Als Versicherungssummen standen in der Drohnenversicherung der Allianz die folgenden Größen zur Verfügung: 950.000 €, 1.500.000 € und 3.000.000 €. Da die kleinste Deckungssumme von 950.000 € je nach Wechselkurs des Euro die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR unterschreiten könnte, sicherte die Allianz gesondert zu, dass die Drohnenversicherung mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Summen entspricht.
Der Deckungsumfang der Drohnenversicherung der Allianz orientierte sich streng am deutschen LuftVG. Dadurch waren Drohnen nur für die reinen Sport- und Hobbyzwecke versichert. Flüge, um z.B. Aufnahmen für die später Veröffentlichung in Social Media zu machen, waren vom Versicherungsschutz der Drohnenhaftpflicht ausgeschlossen.
Positiv zu bewerten waren an der Drohnenversicherung der weltweite örtliche Geltungsbereich. Hier war die USA wie üblich bei eigenständigen Drohnenversicherungen ausgeschlossen. Auch die offene Fernpilotenklausel ist nicht selbstverständlich in einer privaten Drohnenversicherung: Mit dieser Regelung sind alle Steuerer, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers fliegen, automatisch mitversichert. Zudem versicherte der Tarif Drohnen bis zu einem maximalen Startgewicht von 25 kg. Eine Mehrgeräte-Deckung für private Drohnenflotten sucht man in der Drohnenversicherung jedoch vergeblich.
Die Allianz hat ihren Hauptsitz in München und wurde 1890 gegründet. Heute zählt die Allianz zu den größten Versicherern der Welt. Allein in Deutschland werden über 20 Millionen Kunden von mehr als 8.200 Versicherungsvertretern und 26.800 Mitarbeitern betreut.
Tarifkategorie: Der Tarif der Allianz gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Private Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung
für Flugmodelle | AGCS (Allianz)
ab 89,25 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 1,5 | 3,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohnepro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit |
Versicherungsschein / Police als PDF nein |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App nein |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung nicht mitversichert |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |