Begriff | Definition |
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Kennzeichnungspflicht |
Drohnen mit einer MTOM von mehr als 250 Gramm unterliegen nach § 19 LuftVZO der Kennzeichnungspflicht. Die gesetzliche Vorgabe umfasst die dauerhafte und feuerfeste Beschriftung der Drohne mit mit Name und Anschrift des Betreibers bzw. Eigentümers einer Drohne an sichtbarer Stelle. Entsprechende Plaketten zur Kennzeichnung können in unserem Partnershop bestellt werden.
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