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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Luftverkehrs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Ordnung (kurz: LuftVO) regelt in Deutschland detailliert die Regeln für Piloten und Fernpiloten sowie für den Betrieb von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen. Durch das Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 (Standardised European Rules of the Air, kurz: SERA) hat diese Vorrang vor dem deutschen Gesetz. Daraufhin wurde die LuftVO 29.11.2015 gekürzt und gilt seither als Ergänzung zur europäischen SERA.
Synonyme - LuftVO
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt vor allem fest, für welche Drohnen und sonstigen Luftfahrzeuge eine Verkehrszulassung nötig und ob eine Eintragung in ein Luftfahrzeugregister erforderlich ist (die Luftfahrzeugrolle, das Luftsportgeräteverzeichnis oder zukünftig ein Drohnen-Register). Mit Inkrafttreten der deutschen Drohnenverordnung verpflichtet die LuftVZO die Inhaber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr 250 Gramm zur Kennzeichnung der Drohne mit eine feuerfesten Plakette.
Synonyme - LuftVZO
Luftverkehrsgesetz
Das Luftverkehrsgesetz (kurz: LuftVG) ist die zentrale Quelle des deutschen Luftrechts. In seiner ursprünglichen Fassung ist es bereits am 01.10.1923 in Kraft getreten. Das heutige LuftVG gliedert sich in fünf Abschnitte und umfasst u.a. Regelungen zu Luftfahrzeugen, Luftfahrtpersonal und Flugplätzen. Auch die Versicherungspflicht von Drohnen ist im LuftVG verankert.
Synonyme - LuftVG
Maiszünsler
Der Maiszünsler ist ein Schädling, der erheblichen Schaden in Maisbeständen anrichtet. Nach vorsichtigen Schätzungen vernichtet der Maiszünsler jährlich über 40 Millionen Tonnen der weltweiten Maisernte. Diese Menge entspricht zehn Jahresernten in Deutschland. Normalerweise wird der Maiszünsler chemisch mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft. Doch immer häufiger kommen Drohnen für eine biologische Alternative zum Einsatz. Von Mitte Juni bis Ende Juli werfen Drohnen alle 10 Meter eine Kapsel mit Schlupfwespeneiern ab. Hierfür befindet sich ein spezieller Behälter mit den Schlupfwepseneiern unter der Drohne. Wo früher die Eier der Schlupfwespen mühsam vom Landwirt zu Fuß und per Hand ausgebracht wurden, schafft es eine Drohne, einen Hektar Mais in nur fünf Minuten abzufliegen. In den verschiedenen Entwicklungsstadien der Schlupfwespe steht der Maiszünsler ganz oben auf dem Speiseplan. Die Kosten für die biologische Schädlingsbekämpfung liegen bei ca. 20-25 € pro Hektar für den Drohnenflug. Hinzukommen 65-70 € pro Hektar für die Kapseln mit den Eiern der Schlupfwespe. Auch wenn ausschließlich über Agrarflächen fernab von Wohngebieten geflogen wird, besteht für diese Art des Drohnenbetriebs die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Drohnen Haftpflicht.
Marktüberwachungsbehörde
Eine Behörde in einem Mitgliedstaat der europäischen Union, die für die Durchführung der Marktüberwachung in jeweiligen Hoheitsgebiet zuständig ist.
Synonyme - Market surveillance authority