Begriff | Definition |
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No-Fly-Zone |
Als No-Fly-Zone für Drohnen (kurz: NFZ) wird eine Flugverbotszone bezeichnet, in der Drohnen auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht betrieben werden dürfen. In Deutschland sind Betriebsverbotsgebiete für Drohnen vor allem im § 21b LuftVO geregelt. Sie umfassen Auflagen zum Betrieb in Bezug auf u.a. Flughäfen, Menschenansammlungen, Verkehrswege oder Wohngrundstücke. Eine detaillierte Beschreibung von No-Fly-Zone für Drohnen haben wir wir in einem eigenen Artikel zum gesetzlichen Rahmen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland zusammengefasst. Luftraumkarten mit vielen No-Fly-Zones für Drohnen in Deutschland finden Sie auch in unserer Kopter-Profi App.
Synonyme:
Flugverbotszone, Betriebsverbotsgebiet |