei ungeeigneten Witterungsbedingungen (z.B. Windstärke > 4 bzw. > 28km/h) / Teilnahme an Wettbewerben.
  • Eigenbauten sind nicht versicherbar.
  • Gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Insbesondere ist der Betrieb nur in Sichtweite des Steuerers erlaubt. Es muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie öffentlichen Straßen, Plätzen und Schienenwegen sowie Menschen und Tieren eingehalten werden.