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Drohnen über Flughäfen

Sichtungen von Drohnen an Flughäfen – Risiken und rechtliche Grenzen

Seit über 100 Jahren faszinieren Flugzeuge Menschen auf der ganzen Welt. Sogenannte Spotter besuchen Start- und Landebahnen, um besondere Maschinen zu fotografieren oder seltene Flugbewegungen zu dokumentieren. Doch neben bemannten Luftfahrzeugen nehmen in den letzten Jahren auch Drohnensichtungen an Flughäfen zu – mit gefährlichen und teuren Konsequenzen. In diesem Artikel zeigen wir Dir, wo die Risiken liegen und welche rechtlichen Regeln unbedingt zu beachten sind.

Drohnen-Sichtungen an Flughäfen - ein wachsendes Problem

In Deutschland werden jedes Jahr dutzende Drohnensichtungen rund um Flughäfen gemeldet. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registriert in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg solcher Vorfälle. Besonders betroffen sind große Verkehrsflughäfen wie Frankfurt, Berlin und München. Warum steigen die Meldungen? 

  • Wachsender Bestand: es gibt immer mehr Drohnen im Privatbesitz (Schätzungen gehen von über 1 Mio. Geräten aus)
  • Technischer Fortschritt: selbst kleine Drohnen können mehrere Kilometer Reichweite und hohe Flughöhen realisieren
  • Mangelndes Wissen: bestehende Gesetze und Regeln sind nicht im Detail bekannt oder werden ignoriert
  • Vorsätzliches Fehlverhalten: bewusst illegale Flüge für z.B. Instagram-Videos, Reichweiten-Tests oder aus Neugier 

Warum sind Drohnen an Flughäfen so gefährlich? 

Viele unterschätzen das Risiko kleiner Multicopter. Doch bereits eine 250g Drohne kann ein Verkehrsflugzeug ernsthaft gefährden.

 

drohne flughafen

 

1. Kollision mit dem Triebwerk 

Das Triebwerk eines Passagierflugzeugs saugt pro Sekunde mehrere hundert Kubikmeter Luft an. Gelangt eine Drohne hinein, drohen fatale Folgen:

  • das Triebwerk kann schwer beschädigt oder zerstört werden
  • Metallteile von Trümmern wirken wie Geschosse
  • im schlimmsten Fall droht ein unkontrollierter Triebwerksausfall 

2. Schäden am Cockpit oder an Sensoren 

Besondere Angst haben Piloten davor, dass eine Drohne mit sensiblen Stellen der Außenhülle kolidiert:

  • Beschädigung der Cockpitscheibe
  • Beschädigung von Sensoren, die dann falsche Daten ins Cockpit liefern
  • Beschädigung von Steuerflächen 

3. Start und Landung sind besonders kritisch 

Die gefährlichsten Situationen entstehen beim Flug in niedriger Höhe:

  • das Flugzeug hat wenig Ausweichmöglichkeiten
  • die Manövrierbarkeit ist eingeschränkt
  • die Reaktionszeit ist gering

4. Folgen am Boden 

Jede Sichtung einer Drohne zwingt die Crew in der Luft, defensive Maßnahmen einzuleiten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Oft müssen Landungen abgebrochen oder Routen kurzfristig angepasst werden.

Auch am Boden hat eine Drohnen-Sichtung am Flughafen enorme Auswirkungen, da sie zu einem sofortigen Start- und Landestopp führt. Daraus resultieren nicht nur ärgerliche Flugverspätungen, sondern vor allem erhebliche wirtschaftliche Schäden. Schon wenige Minuten Unterbrechung des Flugbetriebs können für den Flughafenbetreiber und die Airlines Schäden im hohen fünfstelligen Bereich verursachen. In Extremfällen werden in der Fachliteratur sogar Kosten von bis zu 100.000 € pro Minute genannt. 

 

Rechtliche Situation in Deutschland 

Die EU-Drohnenverordnungen und ihre Umsetzung im deutschen Recht (z.B. in der LuftVerkehrsOrdnung, LUFTVO) beinhalten klare Regeln für den Betrieb von Drohnen. Danach ist das Fliegen in der Nähe von Flughäfen ohne Genehmigung verboten

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung von großen Verkehrsflughäfen (mit CTR-Luftraum) und kleineren Flugplätzen. In der Nähe von Flughäfen gelten für Drohnen striktere Regeln als bei Flugplätzen: die Sicherheitsabstände sind größer, die Strafen härter und die Lufträume meist dauerhaft kontrolliert. 

Flughafen

  • ist ein verkehrsrechtlich zugelassener Luftverkehrsknotenpunkt
  • erfüllt umfangreiche Sicherheits- und Infrastrukturvorgaben nach EU- und nationalem Recht
  • besitzt meist mehrere Start- und Landebahnen
  • verfügt über Kontrollzonen (CTR), Tower, Radarüberwachung
  • Beispiele: Frankfurt, München, Hamburg, Hannover

Flugplatz

  • ist kleiner als ein Flughafen, oft nur mit einer Start- und Landebahn ausgestattet
  • kann unkontrolliert (ohne Tower) oder kontrolliert sein
  • dient häufig der allgemeinen Luftfahrt, Schulungs- und Sportfliegerei
  • ist infrastrukturell deutlich reduzierter
  • Beispiele: Flugplatz Celle-Arloh, Flugplatz Hildesheim 

  

Für die Beurteilung der rechtlichen Situation sind vor allem der kontrollierte Luftraum um Flughäfen und der Nahbereich von Flughäfen und -plätzen zu berücksichtigen. Nur so lässt sich sagen, ob ein Flug in Flugplatznähe genehmigt werden kann oder (zumindest im Rahmen der offenen Kategorie) nicht durchführbar ist.  

 

Kontrollierter Luftraum (CTR) rund um Flughäfen 

  • Die Kontrollzone umfasst nicht nur den Nahbereich um einen Flughafen, sondern betrifft auch Flächen, die teilweise über 20 km vom Flughafen entfernt sind.
  • Innerhalb einer Kontrollzone ist jeder Drohnenflug ohne Freigabe des Towers verboten (das gilt auch für Mini-Drohnen). 
  • Für die meisten zivilen deutschen Flughäfen gelten Allgemeinverfügungen, die den Betrieb bis in einer Höhe von maximal  50 Meter über Grund ohne eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe zulassen
  • Achtung: die zugehörigen Auflagen sind unbedingt einzuhalten! So muss z.B. eine Entfernung von mindestens 1,5 km zur nächsten Begrenzung des Flugplatzes eingehalten werden.  

Geografische Zonen im Nahbereich

  •  Mindestabstand zu Flugplätzen (§ 21h Absatz 3 Satz 1 LuftVO): Innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 km zu den Flugplatzbegrenzungen darf nur gestartet werden, wenn der Betrieb in der speziellen Kategorie stattfindet oder der Betreiber des Flugplatzes bzw. die zuständige Luftaufsichtsstelle dem Drohnenflug zugestimmt hat. 
  • Mindestabstand zu Flughäfen (§ 21h Absatz 3 Satz 2 LuftVO): Innerhalb eines etwas komplizierter definierten Abstandes zu Flugplätzen darf nur in der speziellen Kategorie gestartet werden. Hier genügt nicht die Flugverkehrskontrollfreigabe durch den Tower!

Informationsquellen

  •  Wo genau sich die einzelnen Zonen befinden bzw. wo sie enden kann beispielsweise über die freie Luftraumkarte unserer Kopter-Profi App recherchiert werden (vgl. Screenshot).
  • Die App greift direkt auf die offiziellen Daten der "Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt" (dipul) zu, um die Flugverbotsgebiete bzw. geografischen Gebiete (Geo-Zonen) korrekt in der Map auszuweisen. 

 

 

Welche Strafen drohen bei Drohnen-Flügen in Flughafennähe?  

Wer mit seiner Drohne illegal in der Nähe eines Flughafens fliegt, riskiert massive Strafen:

Ordnungswidrigkeit

Auch ohne ein beschädigtes Flugzeug droht ein Bußgeld bis zu 100.000 €, wenn ein Fernpilot ohne Genehmigung in einem Flugverbotsgebiet (z.B. in der Geozone eines Flughafens) fliegt.

Straftat

Wer fahrlässig oder vorsätzlich den Flugbetrieb gefährdet, dem drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe, bei einer Gefährdung von Menschen sogar bis zu 10 Jahre Gefängnis.

Schadensersatz

Die entstandenen Schäden bei Flughafenbetreibern und Airlines muss der Fernpilot ersetzen (bis zu 100.000 € pro Minute Flugausfall am Flughafen).

 

Fazit: Faszination ja – Risiken minimieren 

Flugzeuge zu beobachten und zu fotografieren ist ein beliebtes Hobby. Drohnen eröffnen dabei faszinierende neue Perspektiven. Doch insbesondere in der Nähe von Flughäfen ist strikte Vorsicht geboten. Die Zahl der Drohnensichtungen wächst, und jede Meldung kann ernsthafte Folgen für den Luftverkehr haben. Wer eine Drohne fliegt, muss die Regeln kennen und einhalten. Illegale Flüge sind kein Kavaliersdelikt, sondern gefährden Menschenleben und können hohe Strafen nach sich ziehen.

Mit verantwortungsbewusstem Verhalten, moderner App-Unterstützung und Kenntnis der Rechtslage sind sichere und legale Drohnenflüge jederzeit möglich. Für einen Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen empfehlen wir unser Webinar "Mit Sicherheit durchstarten in der offenen Kategorie" und "Geo-Zonen verstehen und meistern". Wer tiefer gehen möchte, sollte die Kurse und Prüfungen zum Drohnenführerschein absolvieren.