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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Parrot
Die Parrot SA ist eine französische Aktiengesellschaft mit Sitz in Paris, die 1994 gegründet wurde. Entwickelte das Unternehmen ursprünglich Geräte zur drahtlosen Kommunikation, bekommt das Geschäft mit Drohnen seit 2010 einen immer größeren Stellewert. Das aktuelle Hauptmodell ist die Parrot Anafi, die es mit optischer 4K-HDR-Kamera oder auch mit Wärmebildkamera zu kaufen gibt. Als Agrardrohne für die Landwirtschaft hat Parrot die Bluegrass Fields auf den Markt gebracht.
Passiver Rechtsschutz
Der Passive Rechtsschutz ist eine Funktion der Drohnen Haftpflicht. Diese leistet bei einem Drohnen Unfall nicht nur berechtigten Schadensersatz an Geschädigte. Sie kommt auch für die Kosten auf, die durch die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs entstehen. Abgedeckt sind gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Bei Drohnen können dies z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts- oder Reisekosten sein. Der Rechtsschutz ist passiv, weil fremde Ansprüche gegen den Drohnenpiloten abgewehrt werden. Die "aktive" Durchsetzung eigener Ansprüche ist nicht Bestandteil der Drohnen Haftpflicht, sondern erfordert eine Rechtsschutzversicherung.
Personenschaden
In der Drohnen Haftpflicht meint ein Personenschaden ein schadenauslösendes Ereignis, in dessen Folge es zur Verletzung oder Tod von Menschen kommt. Solche Personenschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn duese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnen Haftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Mitglieder des Drohnenteams oder in der Privathaftpflicht auch Familienmitglieder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erleidet eine geschädigte Person in Folge des Personenschadens einen Verdienstausfall (=Vermögensschaden), ist dieser als Folge des Personenschadens mitversichert. Reine Vermögensschäden durch Drohnen (wie z.B. bei der Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten) müssen über eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Privat hergestelltes UAS
Eine Drohne, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde. Nicht zu den privat hergestellten Drohne zählen UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die vom Hersteller als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden. Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Drohnen Haftpflicht Eigenbauten oder Prototypen versichert.
Synonyme - Privately built UAS, Privat hergestellte Drohne