05375 - 369 9990 info@kopter-profi.de WhatsApp Seminarlogin

Drohnenversicherung Allianz / DMO

Private Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle | AGCS

In Deutschland bietet die Allianz eine private Drohnenversicherung nur noch im Rahmen einer Privathaftpflicht an, die preislich nicht überzeugen kann. Früher versicherte die Allianz Drohnen im Kontext weiterer Luftfahrzeuge über ihre "Allianz Global Corporate & Specialty SE", kurz AGCS. Einzig über die DMO (Deutsche Modellsportorganisation) können heute noch Drohnenversicherung mit der Allianz als Risikoträger abgeschlossen werden.

Private Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle | AGCS (Allianz)

Als Versicherungssummen standen in der Drohnenversicherung der Allianz die folgenden Größen zur Verfügung: 950.000 €, 1.500.000 € und 3.000.000 €. Da die kleinste Deckungssumme von 950.000 € je nach Wechselkurs des Euro die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR unterschreiten könnte, sicherte die Allianz gesondert zu, dass die Drohnenversicherung mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Summen entspricht.

Der Deckungsumfang der Drohnenversicherung der Allianz orientierte sich streng am deutschen LuftVG. Dadurch waren Drohnen nur für die reinen Sport- und Hobbyzwecke versichert. Flüge, um z.B. Aufnahmen für die später Veröffentlichung in Social Media zu machen, waren vom Versicherungsschutz der Drohnenhaftpflicht ausgeschlossen.

 Positiv zu bewerten waren an der Drohnenversicherung der weltweite örtliche Geltungsbereich. Hier war die USA wie üblich bei eigenständigen Drohnenversicherungen ausgeschlossen. Auch die offene Fernpilotenklausel ist nicht selbstverständlich in einer privaten Drohnenversicherung: Mit dieser Regelung sind alle Steuerer, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers fliegen, automatisch mitversichert. Zudem versicherte der Tarif Drohnen bis zu einem maximalen Startgewicht von 25 kg. Eine Mehrgeräte-Deckung für private Drohnenflotten sucht man in der Drohnenversicherung jedoch vergeblich.

Die Allianz hat ihren Hauptsitz in München und wurde 1890 gegründet. Heute zählt die Allianz zu den größten Versicherern der Welt. Allein in Deutschland werden über 20 Millionen Kunden von mehr als 8.200 Versicherungsvertretern und 26.800 Mitarbeitern betreut.

degenia versicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif der Allianz gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung
für Flugmodelle | AGCS (Allianz)

ab 89,25 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohnepro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

nicht mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

nein

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

nein

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

nicht mitversichert

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein