Mit der Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland wurde dieser Kenntnisnachweis durch verschiedene andere Qualifikationen abgelöst, die alle als Drohnenführerschein bezeichnet werden:
Der kleine Drohnenführerschein umfasst eine theoretische Online-Prüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt. Praktische Fähigkeiten sind nicht relevant.
Der große Drohnenführerschein beinhaltet eine theoretische Prüfung (online oder in Präsenz) bei einer vom LBA benannten Prüfstelle UND ein praktisches Training in Form eines Selbststudiums.
Ab 2023 umfassen die Prüfungen für die spezielle Kategorie eine theoretische Prüfung (online oder in Präsenz) bei einer vom LBA benannten Prüfstelle UND erstmals eine praktische Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben bei einer vom LBA anerkannten Stelle.
Als erste vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstelle DE.PStF.001 fassen wir in diesem Artikel die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen zum Drohnenführerschein zusammen.
Ob und welcher Drohnenführerschein benötigt wird, hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab: der benutzten Drohne und dem Fluggebiet.
So benötigt beispielsweise jeder Fernpilot einer Drohne mit einem maximalen zulässigen Startgewicht ab 250g den kleinen Drohnenführerschein, unabhängig vom überflogenen Gebiet. Das gilt auch, wenn die Drohne nur im eigenen Garten geflogen wird. Einzige Ausnahme ist der Indoor-Betrieb einer Drohne: Bei Flügen in geschlossenen Räumen ist gesetzlich kein Drohnenführerschein vorgeschrieben. Zudem ist der kleine Drohnenführerschein Voraussetzung, um das Fernpilotenzeugnis A2 erwerben zu können.
Der Drohnenführerschein A2 wird vor allem für zwei Anwendungsfälle in der offenen Kategorie benötigt: a) den Betrieb einer C2-klassifizierten Drohne in A2 und b) die Beantragung einer Allgemeinverfügung zum Betrieb in geografischen Gebieten. Seit Mitte 2023 gibt es noch den neuen großen Drohnenführerschein STS, der für den Betrieb in der speziellen Kategorie zum Einsatz kommt. Diese weiterführende Qualifikationen für Drohnenpiloten erfolgt auf Basis einer theoretischen und praktischen Prüfung nach den EU-Vorgaben für die Standard-Szenarien (STS).
Der Drohnenführerschein ist kein "Sitzschein", den man für das Anhören eines Tagesseminars oder die Teilnahme an einer Schulung erhält. Bei allen Drohnenführerscheinen ist eine Theorieprüfung zu absolvieren. Hier sind mindestens 75% der möglichen Punktzahl zu erreichen, um die theoretische Prüfung zu bestehen. Zusätzlich umfasst das Fernpilotenzeugnis A2 auch ein praktisches (Selbst-)Training und der Drohnenführerschein für die spezielle Kategorie sogar eine praktische Prüfung.
Die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein A1/A3 (EU-Kompetenznachweis) wird in Deutschland direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) abgelegt. Eine Anreise nach Braunschweig ist nicht erforderlich, da die Prüfung online abgenommen wird. Sie kann beliebig oft wiederholt werden, bis die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht ist.
Der Drohnenführerschein A2 (Fernpilotenzeugnis) wird in Deutschland von wenigen Prüfstellen abgenommen, die vom Luftfahrt-Bundesamt für diese Tätigkeit benannt wurden. Je nach Anbieter kommen Online- und/oder auch Präsenzprüfungen zum Einsatz. Für das praktische Selbsttraining hat das LBA ein Formblatt veröffentlicht, mit dem jeder Prüfling bestätigt, das praktische Training selbst durchgeführt zu haben. Das gleiche gilt für das große Fernpilotenzeugnis STS.
Innerhalb der EU können die Prüfungen auch bei ausländischen Anbietern abgelegt werden. Deren Prüfungen sind teilweise deutlich günstiger als bei deutschen Prüfstellen. Trotzdem raten wir zur Auswahl eines deutschen Anbieters. Sie sind an der Zulassungsnummer zu erkennen, die mit DE.PStF... beginnt.
Bei einer deutschen Prüfstelle werden die Verfahren vom Luftfahrt-Bundesamt streng kontrolliert und regelmäßig auditiert, sodass eine nachträgliche Aberkennung der Prüfung zum Drohnenführerschein aufgrund nicht EU-konformer Verfahren ausgeschlossen werden kann. Zudem kommt es bei von ausländischen EU-Staaten ausgestellten Fernpilotenzeugnissen immer wieder zu Akzeptanzproblemen in Deutschland.
Der Drohnenführerschein ist kein "Sitzschein", den man für das Anhören eines Tagesseminars oder die Teilnahme an einer Schulung erhält. Bei allen Drohnenführerscheinen ist eine Theorieprüfung zu absolvieren. Hier sind mindestens 75% der möglichen Punktzahl zu erreichen, um die theoretische Prüfung zu bestehen. Zusätzlich umfasst das Fernpilotenzeugnis A2 auch ein praktisches (Selbst-)Training und der Drohnenführerschein für die spezielle Kategorie sogar eine praktische Prüfung.
Die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein A1/A3 (EU-Kompetenznachweis) wird in Deutschland direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) abgelegt. Eine Anreise nach Braunschweig ist nicht erforderlich, da die Prüfung online abgenommen wird. Sie kann beliebig oft wiederholt werden, bis die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht ist.
Der Drohnenführerschein A2 (Fernpilotenzeugnis) wird in Deutschland von wenigen Prüfstellen abgenommen, die vom Luftfahrt-Bundesamt für diese Tätigkeit benannt wurden. Je nach Anbieter kommen Online- und/oder auch Präsenzprüfungen zum Einsatz. Für das praktische Selbsttraining hat das LBA ein Formblatt veröffentlicht, mit dem jeder Prüfling bestätigt, das praktische Training selbst durchgeführt zu haben. Das gleiche gilt für das große Fernpilotenzeugnis STS.
Innerhalb der EU können die Prüfungen auch bei ausländischen Anbietern abgelegt werden. Deren Prüfungen sind teilweise deutlich günstiger als bei deutschen Prüfstellen. Trotzdem raten wir zur Auswahl eines deutschen Anbieters. Sie sind an der Zulassungsnummer zu erkennen, die mit DE.PStF... beginnt.
Bei einer deutschen Prüfstelle werden die Verfahren vom Luftfahrt-Bundesamt streng kontrolliert und regelmäßig auditiert, sodass eine nachträgliche Aberkennung der Prüfung zum Drohnenführerschein aufgrund nicht EU-konformer Verfahren ausgeschlossen werden kann. Zudem kommt es bei von ausländischen EU-Staaten ausgestellten Fernpilotenzeugnissen immer wieder zu Akzeptanzproblemen in Deutschland.
Die Art der Vorbereitung auf die Prüfung zum Drohnenführerschein ist jedem Prüfling freigestellt. Es gibt keine gesetzlichen Auflagen z.B. zum Besuch gewisser Pflichtveranstaltungen oder Sammeln von Mindestflugstunden.
Für den Drohnenführerschein A2 und den großen Drohnenführerschein STS variieren die angebotenen Dienstleistungen zur Vorbereitung auf die Prüfung von mehrtägigen Seminaren, über 3stündige Crashkurse, Lehrbücher bis hin zu Online-Tutorials. Als Kopter-Profis empfehlen wir unser Online-Tutorial zum Fernpilotenzeugnis. Hier kann die Lernzeit flexibel an die eigenen zeitlichen Freiräume und die eigene Lerngeschwindigkeit angepasst werden. Zudem stellen wir neben Lehrvideos auch die zugehörigen Folien und eine Tonspur als Hörbuch zur Verfügung. Durch diese Medien kann sich jeder Teilnehmer individuell mit seinen bevorzugten Lernmaterialien auf die Prüfung vorbereiten.
Hierbei verzichten wir auf die Anwendung einer Begrenzung der Lerndauer. So kann jeder Prüfling selbst entscheiden, ob er sich erst dann einen Prüfungstermin bucht, wenn er den Lernstoff sicher beherrscht. Oder ob er sofort einen Prüfungstermin vereinbart, weil ihm der zeitliche Druck für eine effiziente Vorbereitung auf die Prüfung zum Drohnenführerschein hilft.
Grundsätzlich empfehlen wir, die Prüfungsvorbereitung bei dem Anbieter zu absolvieren, bei dem auch die Prüfung zum Drohnenführerschein abgelegt wird. Jede benannte Prüfstelle hat ihren eigenen Fragenkatalog für die Prüfung zum Drohnenführerschein - mit eigenen Schwerpunkten und Fragetechniken. Aus diesem Grund gibt es keine allgemeingültigen Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die auf Prüfungen aller benannten Prüfstellen passen.
Sofern die Prüfung in Deutschland abgelegt wird, stellt das Luftfahrt-Bundesamt den offiziellen Drohnenführerschein aus. Dabei handelt es sich um keinen "Papierlappen" und auch um keinen Führerschein im Scheckkartenformat nach ISO 7810. Vielmehr vergibt das LBA den Drohnenführerschein im PDF-Format als A4-Dokument und stellt ihn im persönlichen Bereich beim LBA zum Download bereit.
Wer möchte, kann den Drohnenführerschein auf eine Scheckkarte drucken, um den Nachweis beim Betrieb der Drohne im handlichen Format dabei zu haben. Bei der Erstellung ist darauf zu achten, dass der QR-Code nicht zu klein und damit unlesbar wird, da das Dokument dann nicht anerkannt wird.
Bei den Kopter-Profis ist der Drohnenführerschein als praktische A2-Card nach bestandener Prüfung im Preis inklusive.
Die inhaltlichen Themenblöcke der einzelnen Drohnenführerscheine sind von der EASA vorgegeben. Damit wurden die Prüfungsanforderungen in der gesamten EU vereinheitlicht. Welche Schwerpunkte innerhalb der Themenblöcke gesetzt werden, obliegt den EU-Mitgliedsstaaten und teilweise auch den einzelnen Prüfungsstellen.
In Deutschland konkretisiert das Luftfahrt-Bundesamt die Themenblöcke der EASA mit einem eigenen Prüfungssyllabus. So ergeben sich konkrete Themenbereiche, die in den Prüfung abgefragt werden. Details zu den konkreten Trainings- und Prüfungsinhalten der verschiedenen Drohnenführerscheine beschreiben wir auf den entsprechenden Unterseiten für den kleinen Drohnenführerschein A1/A3 (EU-Kompetenznachweis), den großen Drohnenführerschein A2 (EU-Fernpilotenzeugnis), und die Trainings für die SPEC.
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zum einen hängt die Antwort davon ab, für welchen Drohnenführerschein gelernt wird. Grundsätzlich ist der Aufwand beim kleinen Drohnenführerschein A1/A3 eher am geringsten und bei den Prüfungen für die Trainings der SPEC am höchsten. Daneben beeinflussen auch die Erfahrung bzw. das Vorwissen und die individuelle Lerngeschwindigkeit den Zeitbedarf.
Für den großen Drohnenführerschein, das Fernpilotenzeugnis A2, hatten wir Prüflinge, denen ein Tag Vorbereitung mit unserem Online-Tutorial genügt hat. Andere Prüflinge empfanden eine oder zwei Wochen als angemessen. Nach den Rückmeldungen unserer Prüfungsteilnehmer sollten 3 bis maximal 7 Lerntage mit einem täglichen Invest von 1-2 Stunden auf jeden Fall ausreichen, um die Prüfung sicher zu bestehen. Die Durchfallquote von unter 3% spricht für sich.
Ja, die theoretischen Prüfungen zum Drohnenführerschein müssen nicht zwangsläufig als Präsenzprüfung stattfinden, sondern können auch online abgelegt werden. Hierfür müssen die benannten Prüfstellen in einem aufwendigen Verfahren nachweisen, dass in der Online-Prüfung ein Betrugsversuch durch unerlaubte Hilfsmittel genauso ausgeschlossen ist wie eine Täuschung der Identität des Prüflings. Wenn das internet-gestützte Prüfungsverfahren zugelassen wurde, verzichtet das Luftfahrt-Bundesamt auf die vorherige Abnahme jedes einzelnen Prüfungsraums.
Die Prüflinge schätzen an der Online-Prüfung zum Drohnenführerschein vor allem die entspannte Atmosphäre in den eigenen vier Wänden bzw. in einem bekannten Büro. Der zweite große Vorteil ist die Flexibilität, da die Prüfung an jedem Ort der Welt abgelegt werden kann, ohne zu Präsenzprüfungen anreisen zu müssen.
Die Kopter-Profis waren nicht nur beim alten nationalen Kenntnis-Nachweis, sondern auch beim Fernpilotenzeugnis die erste Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt die Erlaubnis für die Durchführung von Online-Prüfungen erhielt. Seitdem werden Präsenzprüfungen von Einzelpersonen kaum noch nachgefragt. Die häufigste Ausnahme sind Unternehmen, die für ihre Fernpiloten Inhouse-Schulung und Prüfung wünschen.
Den Rückmeldungen unserer Kunden entnehmen wir, dass die überwiegende Mehrheit der Prüflinge eine Online-Prüfung zum Drohnenführerschein bevorzugt: zeitaufwenige Anreisen entfallen und auch die vertraute Umgebung bei einer Online-Prüfung ist ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor gegen jede Prüfungsangst. Bei uns wird jede Online-Prüfung von einem persönlichen Prüfer begleitet, sodass jeder Online-Prüfling während der Prüfung seinen eigenen individuellen Ansprechpartner hat. Er hilft ggf. bei der Einrichtung der Technik und sorgt für eine entspannte Prüfungsatmosphäre. Weitere Informationen zum Prüfungsablauf beim Drohnenführerschein A2 haben wir direkt beim Fernpilotenzeugnis hinterlegt.
Bei der Prüfungsvorbereitung gehen die Meinungen etwas auseinander, doch auch hier schätzt die Mehrheit unserer Kunden die Vorzüge eines Online-Tutorials. Nur so kann die Lernzeit flexibel an die eigene Zeitplanung, das eigene Vorwissen und die eigene Lerngeschwindigkeit angepasst werden. Zusätzlich stellen wir für jeden Lerntyp das passende Medium zur Verfügung: Lehrvideos, Folienskripte und Hörbücher. Und natürlich lassen sich die Medien auch sinnvoll kombinieren: Viele Prüflinge schauen zunächst die Videos und machen sich ggf. Notizen auf den Folien. Dann lernen sie mit den Folien und vertiefen das Wissen durch die Audio-Dateien z.B. beim Autofahren oder Joggen. Natürlich bieten wir für Firmen auch Inhouse-Schulungen und/oder Prüfungen zum Drohnenführerschein an, sofern dies gewünscht wird.
Nur bei der praktischen Prüfung im Rahmen des SPEC-Trainings ist ein persönliches Treffen erforderlich. Auch hier werden die Inhalte des Drohnenführerschein mit den zuvor beschriebenen Medien vermittelt. Die Abnahme der praktischen Prüfung erfolgt dann entweder bei uns am Firmensitz in Niedersachsen oder bei Ihnen vor Ort.
Die beschriebenen Abläufe entsprechen den Verfahren bei den Kopter-Profis als erste Prüfstelle DE.PStF.001. Andere Prüfstellen und auch das LBA für den kleinen Drohnenführerschein haben eigene Verfahren, die nicht immer so konsequent pilotenorientiert sind wie bei uns. Achten Sie bei der Auswahl der Prüfstelle auf jeden Fall auf die Qualität und Anzahl der Kundenbewertungen. Eine Liste der benannten Prüfstellen ist direkt auf der Homepage des LBA veröffentlicht.
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von der Art des Führerscheins und der Prüfstelle ab. Die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein A1/A3 beim LBA kann unbegrenzt wiederholt werden. Theoretisch ist es möglich, den Test nach einem nicht bestandenen Versuch sofort und sooft zu wiederholen, bis die erforderliche Punktzahl von 75% erreicht ist.
Beim Fernpilotenzeugnis A2 können die Prüfstellen das Prüfungsprozedere für den großen Drohnenführerschein selbst festlegen. Das LBA hat nur vorgegeben, dass a) zum Bestehen ebenfalls mindestens 75% erreicht werden müssen, und dass b) eine nicht-bestandene Prüfung frühestens nach 7 Tagen wiederholt werden darf.
Bei den Kopter-Profis kann eine Prüfung bis zu 2x wiederholt werden, sodass insgesamt 3 Versuche möglich sind. Sollte ein Prüfling auch im dritten Versuch nicht bestehen, ist ein Tagesseminar zu besuchen. Dieser Fall kam bei über 2.000 Prüfungen noch nie vor. Über 97% der Prüflinge bestehen direkt im ersten Versuch. Für jeden neuen Versuch muss der Prüfling nicht die komplette Prüfungsgebühr nochmals bezahlen. In Präsenzprüfungen ist die Teilnahme an weiteren Prüfungsdurchläufen kostenlos, in der Online-Prüfung fällt eine Wiederholungsgebühr von 50 € pro Prüfungsdurchgang an.
Die Drohnenführerscheine auf Basis des EU-Drohnenverordnung 2019/947 sind keine rein deutsche Lösung, sondern gelten in der gesamten Europäischen Union. Darüber hinaus finden die einheitlichen Drohnen-Regeln auch in den assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island und in der Schweiz Anwendung.
Für die Drohnenführerscheine der offenen Kategorie sieht die EU eine Gültigkeit von 5 Jahren vor. Danach muss eine "Auffrischschulung" stattfinden. Wie diese aussehen und ablaufen soll, hat das LBA bisher nicht konkretisiert.
Die Trainings in der SPEC sind von den Fernpiloten in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Hier gibt es weniger eine rechtliche Vorgabe. Vielmehr muss der Betreiber in seinem Betriebshandbuch nachvollziehbar begründen, in welchen Zeitabständen seine Fernpiloten welche Trainings durchlaufen.