Durch die Beantragung eines LUC können sich ausschließlich juristische Personen als Luftfahrtbetrieb zertifizieren lassen. Damit erhalten Sie vom Luftfahrt-Bundesamt Privilegien, sich in einem definierten Rahmen einzelne Elemente des UAS-Betriebs selbst zu genehmigen (z.B. neue Betriebsgebiete). Im Zeitverlauf kann der Umfang der Privilegien erweitert werden. Details regelt Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (light UAS operator certificate, LUC) ist in der specific category neben der Nutzung von Standardszenarien, PDRAs oder einer individuellen Risikobewertung ein weiterer Weg, um eine Betriebsgenehmigung für die SPEC zu erhalten. Details regelt Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Um ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) vom LBA ausgestellt zu bekommen, muss der UAS-Betreiber ein Sicherheitsmanagementsystem festlegen. Dieses Security Management muss der Größe der Organisation und der Art und Komplexität ihrer Tätigkeiten entsprechen und der mit deren Tätigkeiten verbundenen Gefahren und Risiken Rechnung tragen.
Alle zentralen Verfahren für das Security Management sind ausführlich zu dokumentieren, um gegenüber Mitarbeitern und Kooperationspartnern alle Prozesse und Verantwortlichkeiten deutlich aufzuzeigen. Die zentralen Verfahren umfassen insbesondere:
Inzwischen haben verschiedene Unternehmen und Verbände angekündigt, eine LUC-Zertifizierung anzustreben, um verbundenen Fernpiloten eine Plattform für einfache Betriebsgenehmigungen bieten zu können. Ob und in welchem Umfang ein solches Konzept praxistauglich sein wird, bleibt abzuwarten.