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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Drohne
In der ursprünglichen Bedeutung sind Drohnen männliche Bienen, Wespen oder Hornissen. Der Name leitet sich vom niederdeutschen "drone" ab, das lautmalerisch zu "dröhnen" wurde und den Klang sowohl der biologischen als auch der technischen Drohnen bezeichnet. Heute werden unter Drohnen vor allem unbemannte Luftfahrzeuge verstanden, die mittels Fernbedienung gesteuert werden. Bis vor wenigen Jahren war der Begriff "Drohne" eng mit militärischen Tötungseinsätzen verbunden und daher negativ besetzt. Mit zunehmender Medienpräsenz ziviler Drohnen hat sich der Begriff umgangssprachlich dennoch gegen Synonyme wie Kopter oder Multocopter durchgesetzt. Rechtlich gelten Drohnen als Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme nach §1 LuftVG als Luftfahrzeug und unterliegen damit der Versicherungspflicht, sodass der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht vor dem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab einem Startgewicht von über 2 Kilogramm ist für den Betrieb einer Drohne zudem der umgangssprachliche Drohnenführerschein erforderlich.
Synonyme - Kopter, Drone
Drohne mit Kamera
Anders als klassische Flugmodelle sind Drohnen häufig mit einer Kamera ausgestattet. Solche Kameradrohnen sind technisch mit Geräten und Sensoren zur Aufzeichnung und zur Übertragung von optischen und ggf. auch akustischen Signalen ausgestattet. Vor diesem Hintergrund ist beim Betrieb einer Drohne mit Kamera auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre Dritter und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden. Daraus resultierende Vermögensschäden und Abmahnungen sind nicht durch einer normalen Drohnen Versicherung abgesichert. Es ist eine zusätzliche Vermögensschaden Haftplfichtfür Drohnen erforderlich. Insbesondere der Privatbereich ist gesetzlich besonders geschützt (vgl. auch § 201a StGB). Darüber hinaus kann die Erstellung von Film- oder Fotoaufnahmen mit einer Drohne zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen, die dem Geschädigten zivilrechtliche Schritte ermöglicht (§§ 1004 BGB iVm. § 823 BGB). Grundsätzlich ist die Veröffentlichung eines "Bildnisses" nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit der Einwilligung des Abgebildeten zulässig.
Synonyme - Kameradrohne
Drohnenführerschein
Der umgangssprachliche Begriff des Drohnenführerschein existiert im offiziellen Rechtsdeutsch nicht. Gemeint ist die Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Drohnen und unbemannten Fluggeräten, wie sie in § 21a Absatz 4 genannt ist. Weitere Informationen zum "Drohnenführerschein" haben wir daher unter Kenntnisnachweis zusammengefasst.
Synonyme - Kenntnisnachweis
Drohnenhaftpflicht
Jede Drohne mus mit einer Drohnen Haftpflicht versichert sein, wenn sie in Deutschland im Freien betrieben wird (Versicherungspflicht). Die Drohnen Haftpflicht deckt dabei mindestens Personenschäden und Sachschäden durch Drohnen in Höhe von 750 SZR ab. In der Praxis erfüllt diese Drohnen Versicherung drei Funktionen: 1. Sie überprüft, ob ein durch eine Drohne Geschädigter überhaupt einen Anspruch auf Leistung hat. 2. Sie begleicht berechtige Ansprüche von Geschädigten, sodass der Drohnenpilot nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. 3. Die Drohnen Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Drohnenpiloten bei Bedarf auch vor Gericht ((passiver Rechtschutz).
Synonyme - Haftpflichtversicherung für Drohnen
Drohnenkasko
Als Drohnen Versicherung leistet die Drohnen Kaskoversicherung anders als die Drohnen Haftpflicht nicht für Schadensersatzansprüche gegenüber Drittern, sondern leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen Drohne. Versicherte Ursachen hierfür können Abstürze, Transportschäden oder auch Diebstahl sein. Für eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall sollten der Drohnen Kasko Nachweise für den Verlust oder die Beschädigung der Drohne vorgelegt werden können: z.B. Fotos vom Wrack oder eine Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Die Drohnen Vollkasko erstattet den Neuwert oder den Zeitwert der Drohne. Der Neuwert ist der Betrag, der im Zeitpunkt des Schadens ausgegeben werden muss, um die gleiche (oder eine vergleichbare) Drohne neu zu kaufen. Dieser Betrag ist durch den schnellen technischen Fortschritt bei Drohnen meist deutlich niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis, der als Versicherungssumme gilt. Beim Zeitwert wird vom Neuwert noch eine Abnutzungsabschreibung vorgenommen: je älter die Drohne, desto höher der Abzug. Von dem Neuwert oder Zeitwert wird dann eine Selbstbeteiligung abgezogen, um die Auszahlungssumme bei einem Totalschaden der Drohne zu ermitteln. Damit keine Unterversicherung besteht, muss beim Abschluss der Drohnen Kaskoversicherung immer der volle Kaufpreis als Versicherungssumme angegeben werden. Anders als bei der Kfz-Versicherung sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt zwei getrennte Risiken. Da Anbieter einer Drohnen Kasko den Vertrag spätestens beim zweiten Schaden innerhalb von 3 Jahren kündigen, würde bei einem Kombi-Vertrag auch die Drohnen Haftpflicht mitgekündigt. In diesem Fall müsste bei der Suche nach einem neuen Anbieter immer angegeben werden, dass der Vorversicherer den alten Vertrag gekündigt hat. Das würde den Abschluss einer neuen Drohnen Haftpflicht teilweise unmöglich machen. Daher raten wir auf jeden Fall dazu, Drohnen Kasko und Drohnen Haftpflicht in zwei getrennten Verträgen abzusichern.
Synonyme - Kaskoversicherung für Drohnen