Die Anforderungen an den Betrieb von Drohnen im Bevölkerungsschutz durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterscheiden sich elementar von Abläufen in privaten Unternehmen. Daher sind klassische Drohnen-Ausbildungen nur bedingt geeignet für den BOS-Kontext. Vor diesem Hintergrund haben wir in Anlehnung an die EGRED 2 ein spezielles Ausbildungskonzept für die Steuerer von BOS-Drohnen entwickelt. Neben den rechtlichen Grundlagen der DVO (EU) 2019/947 greift es vor allem auf die Expertise von Anwendern zurück, um eine maximale Praxisrelevanz für die BOS-spezifischen Anforderungen zu gewährleisten.
WAS?
Modulare Ausbildung aus Theorie und Praxis in Anlehnung an EGRED 2 unter Berücksichtigung der neuen STS-BOS 01 bis 03
FÜR WEN?
Einsatzleiter, Drohnenführer und Drohnensteuerer von nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
WOFÜR?
Qualifizierung von BOS-Angehörigen für die Risikobewertung und Durchführung von sicheren und rechtskonformen Flügen in der offenen und speziellen Kategorie
WIE?
Theorieschulung online oder vor Ort / Praxisausbildung vor Ort
WAS NOCH?
Im Rahmen unseres ganzheitlichen Ansatzes bieten wir Begleitung im gesamten UAV-Prozess von den ersten Überlegungen zur Anschaffung einer Drohne bis zur strategischen Integration in die Einsatzabläufe.
In der europäischen Drohnengesetzgebung gelten für BOS umfangreiche Ausnahmeregelungen. Denn die Erfüllung des Bevölkerungsschutzes erfordert eine Flexibilität, die von einem starren Gesetz- bzw. Verordnungsrahmens kaum realisierbar ist. Aus diesem Grund sind für den Betrieb von Drohnen durch BOS auch im deutschen Recht in § 21k LuftVO bestimmte Privilegien hinterlegt. Sie gelten, sofern der Betrieb der Drohnen durch oder unter Aufsicht von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder von BOS im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen stattfindet. Konkret gibt es für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die folgenden Ausnahmeregelungen:
Auch wenn die BOS für den Betrieb von Drohnen von vielen Vorschriften des EU-Rechts ausgenommen sind, müssen sie dennoch die Sicherheitsziele des EU-Luftrechts angemessen berücksichtigen. Das bedeutet, dass BOS auch ohne unmittelbare Verpflichtung sicherstellen müssen, die Sicherheit für ihren spezifischen Drohnenbetrieb zu gewährleisten. Ein Drohnenflug z.B. außerhalb der Sichtweite oder über einer Menschenansammlungen einzig unter Berufung auf die BOS-Privilegien ist daher nicht mit geltendem Recht vereinbar. Vielmehr sind intern vergleichbare Sicherheitsanforderungen an u.a. die Ausbildung der Beteiligten, die Prozese im Betrieb sowie die Technik und Wartung der Drohnen zu erfüllen, wie sie auch für ein privatwirtschaftliches Unternehmen gelten.
Wenn ein Drohnenbetrieb im Rahmen der speziellen Kategorie (SPEC) stattfindet, ist auch durch BOS ein sogenanntes Betriebshandbuch zu erstellen. Unabhängig von dieser Vorgabe empfehlen wir, bei jedem Flug (auch in der offenen Kategorie OPEN) für alle am Drohnenbetrieb beteiligten Personen die Sicherheitsvorgaben, Betriebsverfahren und Einsatzrahmenbedingungen unter technischen, personellen und organisatorischen Gesichtspunkten schriftlich zu fixieren.
Um die Ausbildung der am Betrieb der Drohnen beteiligten Personen an die benötigten Erfordernisse anzupassen, haben wir unsere BOS-Ausbildung für Drohnen in Anlehnung an die EGRED 2 modular gestaltet. Je nach Vorwissen und Einsatzgebieten lassen sich die Module individuell kombinieren und auf den jeweiligen Kontext anpassen.
Basisausbildung mit Grundlagenwissen zur offenen Kategorie (OPEN): Luftrecht und Sicherheit, menschliches Leistungsvermögen, betriebliche Verfahren, allgemeine Drohnenkunde und wichtige Fachbegriffe.
Online-Abschluss "EU-Kenntnisnachweis A1/A3" beim LBA empfohlen
Erweitertes Wissen zur offenen Kategorie (OPEN) ergänzt um BOS-Grundlagenwissen: Meteorologie, Bewertung von Risiken am Boden unter Einsatzbedinigungen, Flugleistung und Sensorik, Rechtslage für BOS, Einsatztaktik, Zusammenarbeit an Einsatzstellen.
Online-Abschluss "EU-Fernpilotenzeugnis A2" möglich
STS-Fachwissen: Auf die organisationsspezifischen Anforderungen angepasste Vermittlung der Inhalte, Vorgaben und Rahmenbedingungen der BOS-Standardszenarien. Ohne dieses Ausbildungsmodul können die STS-BOS für Flüge im Rahmen der speziellen Kategorie nicht angewendet werden.
Erlernen der grundlegenden Steuerung einer Drohne: sicheres Starten und Landen vom Boden und von Podesten, Schwebeflug, Durchführung einfacher Flugmanöver in Anlehnung an das US-amerikanische „National Institute of Standards und Technology“ (NIST), Flüge mit und ohne technische Assistenzsysteme.
Sichere Steuerung der Drohne in einsatznahen Situationen, Vertiefung der Steuerfähigkeiten der Drohne, Einüben von Contingency- und Notfallverfahren, Umgang mit systemspezifischen Komponenten (Akkus, Sensoren, Steuerungssoftware, ...).
Abschluss "Praktische STS-Akkreditierung" möglich
Nachstellung von konkreten Einsatzsituationen, Simulation und Durchführung zugehöriger Flugmanöver (ggf. unter Rückgriff auf die STS-BOS), spezielles Training zum räumlichen Vorstellungsvermögen und der Hand-Auge-Koordination, Weitergabe der durch die Sensorsysteme gelieferten Daten, Koordination aller am Drohnenbetrieb beteiligten Einsatzkräfte.
Neben einer Teilnahmebescheinigung können auch die offiziellen Drohnenführerscheine A2 und STS (in Theorie und/oder Praxis) in die Ausbildung integriert werden. Ein solches EU-Fernpilotenzeugnis oder eine Akkreditierung über den Abschluss der praktischen EASA-Prüfung sind zwar nicht für den BOS-Drohnen-Betrieb verpflichtend, werden von der EGRED-Arbeitsgruppe aber als hilfreich bewertet. Wir empfehlen zumindest für die Leitungs- und Führungskräfte den Abschluss der offiziellen Drohnenführerscheine, um ihnen eine umfassendere Wissensbasis für die Bewertung der Einsatzfaktoren zu ermöglichen.
Die STS-BOS gelten nur in Deutschland und haben mit ihrer Nummerierung keinen Bezug zu den EU-Standardszenarien (STS-01 und STS-02). Sie ergänzen die aktuellen EGRED 2 bezüglich einer angemssenen einsatzbezogene Risikobewertung für Flüge im Rahmen der speziellen Kategorie. Sie basieren auf der SORA 2.0 (Specific Operations Risk Assessment) und behalten unabhängig von der Veröffentlichung möglicher neuer SORA-Verfahren ihre Gültigkeit. Die drei aktuellen STS-BOS wurden in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) entwickelt und ermöglichen durch ihre komprimierte und prägnante Form einen rechtssicheren Drohnenbetrieb in den beschriebenen Szenarien.
Für die Anwendung der deutschen BOS-Standardszenarien (DE.STS.BOS) ist in der Drohnenausbildung unser Modul "Theorie C" zwingend erforderlich. Die Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Prüfung für STS oder das Fernpilotenzeugnis STS gemäß DVO (EU) 2019/947 ist hierbei keine ausreichende Qualifikation, da diese Drohnenführerscheine nicht die BOS-Standardszenarien (STS-BOS) beinhalten
Der Flug findet in VLOS oder BVLOS über dem Einsatzgebiet als kontrolliertem Bodenbereich statt, zu dem unbeteiligte Dritte keinen Zutritt haben. Einsatzkräfte gelten als beteiligte Personen, die in die Lage eingewiesen sind. Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter über Grund im unkontrollierten Luftraum, das Gesamtrisiko entspricht maximal SAIL II.
Der Flug findet in VLOS oder BVLOS über dünn besiedeltem Gebiet statt (weniger als 30 Personen pro km2), Einsatzkräfte gelten als beteiligte Personen, die in die Lage eingewiesen sind. Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter über Grund im unkontrollierten Luftraum, das Gesamtrisiko entspricht maximal SAIL II.
Der Flug findet in VLOS oder BVLOS im urbanen Gebiet, in dem die Einsatzkräfte innerhalb von 3 Minuten jede mögliche Absturzstelle erreichen können. Einsatzkräfte gelten als beteiligte Personen, die in die Lage eingewiesen sind. Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter über Grund im unkontrollierten Luftraum, das Gesamtrisiko entspricht maximal SAIL II.
Erfüllen die STS-BOS nicht die organisations- oder einsatzspezifischen Anforderungen, sodass Anpassungen erforderlich werden (z.B. bezüglich der Flughöhe), können die STS-BOS nicht mehr angewendet werden. In diesem Fall ist durch die BOS der gesamte SORA-Prozess einer individuellen Risikobewertung neu zu durchlaufen.

Mögliche Drohnen für den Einsatz im Rahmen von BOS gibt es einige, und das in ganz unterschiedlichen Preisklassen. In den allermeisten Fällen sollte eine Wärmebildkamera Teil der Sensorik sein - doch worauf ist noch zu achten?
Neben der Ausbildung von Drohnenpiloten stehen wir mit unserem einsatztaktischen Fachwissen gerne beratend und begleitend zur Seite. Das gilt auch für die Auswahl geeigneter Drohnen und Sensoriken.
Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Einsatzszenarien und den Kaufpreis, sondern weitere wichtige Faktoren wie z.B. Transportfähigkeit, Wartungsaufwand, Folgekosten etc. Denn am Ende sollte die Anschaffung einer Drohne nicht isoliert betrachtet, sondern in ein Gesamtkonzept eingebunden sein.
Nicht nur in der Ausbildung, sondern auch bei Haftungs- und Versicherungsfragen gelten bei Drohneneinsätzen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben besondere Anforderungen. Grundsätzlich haftet jeder Halter einer Drohne im Rahmen der Gefährdungshaftung für alle Personen- und Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb entstehen (unabhängig vom eigenen Verschulden). Zusätzlich kann eine Haftung nach § 823 BGB oder § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz bestehen, sofern ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird.
Vor diesem Hintergrund ist die BOS als Drohnen-Betreiber verpflichtet, für einen geeigneten Haftpflichtschutz zu sorgen. Im BOS-Kontext treten hier häufig der Bund oder die Länder als Selbstversicherer auf, sodass in diesem Fall keine eigene Drohnen-Haftpflicht-Versicherung benötigt wird. In allen anderen Fällen müssen BOS eine entsprechende Drohnenversicherung abschließen.
Gerade bei BOS-Flügen ist es entscheidend, dass der Versicherungsschutz die besonderen BOS-Ausnahmeregelungen (s.o.) abdeckt, da Standard-Versicherungsbedingungen auf private und gewerbliche Halter ohne BOS-Bezug zugeschnitten sind. Um im Schadensfall geschützt zu sein, sollte die Haftpflichtversicherung daher auf die BOS-spezifische Nutzung abgestimmt sein. Eine Auswahl entsprechender BOS-Drohnen-Haftpflichtversicherungen mit entsprechenden Sondervereinbarungen haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt.