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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

Drohne

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Begriff Definition
Drohne
In der ursprünglichen Bedeutung sind Drohnen männliche Bienen, Wespen oder Hornissen. Der Name leitet sich vom niederdeutschen "drone" ab, das lautmalerisch zu "dröhnen" wurde und den Klang sowohl der biologischen als auch der technischen Drohnen bezeichnet. Heute werden unter Drohnen vor allem unbemannte Luftfahrzeuge verstanden, die mittels Fernbedienung gesteuert werden. Bis vor wenigen Jahren war der Begriff "Drohne" eng mit militärischen Tötungseinsätzen verbunden und daher negativ besetzt. Mit zunehmender Medienpräsenz ziviler Drohnen hat sich der Begriff umgangssprachlich dennoch gegen Synonyme wie Kopter oder Multocopter durchgesetzt. Rechtlich gelten Drohnen als Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme nach §1 LuftVG als Luftfahrzeug und unterliegen damit der Versicherungspflicht, sodass der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht vor dem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab einem Startgewicht von über 2 Kilogramm ist für den Betrieb einer Drohne zudem der umgangssprachliche Drohnenführerschein erforderlich.
Synonyme: Kopter, Drone