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Drohnenversicherung Degenia

Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Start)

Die gewerbliche Drohnenhaftpflicht der Degenia mit der R+V als Risikoträger steht in vier Varianten zur Verfügung. Die einzelnen Varianten der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (LHV) für Kopter und Drohnen unterscheiden sich vor allem in der Höhe der Versicherungssumme: basic (1,5 Mio. €), classic (3,0 Mio. €), premium (5,0 Mio. €) und optimum (10,0 Mio. €).

Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)

Die Drohnenversicherung der Degenia eignet sich sowohl für gewerbliche Einsteiger als auch für Profis, da der bereits sehr gute Grundschutz jederzeit flexibel erweitert werden kann. Ab der Classic-Variante können zwei Zusatzbausteine hinzugebucht werden: die „Mehrgerätedeckung“ für bis zu 3 Drohnen pro Vertrag (es dürfen nicht mehrere Drohnen gleichzeitig in der Luft sein) und der Baustein „Echte Vermögensschäden“. Damit sind auch reine Vermögensschäden versichert, die durch den Gebrauch einer Drohne oder die Veröffentlichung von Aufnahmen der Drohne entstehen (z.B. durch die Verletzung von Urheberrechten).

Änderungen an der Drohnenversicherung wie z.B. das Hinzubuchen von Bausteinen oder der Einschluss einer neuen Drohne können den Kopter-Profis bequem per Mail oder auch telefonisch durchgegeben werden. Die Vertragsanpassung inkl. dem Mail-Versand der wichtigen Versicherungsbestätigung für Fernpiloten erfolgt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Neben diesem sehr hohen Service-Level verfügt die gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia über einige Alleinstellungsmerkmale am deutschen Versicherungsmarkt für Drohnen: neben der bereits erwähnten Absicherung reiner Vermögensschäden zählt hierzu auch die automatische Mitversicherung gelegentlich genutzter fremder Drohnen, z.B. von Kollegen oder Leih-Drohnen. Zudem ist die Drohnenhaftpflichtversicherung der Degenia nicht auf gewerbliche Flüge der offenen Kategorie begrenzt. Auch der Betrieb von Drohnen in der speziellen Kategorie ist mitversichert, solange eine entsprechende Betriebsgenehmigung vorliegt und der Einsatz innerhalb der Sichtweite (VLOS) stattfindet. Abgerundet wird der Tarif durch den weltweiten Versicherungsschutz (mit der üblichen Ausnahme von US-Gebieten und Kanada).

In der gewerblichen Drohnenversicherung tritt die Degenia als Konzeptanbieter auf. Sie verwaltet die Versicherungsverträge inkl. der Kundenkommunikation und dem Inkasso der Beiträge. Kommt es zu einem Schadensfall, steht die R+V als Risikoträger für die Regulierung bereit. Durch diese Aufgabenteilung kann die Degenia Versicherungstarife mit einem besonders guten Preis-/Leistungsverhältnis anbieten.

Die degenia Versicherungsdienst AG wurde 1998 gegründet. Im Laufe der Jahre wurden viele innovative und individuelle Sachversicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt, seit 2015 auch im Bereich der Drohnenversicherung. Heute hat die Degenia gut 300.000 Versicherungsverträge in ihrer Verantwortung, knapp 10% davon entfallen auf Drohnenversicherung. Am Hauptsitz in Bad Kreuznach sind aktuell rund 40 Mitarbeiter beschäftigt.

ruv versicherung logo

Tarifkategorie: Der T17 der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, die R+V als Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)

ab 124,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,5 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

optional versicherbar

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

halbjährlich | jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne

auf Anfrage

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

auf Anfrage

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

auf Anfrage

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein