Begriff | Definition |
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Gefährliche Güter |
In diesem Kontext werden von Drohnen als Nutzlast mitgeführte Gegenstände oder Stoffe als gefährliche Güter bezeichnet, die bei einem Zwischenfall oder einem Unfall eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit, Sachen oder die Umwelt darstellen. Der Transport dieser Güter ist in der Drohnen Haftpflicht ausgeschlossen. Zu den gefährlichen Gütern zählen insbesondere: a) explosive Stoffe (Gefahr der Massenexplosion, Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, geringe Gefahr durch Luftstoß, hohe Brandgefahr, Sprengmittel, extrem unempfindliche Explosivstoffe), b) Gase (entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase, giftige Gase, Sauerstoff, Gefahr beim Einatmen), c) entzündbare flüssige Stoffe (entzündbare flüssige Stoffe, brennbare Stoffe, Heizöl, Ottokraftstoffe), d) entzündbare feste Stoffe (entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Feststoffe, gefährlich bei Berührung mit Wasser), e) entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide, f) giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (Gift, Biogefährdung), g) radioaktive Stoffe, h) ätzende Stoffe.
Synonyme -
Dangerous goods |
Geo-Sensibilisierung |
Eine Funktion, die ausgehend von den durch die Mitgliedstaaten bereitgestellten Geo-Daten eine potenzielle Verletzung der Luftraumgrenzen durch die Drohne erkennt und den Fernpiloten warnt, sodass er sofort Maßnahmen zur Vermeidung dieser Verletzung ergreifen kann. Das weitreichendere Geo-Fencing, das den Einflug einer Drohne in verbotene Lufträume automatisch verhindert, ist eine Unterkategorie der Geo-Sensibilisierung.
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Geografisches UAS-Gebiet |
Die zuständige nationale Behörde kann Teil des Luftraums festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen ermöglicht, einschränkt oder ausgeschlossen wird. Damit sind diese Gebiete einer Weiterentwicklung der No-Fly-Zones, in denen der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten war. Durch die geografischen UAS-Zonen wird dem mit dem Betrieb von Drohnen verbundenen Risiko Rechnung getragen bezüglich a) der Sicherheitslage, b) der Sicherheit von Menschen und Sachen, c) dem Schutz der Privatsphäre, d) dem Schutz personenbezogener Daten, e) der Umwelt. Auflagen enstsprechender Gebiete sind auf jeden Fall einzuhalten, um den Schutz der Drohnen Versicherung nicht zu gefährden.
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Ground Risk Class |
Die Ground Risk Class GRC klassifiziert für eine Drohne das Betriebsrisiko möglicher Schäden am Boden im Rahmen der Risikobewertung nach SORA-GER. Bei der Ermittlung der Ground Risk Class werden z.B. die folgenden Risiko-Faktoren herangezogen: Abfluggewicht der Drohne, Betrieb in Sichtweite, Überflug von Risikogebieten wie z.B. Wohngebiete oder Industriegebiete). Die Ground Risk Class kann durch schadenhemmenden Sicherheitsmaßnahmen gesenkt werden: z.B. durch fallhemmende Systeme wie Fallschirme, Sicherheitsfunktionen wie Geofencing und Return-to-Home oder auch Absperrungen und Warnhinweise am Boden, um unbeteiligte Personen von der Betriebsstätte fern zu halten.
Synonyme -
GRC |
Händler |
Der Drohnen-Händler ist eine natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die eine Drohne auf dem EU-Markt bereitstellt, aber selbst nicht Herstellers oder Einführers ist. Der Händler hat bisher keine gesetzliche Verpflichtung, auf die Versicherungspflicht für Drohnen oder die Kennzeichnungspflicht hinzuweisen.
Synonyme -
Distributor |