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Pre-Defined Risk-Assessment (PDRA)

Drohnenflüge in standardisierten Anwendungsfällen

Ein Pre-Defined Risk Assessment ist vergleichbar mit einem Standardszenario, allerdings können in einem PDRA Drohnen aller Klassifizierungen und auch Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung eingesetzt werden.

Was ist ein Pre-Defined Risk Assessment (PDRA)?

Auch bei den PDRAs gibt es vorgegebene Einsatzszenarien mit vordefinierten Risikoparametern. Dadurch entfällt bei einem PDRA die individuelle Risikobewertung gemäß SORA. Der große Vorteil der STS, dass eine Deklaration gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt genügt, gilt für die PDRAs allerdings nicht.

Was ist ein Pre-Defined Risk Assessment (PDRA)?

Ein PDRA (Pre-Defined Risk Assessment) ist vergleichbar mit einem Standardszenario, allerdings für Drohnen ohne Klassifizierung nach C5 oder C6. Einzige technische Anforderung ist, dass die Drohne über eine C-Klassifizierung verfügt.

Auch bei den PDRAs gibt es vorgegebene Einsatzszenarien mit vordefinierten Risikoparametern. Dadurch entfällt bei einem PDRA die individuelle Risikobewertung gemäß SORA. Der große Vorteil der STS, dass eine Deklaration gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt genügt, gilt für die PDRAs allerdings nicht. Hier muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung nach einem PDRA beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt werden. Der Antrag umfasst die oben genannten Unterlagen und zusätzlich zum Betriebshandbuch den technischen Anhang mit der Beschreibung der benutzten Drohnen, da diese durch die fehlende Klassifizierung nach C5 oder C6 nicht ausreichend bestimmt sind.

Der Vorteil gegenüber einer Betriebsgenehmigung mit einer individuellen SORA liegt darin, dass nicht jedes Betriebsgebiet vorab von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Solange alle Betriebsgebiete den Vorgaben des genehmigten PDRAs entsprechen, darf dort mit der generischen PDRA-Betriebserlaubnis geflogen werden. Erfahrungsgemäß ist dies in der Praxis selten gegeben, sodass in den meisten Fällen die individuelle SORA hilfreicher ist. Mit unserem Tool für die SPEC ist die individuelle Risikobewewertung samt Aufbereitung der Unterlagen für die zuständige Behörde mit wenigen Klicks erledigt.

Bei den PDRAs werden zwei Fälle unterschieden:

  • PDRA-G??: Das "G" steht für "generic" und umfasst weitere Einsatzmöglichkeiten
  • PDRA-S??: Diese PDRAs sind an die Standardszenarien angelehnt

Welche PDRAs für Drohnen gibt es in Deutschland?

PDRA-G01

EVLOS in ländlicher Umgebung

  • Drohne: max. 3m Durchmesser und typische kinetische Energie bis 34k
  • Sichtbarkeit: BVLOS (max. 1km horizontale Entfernung) oder mit Spottern in EVLOS (Extended Line of Sight, max. 1km horizontale Entfernung zwischen Spottern, keine Gesamtbegrenzung)
  • Überflogenes Gebiet: dünn besiedelt
  • Luftraum: unkontrolliert mit geringem Air-Risk für eine Kollision mit einem bemannten Luftfahrzeug
  • Flughöhe: max. 150m über Grund- Qualifikation: individuell (entsprechend der geplanten Mission)

PDRA-G02

BVLOS in reserviertem Luftraum

  • Drohne: max. 3m Durchmesser und typische kinetische Energie bis 34k
  • Sichtbarkeit: BVLOS (ohne horizontale Entfernungsbegrenzung)
  • Überflogenes Gebiet: dünn besiedelt
  • Luftraum: reserviert
  • Flughöhe: gemäß dem reservierten Luftraum
  • Qualifikation: individuell (entsprechend der geplanten Mission)

PDRA-G03

Automatisierte Inspektion

  • Drohne: max. 3m Durchmesser und typische kinetische Energie bis 34k
  • Sichtbarkeit: BVLOS (keine horizontale Entfernungsbegrenzung, aber direkter C2-Link)
  • Überflogenes Gebiet: dünn besiedelt
  • Luftraum: reserviert
  • Flughöhe: gemäß dem reservierten Luftraum
  • Qualifikation: individuell (entsprechend der geplanten Mission)  

PDRA-S01

VLOS in städtischer Umgebung

  • UAS: max. 3m Durchmesser und MTOW bis 25kg
  • Sichtbarkeit: VLOS
  • Überflogenes Gebiet: kontrollierter Bodenbereich in (dicht) besiedeltem Gebiet
  • Luftraum: geringes Air-Risk für Kollision mit bemanntem Luftfahrzeug
  • Flughöhe: max. 120m über Grund
  • Qualifikation: STS-Theorie und STS-01 Praxis 

PDRA-S02

BVLOS in ländlicher Umgebung

  • UAS: max. 3m Durchmesser und MTOW bis 25kg
  • Sichtbarkeit: BVLOS (max. 1km horizontale Entfernung) oder mit Spottern in EVLOS (Extended Line of Sight, max. 2km horizontale Entfernung)
  • Überflogenes Gebiet: kontrollierter Bodenbereich in dünn besiedeltem Gebiet
  • Luftraum: geringes Air-Risk für Kollision mit bemanntem Luftfahrzeug
  • Flughöhe: max. 120m über Grund
  • Qualifikation: STS-Theorie und STS-02 Praxis