Gewerbliche Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung für UAV | AGCS (Allianz)

Eine gewerbliche Drohnenversicherung bietet die Allianz in Deutschland nicht mehr an. Früher gehörte die Drohnenhaftpflicht zum Portfolio Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), einer 100%-Tocher des Allianz-Konzerns. Die AGCS ist ein internationaler Industrieversicherer für Unternehmens- und Spezialrisiken, z.B. aus den Bereichen der Luft- und Seefahrt.

Die Allianz Drohnenversicherung der AGCS gab es in drei verschiedenen Versicherungssummen von 0,95 Mio. € bis 3,0 Mio. €. Deckungssummen in dieser Höhe wären heute nicht mehr zeitgemäß. Andere Anbieter wie z.B. die Drohnenversicherung der Degenia sind bis 10 Mio. € verfügbar. Zudem ist die kleinste Versicherungssumme von 950.000 € kritisch zu sehen: Bei einem ungünstigen Wechselkurs des Euro besteht die Gefahr, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine Drohnenversicherung von 750.000 SZR unterschritten wird.

Die Allianz Drohnenversicherung bei der AGCS verfügte über einen weltweiten örtlichen Geltungsbereich. Einzig der Drohnenbetrieb in der USA war ausgeschlossen. wie es bei eigenständigen Drohnenversicherungen üblich ist. Die offene Fernpilotenklausel der Drohnenhaftpflicht der AGCS ist ebenfalls Standard für eine gewerbliche Drohnenversicherung. Gleiches gilt für das maximale Startgewicht der versicherten Drohnen: Modelle bis 25 kg sind versicherbar. Eine Mehrgeräte-Deckung für die gewerbliche Drohnenflotte wie z.B. bei der Drohnenversicherung der Degenia fehlte im Tarif der AGCS.

Die Allianz Global Corporate & Specialty SE ist auf alle Risiken der Bereiche Marine und Aviation sowie Entertainment spezialisiert. Aviation umfasst dabei private und gewerbliche Kunden aus dem Bereich General Aviation inkl. der Drohnenversicherung. In Deutschland beschäftigt die AGCS ca. 1.000 Mitarbeiter an fünf Standorten. Im internationalen Kontext ist die Allianz Global Corporate & Specialty SE an über 2700 Programmen in führender Rolle beteiligt. Dabei greift die AGCS auf das weltweite Netzwerk der Allianz-Gruppe in mehr als 200 Ländern zurück.
Drohnenversicherung Allianz

Tarifkategorie: Der Tarif der Allianz gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 297,50 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,0 | 1,5 | 3,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
nein

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
nein

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Rechnung

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein