Private Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle | AGCS (Allianz)

In Deutschland bietet die Allianz eine private Drohnenversicherung nur noch im Rahmen einer Privathaftpflicht an, die preislich nicht überzeugen kann. Früher versicherte die Allianz Drohnen im Kontext weiterer Luftfahrzeuge über ihre "Allianz Global Corporate & Specialty SE", kurz AGCS.

Als Versicherungssummen standen in der Drohnenversicherung der Allianz die folgenden Größen zur Verfügung: 950.000 €, 1.500.000 € und 3.000.000 €. Da die kleinste Deckungssumme von 950.000 € je nach Wechselkurs des Euro die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR unterschreiten könnte, sicherte die Allianz gesondert zu, dass die Drohnenversicherung mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Summen entspricht.

Der Deckungsumfang der Drohnenversicherung der Allianz orientierte sich streng am deutschen LuftVG. Dadurch waren Drohnen nur für die reinen Sport- und Hobbyzwecke versichert. Flüge, um z.B. Aufnahmen für die später Veröffentlichung in Social Media zu machen, waren vom Versicherungsschutz der Drohnenhaftpflicht ausgeschlossen.

Positiv zu bewerten waren an der Drohnenversicherung der weltweite örtliche Geltungsbereich. Hier war die USA wie üblich bei eigenständigen Drohnenversicherungen ausgeschlossen. Auch die offene Fernpilotenklausel ist nicht selbstverständlich in einer privaten Drohnenversicherung: Mit dieser Regelung sind alle Steuerer, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers fliegen, automatisch mitversichert. Zudem versicherte der Tarif Drohnen bis zu einem maximalen Startgewicht von 25 kg. Eine Mehrgeräte-Deckung für private Drohnenflotten sucht man in der Drohnenversicherung jedoch vergeblich.

Die Allianz hat ihren Hauptsitz in München und wurde 1890 gegründet. Heute zählt die Allianz zu den größten Versicherern der Welt. Allein in Deutschland werden über 20 Millionen Kunden von mehr als 8.200 Versicherungsvertretern und 26.800 Mitarbeitern betreut.
Drohnenversicherung Allianz

Tarifkategorie: Der Tarif der Allianz gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 89,25 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
nein

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
nein

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Rechnung

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
nicht mitversichert

Gewerbliche Nutzung der Drohne
nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein