Die Allianz Drohnenversicherung der AGCS gab es in drei verschiedenen Versicherungssummen von 0,95 Mio. € bis 3,0 Mio. €. Deckungssummen in dieser Höhe wären heute nicht mehr zeitgemäß. Andere Anbieter wie z.B. die Drohnenversicherung der Degenia sind bis 10 Mio. € verfügbar. Zudem ist die kleinste Versicherungssumme von 950.000 € kritisch zu sehen: Bei einem ungünstigen Wechselkurs des Euro besteht die Gefahr, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine Drohnenversicherung von 750.000 SZR unterschritten wird.
Die Allianz Drohnenversicherung bei der AGCS verfügte über einen weltweiten örtlichen Geltungsbereich. Einzig der Drohnenbetrieb in der USA war ausgeschlossen. wie es bei eigenständigen Drohnenversicherungen üblich ist. Die offene Fernpilotenklausel der Drohnenhaftpflicht der AGCS ist ebenfalls Standard für eine gewerbliche Drohnenversicherung. Gleiches gilt für das maximale Startgewicht der versicherten Drohnen: Modelle bis 25 kg sind versicherbar. Eine Mehrgeräte-Deckung für die gewerbliche Drohnenflotte wie z.B. bei der Drohnenversicherung der Degenia fehlte im Tarif der AGCS.
Die Allianz Global Corporate & Specialty SE ist auf alle Risiken der Bereiche Marine und Aviation sowie Entertainment spezialisiert. Aviation umfasst dabei private und gewerbliche Kunden aus dem Bereich General Aviation inkl. der Drohnenversicherung. In Deutschland beschäftigt die AGCS ca. 1.000 Mitarbeiter an fünf Standorten. Im internationalen Kontext ist die Allianz Global Corporate & Specialty SE an über 2700 Programmen in führender Rolle beteiligt. Dabei greift die AGCS auf das weltweite Netzwerk der Allianz-Gruppe in mehr als 200 Ländern zurück.
Tarifkategorie: Der Tarif der Allianz gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Gewerbliche Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für UAV | AGCS (Allianz)
ab 297,50 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 1,5 | 3,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF nein |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App nein |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Rechnung |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |