Gerade beim Reisen mit Drohne entstehen viele praktische Fragen: Darf die Drohne ins Handgepäck? Was gilt für LiPo-Akkus im Flugzeug? Darf man eine Drohne im Ausland einfach starten? Wie sieht es am Strand aus? Und darf man eine Drohne auf ein Kreuzfahrtschiff mitnehmen? Dieser Artikel gibt Dir einen kompakten Überblick, worauf Du achten solltest, wenn Du eine Drohne für Urlaub und Reise mitnehmen möchtest.
Nicht jede Drohne ist für den Urlaub gleich praktisch. Für Reisen sind vor allem kompakte, leichte und schnell einsatzbereite Modelle interessant. Eine gute Reisedrohne sollte möglichst wenig Platz im Gepäck beanspruchen, eine gute Kameraqualität bieten, ausreichend Flugzeit haben und möglichst unkompliziert in die rechtliche Kategorie passen. Eine Gegenüberstellung der beliebtesten Drohnenmodelle vom Marktführer DJI findest Du in unserem Drohnenvergleich.
Für den Urlaub sind besonders Drohnen unter 250 Gramm beliebt. Sie sind leicht, kompakt und fallen in der EU in die nutzerfreundlichere Unterkategorie A1. Trotzdem bedeutet „unter 250 Gramm“ nicht automatisch „regelfrei“. Sobald eine Kamera verbaut ist und es sich nicht um ein reines Spielzeug handelt, ist in der EU eine Betreiberregistrierung erforderlich.
Bei schwereren Drohnen solltest Du vor der Reise besonders genau prüfen, ob Du den passenden Drohnenführerschein besitzt. Für viele Drohnen ab 250 Gramm ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Je nach Drohnenklasse und Einsatz kann auch das EU-Fernpilotenzeugnis A2 sinnvoll oder notwendig sein.
Eine der häufigsten Fragen lautet: Gehört die Drohne ins Handgepäck oder in den Koffer? Grundsätzlich wird häufig empfohlen, die Drohne selbst im Handgepäck zu transportieren. Dafür sprechen mehrere Gründe: Die Drohne ist teuer, empfindlich und im Handgepäck besser vor Stößen, Verlust und Diebstahl geschützt. Außerdem kannst Du bei der Sicherheitskontrolle direkt erklären, was Du mitführst.
Wichtig: Die konkrete Regelung hängt immer von der Fluggesellschaft ab. Einige Airlines erlauben die Drohne im Handgepäck, andere verlangen, dass die Drohne selbst im Gepäck aufgegeben wird. Deshalb solltest Du vor dem Flug immer die aktuellen Bestimmungen der konkreten Airline prüfen.
Beim Thema Drohne im Flugzeug geht es weniger um die Drohne selbst, sondern vor allem um die Akkus. Die meisten Kameradrohnen verwenden Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus. Diese Akkus gelten im Luftverkehr als sicherheitsrelevant, weil sie bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung in Brand geraten können.
Vor allem für Ersatzakkus gilt daher in der Praxis: Sie gehören ins Handgepäck und nicht in das aufgegebene Gepäck. Die Kontakte sollten gegen Kurzschluss geschützt werden, zum Beispiel durch Schutzkappen, Abkleben der Kontakte oder einzelne Aufbewahrung in geeigneten Taschen. Viele Piloten nutzen zusätzlich LiPo-Safe-Bags.
Die IATA, die International Air Transport Association, empfiehlt den Airlines, Lithium-Akkus bis 100 Wh im Handgepäck zu erlauben, Akkus zwischen 100 und 160 Wh benötigen üblicherweise eine Genehmigung der Fluggesellschaft, während größere Akkus für normale Passagierreisen regelmäßig problematisch oder ausgeschlossen sind. Nach dieser Empfehlung gehören Ersatzakkus und Powerbanks nicht ins Aufgabegepäck.
Die genaue Anzahl hängt von Airline, Akkugröße und Zielland ab. Viele typische Akkus kompakter DJI-Drohnen liegen unter 100 Wh. Trotzdem können Airlines strengere Vorgaben machen. Prüfe deshalb nicht nur die allgemeine Gefahrgutregel, sondern immer auch die Bedingungen Deiner konkreten Fluggesellschaft.
Weil die Fluggesellschaften die IATA-Empfehlungen nicht übernehmen müssen, solltest Du vor jedem Flug auf jeden Fall direkt Kontakt mit Deiner Fluggesellschaft aufnehmen. Beispielsweise zu große Ersatzakkus am Flughafen im Ausland zurücklassen zu müssen, kann ein teurer Spaß werden.
Für den Transport empfiehlt es sich, Drohnenakkus nicht vollgeladen mitzunehmen. Viele Hersteller und Praxisratgeber empfehlen einen mittleren Ladezustand, zum Beispiel etwa 30 bis 60 Prozent. Außerdem sollten Akkus nicht beschädigt, aufgebläht oder stark gealtert sein. Beschädigte Akkus gehören auf keinen Fall ins Flugzeug.
Wer seine Drohne im Ausland fliegen möchte, sollte sich nicht allein auf die deutschen oder europäischen Regeln verlassen. Innerhalb der EU gelten zwar gemeinsame Grundregeln der EU-Drohnenverordnung, aber einzelne Länder können zusätzliche geografische Gebiete, Naturschutzregeln, Datenschutzvorgaben, lokale Flugverbote oder besondere Genehmigungspflichten festlegen.
Außerhalb der EU unterscheiden sich die Vorschriften noch stärker: In manchen Ländern ist eine Registrierung vorab erforderlich, in anderen Ländern muss eine Genehmigung beantragt werden. Es gibt sogar Reiseziele, in denen Drohnen komplett verboten sind und bereits die versuchte Einfuhr einer Drohne eine Straftat darstellt.
Eine hilfreiche Orientierung bieten Länderübersichten wie die von Drohnen-Camp.de, die regelmäßig Informationen zu Drohnen-Gesetzen weltweit zusammentragen. Solche Übersichten ersetzen aber nicht die Prüfung der offiziellen Behördeninformationen des Ziellandes, insbesondere wenn Du die Drohne auch gewerblich fliegen oder sensible Orte filmen möchtest.Entsprechende Kontaktdaten findest Du aber auch bei Drohnen-Camp.
In der EU ist die offene Kategorie für viele Urlaubsflüge relevant. Typische Grundregeln sind: maximal 120 Meter Flughöhe über Grund, Sichtverbindung zur Drohne, kein Flug über Menschenansammlungen und Beachtung geografischer UAS-Gebiete. Die EASA weist ausdrücklich darauf hin, dass in der offenen Kategorie nicht über Menschenansammlungen geflogen werden darf. Je nach Drohnenklasse gelten außerdem unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf Abstand zu unbeteiligten Personen oder bestimmten Gebieten.
Außerhalb Europas solltest Du vorab prüfen:
Wichtig: Gerade bei beliebten Urlaubszielen, Inseln, Nationalparks, Tempelanlagen, historischen Stätten, Flughafennähe oder militärisch sensiblen Bereichen können Drohnenflüge stark eingeschränkt sein.
Strände sind für Drohnenpiloten besonders attraktiv: weite Küstenlinien, türkisfarbenes Wasser, Sonnenuntergänge und Wellenbewegungen sehen aus der Luft spektakulär aus. Gleichzeitig ist der Strand einer der Orte, an denen Drohnenflüge schnell problematisch werden können.
Gemäß dem EU-Recht für Drohnen ist ein voller Badestrand kein geeigneter Ort für einen Drohnenflug. In der offenen Kategorie darfst Du nicht über Menschenansammlungen fliegen. Und ein gut besuchter Badestrand ist eines der Beispiele, dass die EASA ausdrücklich als Menschenansammlung benennt.
Auch einzelne unbeteiligte Personen müssen berücksichtigt werden. Je nach Drohnenklasse wird ein kurzer unbeabsichtigter Überflug unterschiedlich bewertet, aber ein geplanter Flug über Badegästen, Liegewiesen oder Strandbars ist keine gute Idee.
Besser geeignet sind ruhige Strandabschnitte, frühe Morgenstunden oder Zeiten außerhalb der Saison. Achte zusätzlich auf die Privatsphäre: Menschen in Badekleidung erwarten am Strand in der Regel nicht, aus der Luft gefilmt zu werden.
Am Strand kommen mehrere technische Herausforderungen zusammen:
Daher starte und lande möglichst nicht direkt im Sand, sondern nutze ein Start-/Landepad oder eine feste Unterlage. Aus der Hand solltest Du nur dann starten, wenn der Hersteller dieses Startprozedere zulässt und Du diese Technik sicher beherrschst.
Wenn eine Drohne ins Meer stürzt, steht Sicherheit an erster Stelle. Schwimme nicht unüberlegt hinterher, insbesondere nicht bei Strömung, Wellengang oder Felsen. Eine Drohne ist ersetzbar, Deine Gesundheit nicht.
Falls Du die Drohne gefahrlos bergen kannst, solltest Du sie sofort ausschalten, den Akku entfernen und dann weder direkt einschalten oder laden. Salzwasser ist besonders aggressiv und kann Elektronik sehr schnell beschädigen. Auch der Akku kann nach Wasserkontakt gefährlich werden und sollte nicht weiterverwendet werden.
Kläre anschließend mit Ihrer Versicherung, ob der Schaden über eine Drohnen-Kaskoversicherung abgedeckt ist. Achtung: Ohne ein geborgenes Wrack oder eine gute Dokumentation des Absturzes kann es schwierig werden, den Schaden von der Kaskoversicherung ersetzt zu bekommen. Eine reine Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt nur vor Schäden, die Du anderen zufügst, ersetzt aber nicht Deine eigene Drohne.
Viele Reisende möchten ihre Drohne auf einer Kreuzfahrt mitnehmen, um in Häfen, an Küsten oder bei Landgängen besondere Aufnahmen zu machen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Ob Du eine Drohne an Bord bringen darfst, hängt von der Reederei ab. Manche Reedereien erlauben die Mitnahme nur unter bestimmten Bedingungen, andere untersagen Drohnen vollständig oder verwahren sie während der Reise.
Das Fliegen direkt vom Kreuzfahrtschiff ist in der Regel nicht erlaubt und praktisch sehr riskant. Ein Schiff bewegt sich, es gibt viele Menschen an Deck, Hindernisse, Metallstrukturen, Windverwirbelungen und sicherheitsrelevante Bereiche. Aus diesen Gründen erfordern Drohnenflüge auf sich bewegenden Schiffen nicht nur ein hohes fliegerisches Geschick, sondern sind meist untersagt bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung und unter Einhaltung aller Regeln der Reederei zulässig.
Selbst wenn die Drohne an Bord erlaubt ist, darfst Du sie nicht automatisch bei jedem Landgang starten. Jeder Hafen liegt in einem bestimmten Land mit eigenen Drohnenregeln. Zusätzlich können Hafengebiete, Städte, Strände, Naturschutzgebiete oder Sehenswürdigkeiten eigene Flugverbote haben.Prüfe deshalb für jede Station der Kreuzfahrt separat:
Vor jeder Reise solltest Du prüfen, ob Deine Drohnen-Haftpflichtversicherung auch im Reiseland gilt. Nicht jede Police bietet weltweiten Schutz, teilweise gelten Ausschlüsse für bestimmte Länder. Falls Du keine mehrsprachige Versicherungsbestätigung wie bei den von uns empfohlenen Drohnenversicherungen hast, fordere vor der Reise eine zumindest englischsprachige Versicherungsbestätigung zum Vorzeigen im Ausland an. Zusätzlich solltest Du alle relevanten Nachweise 1. digital und 2. ausgedruckt dabeihaben.
Dazu gehören je nach Einsatz:
Damit unterwegs nichts fehlt, helfen klare Packlisten, die Du bei jeder Urlaubsplanung durchgehen kannst. So vergisst Du keine Komponenten Deines UAS und auch keine wichtigen Dokumente.
Eine Drohne für den Urlaub mitzunehmen, ist eine großartige Möglichkeit, besondere Reiseerinnerungen festzuhalten. Damit das Reisen mit Drohne entspannt bleibt, solltest Du sie nicht einfach in den Koffer oder ins Handgepäck werfen, sondern die Drohne im Urlaub rechtzeitig planen. Kläre vor dem Abflug die Airline-Regeln, transportiere Akkus korrekt im Handgepäck, prüfe die Drohnengesetze im Ausland und achte besonders an Stränden, Häfen und auf Kreuzfahrtschiffen auf lokale Verbote.
Wer gut vorbereitet reist, vermeidet Stress am Flughafen, Ärger mit Behörden, teure Verluste und gefährliche Situationen beim Fliegen. Dann wird die Drohne im Urlaub nicht zum Risiko, sondern zu einem echten Mehrwert für beeindruckende Fotos und Videos.
Der rechtliche Rahmen für Drohnenflüge wird immer komplexer. Wer sich daheim oder im Urlaub innerhalb der EU allein auf Foren oder KI-Bots verlässt, stößt schnell auf widersprüchliche oder veraltete Informationen. Wir erleben es täglich: Viele Drohnenpiloten haben ähnliche Fragen – und brauchen klare, verlässliche Antworten.
Als vom LBA zugelassene Prüfstelle stehen wir für Fachwissen aus erster Hand. In unseren Webinaren gehen wir genau auf die Themen ein, die Piloten in der Praxis beschäftigen, und erklären die aktuellen Vorschriften der Drohnenverordnung verständlich, praxisnah und mit Blick auf Deine individuellen Fragen.
Wenn Du diese Fehler vermeidest, bist Du auf einem guten Weg zu spektakulären Drohnenaufnahmen auf Flugreisen ins Ausland, am Strand oder auf Kreuzfahrten.
Ersatzakkus bis 100 Wh gehören ins Handgepäck. Wer sie im Aufgabegepäck transportiert, riskiert Probleme bei der Gepäckkontrolle oder die Entfernung der Akkus aus dem Gepäck. Akkus oder Powerbanks mit einer größeren Kapazität als 100 Wh solltest Du nur nach Rücksprache mit der Airline im Flugzeug transportieren.
Auch innerhalb der EU gibt es neben dem allgemeinen EU-Rahmen nationale geografische Gebiete und lokale Einschränkungen. Außerhalb der EU gelten oft völlig andere Regeln. Wenn Du Dich hier gedanklich das EU-Recht anwendest, riskierst Du empfindliche Strafen. Informiere Dich daher vorher bei den nationalen Behörden über die lokalen Regeln für Drohnen.
Ein beliebter Strand gilt in der Hauptsaison fast immer als Menschenansammlung. Diese darfst Du mit Deiner Drohne ohne entsprechende Genehmigung für die spezielle Kategorie nicht überfliegen. Außerdem sind Privatsphäre, Wind, Sand, Salzwasser und Naturschutz zu beachten.
Das Fliegen an Bord bzw. vom Deck von Kreuzfahrtschiffen ist meist verboten und technisch riskant. Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Reederei sollte eine Drohne nicht vom Schiff aus gestartet werden!
Eine Drohnen-Haftpflicht ist wichtig, und in den meisten Ländern der Welt eine gesetzliche Verpflichtung. Prüfe vor Deiner Reise den geografischen Geltungsbereich, ob Du auch im Urlaubsland Versicherungsschutz hast. Und achte auf eine mehr- bzw. englischsprachige Versicherungsbestätigung. Ein deutscher Text wird Dir in den wenigsten Ländern der Welt helfen. Unsere Versicherungsempfehlungen auch für den Einsatz im Urlaub findest Du in unserem Versicherungsvergleich für Drohnen.