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Drohnenversicherung Degenia

Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Start)

Wer eine private Drohnenhaftpflicht für Einsteiger sucht, ist bei der Drohnenhaftpflicht Start der Degenia genau richtig. Der Tarif oreintiert sich bewusst an den gesetzlichen Mindestanforderungen. So kann die Degenia Drohnen-Neulingen diese günstige Drohnenversicherung anbieten. Gleichzeitig lässt sich der Start-Tarif jederzeit flexibel auf mehr Drohnen, eine höhere Versicherungssumme, einen erweiterten geografischen Geltungsbereich oder auch die gewerbliche Nutzung der Drohne erweitern.

Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Start)

Die Degenia verpasst ihrer privaten Einsteiger Drohnenversicherung eine Deckungssumme von 1 Mio. €. Natürlich lassen sich gedanklich Schadenszenarien entwickeln, die diese Versicherungssumme weit übersteigen werden. Doch darum geht es an dieser Stelle nicht: Wer Drohnen als Hobby für sich entdeckt und häufiger fliegt, kann den Tarif jederzeit in die private Drohnenversicherung der Degenia umstellen. Hier sind Versicherungssummen von bis zu 10 Mio. € verfügbar.

Beim geografischen Geltungsbereich stehen in der Drohnenversicherung zwei Varianten zur Verfügung: a) Deutschland (Start) für alle, die ihre Drohne nur im Inland fliegen möchten oder erste Testflüge in der Heimat unternehmen. b) Europa (Start Plus) für alle, die ihre Drohne auch in den europäischen Urlaub mitnehmen möchten. Eine internationale Versicherungsbestätigung ist selbstverständlich automatisch dabei. Sogar das private Posten von Luftaufnahmen der Drohne bei Facebook, Instagram, YouTube & Co ist mitversichert, solange die Veröffentlichung nicht im Kontext eines Unternehmens und ohne das Ziel der Monetarisierung erfolgt.

Der große Vorteil dieser Drohnenversicherung besteht in ihrer flexiblen Erweiterbarkeit. Wem der Rahmen des Einsteigertarifs zu eng wird, kann über den Update-Service der Kopter-Profis jederzeit eine Umstellung in die vollwertige private oder auch gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia vornehmen. Trotz des niedrigen Einstiegspreises dieser günstigen Drohnenversicherung stehen Kunden alle Vorteile des Top-Schutzes unter den Drohnenversicherungen offen. Diese Flexibilität ist einzigartig am deutschen Markt für Drohnenversicherungen.

Risikoträger in diesem Tarif wie auch in den anderen Drohnenversicherungen der Degenia ist die R+V. Im Schadensfall steht also das Schadensmanagement der R+V bereit. Die Degenia selbst tritt als Konzeptanbieter auf: Sie verwaltet die Verträge, kommuniziert mit den Drohnenpiloten und führt die SEPA-Lastschrift aus.

degenia versicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif Start der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Drohnenhaftpflichtversicherung
Degenia (Start)

ab 64,99 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne  pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

1,5 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

Europa

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein