Begriff | Definition |
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Inverkehrbringen |
Das Inverkehrbringen meint die erstmalige Bereitstellung einer Drohne auf dem Markt der europäischen Union.
Synonyme -
Placing on the market |
Kenntnisnachweis |
Der umgangssprachliche "Drohnenführerschein" ist nach § 21a Abs. 4 Satz 3 LuftVO ein Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten, der online oder in einer Präsenzprüfung erbracht werden kann. Der Kenntnisnachweis ist für den Betrieb von Drohnen > 2kg gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig vom Gewicht der Drohne verlangen die meisten Bundesländer auch dann den Kenntnisnachweis, wenn eine Ausnahmegenehmigung von Betriebsverboten beantragt werden soll. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kenntnisnachweis haben wir in einem eigenen Kenntnisnachweis-FAQ zu diesem Thema zusammengefasst.
Synonyme -
Drohnenführerschein |
Kennzeichnungspflicht |
Drohnen mit einer MTOM von mehr als 250 Gramm unterliegen nach § 19 LuftVZO der Kennzeichnungspflicht. Die gesetzliche Vorgabe umfasst die dauerhafte und feuerfeste Beschriftung der Drohne mit mit Name und Anschrift des Betreibers bzw. Eigentümers einer Drohne an sichtbarer Stelle. Entsprechende Plaketten zur Kennzeichnung können in unserem Partnershop bestellt werden.
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Konformitätsbewertung |
Die Konformitätsbewertung ist ein Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der drohnenspezifischen Anforderungen der europäischen Union an die Drohne.
Synonyme -
Conformity assessment |
Konformitätsbewertungsstelle |
Die nationale Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen von Drohnen im Sinne der EU durchführt.
Synonyme -
Conformity assessment body |