Begriff | Definition |
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Drohnenverordnung |
In Deutschland trat zum 07. April 2019 die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft. Umgangssprachlich wird diese als "Drohnenverordnung" bezeichnet. Inhaltlich ist die Drohnenverordnung kein eigenständiges Drohnen-Gesetz, sondern nimmt Änderungen und Ergänzungen an Paragraphen zweier Luftfahrtgesetzbücher in Deutschland vor: in der LuftVZO und der LuftVO. Daneben traten zum 01.07.2019 zwei Verordnungen der EU in Kraft: die Durchführungsverordnung 2019/947 und die Delegierte Verordnung 2019/945. Beide werden ebenfalls als EU-Drohnenverordnungen bezeichnet.
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Drohnenversicherung | Der Begriff Drohnen Versicherung" umfasst sämtliche Versicherungsprodukte, die eventuelle Schäden aus dem Betrieb einer Drohne ganz oder teilweise abdecken. Unter diesen Oberbegriff fallen vor allem die private und gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnen (die Personenschäden und Sachschäden bei Dritten abdecken) sowie die Elektronikversicherung bzw. Kaskoversicherung für Drohnen (die Schäden an der eigenen Drohne absichert). Anders als z.B. vom Kfz bekannt, sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt aus gutem Grund zwei getrennte Versicherungen. Neben Haftpflicht und Kasko lassen sich weitere Sparten wie z.B. die Unfallversicherung für Drohnen oder die Rechtsschutzversicherung für Drohnen als Drohnen Versicherung bezeichnen. |
ED-D |
ED-D ist die Abkürzung für ein Gefahrengebiet (engl. danger area), in dem Gefahren für Drohnen und andere Luftfahrzeuge bestehen. Ursachen können z.B. Truppenübungsplätze mit Artillerie- und Flakfeuer oder Luftkampfübungen sein. Der Betrieb von Drohnen in einer ED-D ist nicht nicht beschränkt (wie bei einer ED-R) oder erlaubnispflichtig. Der Buchstaben-Code ED-D setzt sich zusammen aus E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Land Deutschland und D = danger. In Deutschland sind keine ED-D definiert.
Synonyme -
Gefahrengebiet |
ED-R |
Als ED-R wird ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area) bezeichnet, in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen Beschränkungen unterliegt. Ziel einer ED-R ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. um Atomkraftwerke oder das Regierungsviertel in Berlin). Die Buchstabenkombination ED-R setzt sich zusammen aus E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Land Deutschland und R = restricted. Permanente ED-R sind im AIP veröffentlicht und in ICAO-Karten verzeichnet. Zeitweilige ED-R werden per NOTAM angekündigt.
Synonyme -
Flugbeschränkungsgebiet, Restricted area |
Einführer |
Der Einführer bzw. Importeur im Drohnen-Kontext ist eine in der europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die eine Drohne aus einem Drittland auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt.
Synonyme -
Importer, Importeur |