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Befähigungsnachweis für Drohnen

Praktisches Selbsttraining mit Drohnen

Der Drohnenführerschein A2 beinhaltet keine praktische Prüfung, aber ein praktisches Selbsttraining durch den Piloten.

Informationen zum praktischen Selbsttraining

Mit dem Drohnenführerschein A2 kommen erstmals praktische Elemente in die Ausbildung der Fernpiloten. Als Voraussetzung für die Prüfungszulassung zum Fernpilotenzeugnis A2 nennt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 den "Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS“.

Was ist das praktische (Selbst-)Training?

Mit dem Selbsttraining ist tatsächlich ein Eigenstudium und praktisches Drohnen-Training gemeint, dass der Fernpilot selbst durchführt. Die Trainingsinhalte hat das LBA definiert und in einer Checkliste zusammengefasst. Vor der Theorieprüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 oder STS inkl. A2 muss der Prüfling das praktische Selbsttraining durchführen, auf einem entsprechenden Formblatt dokumentieren und anschließend uns als Prüfstelle zukommen lassen.

Keine Sorge: Die tatsächlichen praktischen Fähigkeiten des Fernpiloten werden von uns nicht kontrolliert. Es genügt die Zusendung des unterschriebenen Formblatts.

Eine wirkliche praktische Prüfung, bei der Bewerber auch durchfallen können, ist erst Bestandteil der praktischen STS-Prüfung. Hier müssen die Fernpiloten u.a. einen vorgegebenen Parcours in einer bestimmten Zeit abfliegen und dabei vorgegebene Aufgaben mit der Drohne erledigen.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat ein Formblatt veröffentlicht, im dem die Anforderungen an das praktische Selbststudium hinterlegt sind: "Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2".

Wie eine Checkliste kann die PDF-Erklärung abgearbeitet und am Ende unterzeichnet werden, um das praktische Selbststudium gegenüber einer benannten Stelle für den Drohnenführerschein Fernpilotenzeugnis A2 zu bestätigen. Um Probleme bei der Darstellung zu vermeiden, öffnen Sie die Datei bitte direkt im Acrobat Reader und nicht im Browser.

Wo und wie kann das praktische Selbsttraining durchgeführt werden?

Das praktische Selbsttraining muss mit einer gültigen Drohnenversicherung in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem nach vernünftigem Ermessen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Zudem muss beim praktischen Selbsttraining ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Damit entsprechen die Anforderungen an das Fluggebiet denen aus der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie.

Für das Selbsttraining muss ab 2024 eine Drohne verwendet werden, die C2 klassifiziert ist. Im Formblatt sind daher für Drehflügler beispielsweise die folgenden Angaben zu machen:

  • DJI Mavic 3 Pro (958 g)
  • DJI Mavic 3 Pro Cine (963 g)
  • DJI Mavic 3E, 3T oder 3M (1.050 g)
  • DJI Matrice 30 (3.998 g)

Sofern eine entsprechende Eintragung im Formblatt nicht möglich ist, können C2-Drohnen z.B. bei einem unseren folgenden Kooperationspartner für das Selbsttraining ausgeliehen werden. Die Drohnen werden bundesweit per Post zugeschickt:

Alternativ hat das Luftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit geschaffen, dass das Training unter Aufsicht einer Prüfstelle durchgeführt werden kann, die offiziell vom LBA benannt ist. Dann entfällt die Voraussetzung, dass die Drohne C2 klassifiziert sein muss, wenn ihre Flugeigenschaften, Steuerungsmodi und Startmasse (< 4kg) mit denen einer C2- Drohne vergleichbar sind. Bei den Kopter-Profis ist die Abnahme des Selbsttrainings unter Aufsicht an den folgenden Standorten möglich:

PLZ 0

Sachsen
bei Leipzig

PLZ 3

Niedersachsen
bei Gifhorn

PLZ 4

Nordrhein-Westfalen
bei Essen

PLZ 9

Bayern
bei Nürnberg

Praktisches Selbsttraining bei uns als Prüfstelle

Wenn Sie das praktische Selbststudium nicht selbst durchführen möchten, sich noch unsicher in der Bedienung der Drohne fühlen oder keine C2-Drohne in Ihrem Besitz haben, können Sie das Training an einem unseren Standorten ablegen. Je nach Ihren Vorkenntnissen gehen wir mit Ihnen die einzelnen Trainingsinhalte der Checkliste des LBA Schritt für Schritt durch (Dauer ca. 2-3 Stunden). Oder Sie kommen einfach zum Vorfliegen und wir bestätigen Ihnen das praktische Training (Dauer ca. 30 Minuten).

Für das praktische Training müssen Sie Ihre eigene Drohne mitbringen und einen ausreichenden Versicherungsschutz durch eine Drohnenversicherung nachweisen können. Mindestens zwei vollgeladene Akkus sind zu empfehlen.

Je nach Zeitaufwand liegen die Kosten für das praktische Training zwischen 119 € und 249 €. Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen unter den bekannten Kontaktdaten per Telefon, Mail oder WhatsApp zur Verfügung.

Anleitung zum praktischen Selbsttraining

Egal, ob Sie das praktische Training in Eigenregie oder unter unserer Aufsicht durchführen: Im folgenden Video erklären wir Ihnen, was sich hinter den einzelnen Trainingsinhalten verbirgt und wie Sie sich optimal auf das Training vorbereiten können.