Begriff | Definition |
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Drohnenhaftpflicht |
Jede Drohne mus mit einer Drohnen Haftpflicht versichert sein, wenn sie in Deutschland im Freien betrieben wird (Versicherungspflicht). Die Drohnen Haftpflicht deckt dabei mindestens Personenschäden und Sachschäden durch Drohnen in Höhe von 750 SZR ab. In der Praxis erfüllt diese Drohnen Versicherung drei Funktionen: 1. Sie überprüft, ob ein durch eine Drohne Geschädigter überhaupt einen Anspruch auf Leistung hat. 2. Sie begleicht berechtige Ansprüche von Geschädigten, sodass der Drohnenpilot nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. 3. Die Drohnen Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Drohnenpiloten bei Bedarf auch vor Gericht ((passiver Rechtschutz).
Synonyme:
Haftpflichtversicherung für Drohnen |