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Drohnenversicherung Allianz / DMO

Gewerbliche Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für UAV | AGCS

Eine gewerbliche Drohnenversicherung bietet die Allianz in Deutschland nicht mehr an. Früher gehörte die Drohnenhaftpflicht zum Portfolio Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), einer 100%-Tocher des Allianz-Konzerns. Die AGCS ist ein internationaler Industrieversicherer für Unternehmens- und Spezialrisiken, z.B. aus den Bereichen der Luft- und Seefahrt. Einzig über die DMO (Deutsche Modellsportorganisation) können heute noch Drohnenversicherung mit der Allianz als Risikoträger abgeschlossen werden.

Gewerbliche Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für UAV | AGCS (Allianz)

Die Allianz Drohnenversicherung der AGCS gab es in drei verschiedenen Versicherungssummen von 0,95 Mio. € bis 3,0 Mio. €. Deckungssummen in dieser Höhe wären heute nicht mehr zeitgemäß. Andere Anbieter wie z.B. die Drohnenversicherung der Degenia sind bis 10 Mio. € verfügbar. Zudem ist die kleinste Versicherungssumme von 950.000 € kritisch zu sehen: Bei einem ungünstigen Wechselkurs des Euro besteht die Gefahr, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine Drohnenversicherung von 750.000 SZR unterschritten wird.

Die Allianz Drohnenversicherung bei der AGCS verfügte über einen weltweiten örtlichen Geltungsbereich. Einzig der Drohnenbetrieb in der USA war ausgeschlossen. wie es bei eigenständigen Drohnenversicherungen üblich ist. Die offene Fernpilotenklausel der Drohnenhaftpflicht der AGCS ist ebenfalls Standard für eine gewerbliche Drohnenversicherung. Gleiches gilt für das maximale Startgewicht der versicherten Drohnen: Modelle bis 25 kg sind versicherbar. Eine Mehrgeräte-Deckung für die gewerbliche Drohnenflotte wie z.B. bei der  Drohnenversicherung der Degenia fehlte im Tarif der AGCS.

Die Allianz Global Corporate & Specialty SE ist auf alle Risiken der Bereiche Marine und Aviation sowie Entertainment spezialisiert. Aviation umfasst dabei private und gewerbliche Kunden aus dem Bereich General Aviation inkl. der  Drohnenversicherung. In Deutschland beschäftigt die AGCS ca. 1.000 Mitarbeiter an fünf Standorten. Im internationalen Kontext ist die Allianz Global Corporate & Specialty SE an über 2700 Programmen in führender Rolle beteiligt. Dabei greift die AGCS auf das weltweite Netzwerk der Allianz-Gruppe in mehr als 200 Ländern zurück.

allianz drohnenversicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif  der Allianz gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Gewerbliche Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für UAV | AGCS (Allianz)

ab 297,50 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

nicht mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

nein

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

nein

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift | Rechnung

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein