Hersteller Arashi Vision Inc. (Shenzhen, China)
Typenbezeichung A1
Erscheinungsjahr 2025
MTOM 249 g / 291 g (je nach Akku)
Drohnenklasse C0 / C1 (je nach Akku)
Die Antigravity A1 wird mit 2 verschiedenen Akku-Typen ausgeliefert: einem Standardakku und einem schwereren Hochleistungsakku mit höherer Kapazität. Durch den größeren Akku erhöht sich die maximale Flugzeit von 24 Minuten auf 39 Minuten. Was gut klingt, hat aber einen großen Nachteil: mit dem schwereren Akku liegt das Gewicht der Drohne nicht mehr unter 250g, sodass sie nicht mehr in C0 betrieben werden kann. Was das im Detail bedeutet, findest Du weiter unten beschrieben.
Die Antigravity hat 3 Geschwindigkeitsmodi: Normal (43 km/h), Sport (57 km/h) und Cinematic (10 km/h).
Die Abmessung der Drohne ist kompakt, wie man es von einer FPV-Drohne erwartet. Im Betrieb sind die Maße 308,6 × 382,3 × 89,2 mm.
Die Antigravity A1 kann in einem Temperaturfenster von -10 °C bis +40 °C und bis zu einer Windgeschwindigkeit von 38 km/h (10.7 m/s) betrieben werden. Die maximale Starthöhe im Gebirge liegt bei 4.000 m (mit dem Hochleistungsakku bei 3.000 m). Darüber ist die Luftdichte zu gering, sodass die Propeller nicht mehr den nötigen Auftrieb erzeugen können.
Die Antigravity A1 hat eine Dual-Lens 360°-Kamera, die aus zwei 180°-Kameras mit Fisheye-Optik besteht. Durch die komplette 360°-Rundumsicht wird kein Gimbal benötigt. Beide Kameras haben einen 1/1,28″-Sensor und eine f/2.2 Blende. Die Aufnahmen werden automatisch aus beiden Kameras zu einem einzigen Foto oder Video zusammengerechnet. Die Kamera deckt einen ISO-Bereich von 100 - 6.400 ab. Die Verschlusszeit liegt bei 1/2 s bis 1/8.000 s.
Die maximale 360°-Foto-Auflösung liegt bei 55 MP (10.496 x 5.248).
Die maximale 360°-Videoauflösung beträgt 8 K (7.680 x 3.849) bei maximal 30 fps.
Die Antigravity A1 hat einen internen Speicher von 20 GB und verfügt über einen zusätzlichen microSD-Slot, um den Speicher zu erweitern (aufgrund der großen Datenmengen bei 360°-Videos sehr zu empfehlen).
Die Steuerung der Antigravity A1 erfolgt über einen „Grip Motion Controller“ wie mit einem intuitiven Zeigestab: Du neigst oder bewegst den Controller in die gewünschte Flugrichtung, und die Drohne folgt dieser Bewegung. Die Geschwindigkeit wird über einen Trigger gesteuert.
Durch das "Head-Tracking" ist die Blickrichtung komplett unabhängig von der Flugrichtung. Das in der Videobrille (Vision-Brille) angezeigte Livebild folgt Deiner Kopfbewegung in Echtzeit. So kannst Du bei 360-Grad-Aufnahmen Motive intuitiv durch die Brille anvisieren, ohne die Drohne selbst manövrieren zu müssen.
Das kleine Fahrwerk wird automatisch im Flug ein- und vor der Landung ausgefahren ("protective landing gear"), damit die untere Linse bei Starts/Landungen nicht beschädigt wird.
Als Safety-Features verfügt die Antigravity A1 neben der „Return-to-Home“-Funktion über eine Hinderniserkennung („Obstacle Avoidance“) mit Sensoren nach vorne, hinten und unten. Bei erkannten Objekten bremst die A1 automatisch oder umfliegt sie.
Da es sich bei der Antigravity A1 um eine FPV-Drohne handelt, die Du über eine Videobrille steuerst, beachte unbedingt unseren Artikel zum Steuern von FPV-Drohnen.
Für die Antigravity A1 gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn Personen sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnten.
Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen sollte vermieden werden. Verwendest Du den schwereren Hochleistungsakku, ist ein Überflug verboten (C1-Bedingungen).
Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone) dürfen nicht überflogen werden.
Die Drohne darf gemäß der Vorgaben nach EU-Recht für A1 grundsätzlich über Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden.
Bitte beachte jedoch die nationalen Flugverbots- und Geo-Zonen, die in Deutschland zusätzliche Regeln festlegen. So sind Flüge z.B. über Wohngrundstücke oder Industrieanlagen nur mit der Zustimmung der Betroffenen oder auf Grundlage einer behördlichen Genehmigung erlaubt.
Wer eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen möchte, benötigt hierfür das Fernpilotenzeugnis A2.
Ob Du einen Drohnenführerschein für den Betrieb der Antigravity A1 benötigst, hängt vom verwendeten Akku ab:
Grundsätzlich empfehlen wir, immer den Kompetenznachweis A1/A3 online beim Luftfahrt-Bundesamt zu absolvieren, weil er wertvolle Grundlagen für einen sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb vermittelt.
Wer bei einer Behörde eine Befreiung von Geo-Zonen beantragen möchte, kommt unabhängig vom Gewicht nicht am Fernpilotenzeugnis A2 vorbei, das für solche Genehmigungen als Mindestqualifikation gefordert wird.
Solltest Du die Antigravity A1 in der speziellen Kategorie betreiben wollen, weil der Rahmen der offene Kategorie zu eng ist (z.B. für Flüge über Menschenansammlungen oder ohne Spotter), dann benötigst Du als Mindestqualifikation den Drohnenführerschein STS.

Die Antigravity A1 ist nach dem Luftrecht ein Luftfahrzeug und unterliegt der Versicherungspflicht. Daher muss vor dem Start eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abgeschlossen werden. Achte bei der Auswahl eines Versicherungstarifs auf jeden Fall darauf, dass FPV-Flüge und die Nutzung einer Videobrille mitversichert sind. Hier findest Du passende Drohnenversicherung für die Antigravity A1:
ab 35,75 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Private Drohnenversicherungen im Vergleich
ab 124,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
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