Drohnen-Glossar

Term Main definition
Kontrollierter Bereich am Boden
Der kontrollierte Bereich am Boden ist das Gebiet, innerhalb dessen eine DrohneDrohne betrieben wird und in dem der Betreiber dafür sorgen kann, dass keine unbeteiligten Personen anwesend sind.
Synonyms - Controlled ground area
Kopter-Profi GmbH
Die Kopter-Profi GmbH zählt zu den Pionieren für Drohnen Dienstleistungen in Deutschland. Was 2012 mit einem Hobby begann, wurde 2018 zu einem der "Digital Champions der Luftfahrtbranche" in Deutschland gekürt. Im Jahr 2012 waren die Kopter-Profis unter www.kopter-profi.de das erste Unternehmen in Deutschland, das einen Online-Vergleich zum Thema Drohnen Versicherunganbot. Mit über 20.000 versicherten Drohnen gehört Kopter-Profi bis heute zu den Marktführern. Als bundesweit einziger reiner Spezial-Makler für Drohnen Versicherung entwickelt Kopter-Profi inzwischen mit namenhaften deutschen Versicherern eigene Deckungskonzepte, die gezielt auf die Belange von Drohnen-Piloten zugeschnitten sind.
LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig ist die oberste Bundesbehörde für alle Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland unter Dienst- und Fachaufsicht des BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). In seiner Aufgabe als technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde hat das LBA die Aufsicht über die Anerkannten Stellen, die in Deutschland die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Drohnen abnehmen dürfen.
Synonyms - Luftfahrt-Bundesamt
LUC
Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS ist in der speziellen Kategorie neben der Nutzung von Standardszenarien oder einer individuellen Risikobewertung ein weiterer Weg, um eine Betriebsgenehmigung von der zuständigen Behörde zu erhalten. Details regelt Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Synonyms - Betreiberzeugnis für Leicht-UAS, Light UAS operator certificate
Luftfahrzeug
Was ein Luftfahrzeug ist, definiert §1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Zu den bemannten Luftfahrzeugen zählen Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Rettungsfallschirme, und Luftsportgeräte. Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen sind Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden). Daneben zählen alle sonstigen für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte als Luftfahrzeuge, wenn sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Luftverkehrs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Ordnung (kurz: LuftVO) regelt in Deutschland detailliert die Regeln für Piloten und Fernpiloten sowie für den Betrieb von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen. Durch das Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 (Standardised European Rules of the Air, kurz: SERA) hat diese Vorrang vor dem deutschen Gesetz. Daraufhin wurde die LuftVO 29.11.2015 gekürzt und gilt seither als Ergänzung zur europäischen SERA.
Synonyms - LuftVO
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt vor allem fest, für welche Drohnen und sonstigen Luftfahrzeuge eine Verkehrszulassung nötig und ob eine Eintragung in ein Luftfahrzeugregister erforderlich ist (die Luftfahrzeugrolle, das Luftsportgeräteverzeichnis oder zukünftig ein Drohnen-Register). Mit Inkrafttreten der deutschen Drohnenverordnung verpflichtet die LuftVZO die Inhaber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr 250 Gramm zur Kennzeichnung der Drohne mit eine feuerfesten Plakette.
Synonyms - LuftVZO
Luftverkehrsgesetz
Das Luftverkehrsgesetz (kurz: LuftVG) ist die zentrale Quelle des deutschen Luftrechts. In seiner ursprünglichen Fassung ist es bereits am 01.10.1923 in Kraft getreten. Das heutige LuftVG gliedert sich in fünf Abschnitte und umfasst u.a. Regelungen zu Luftfahrzeugen, Luftfahrtpersonal und Flugplätzen. Auch die Versicherungspflicht von Drohnen ist im LuftVG verankert.
Synonyms - LuftVG
Maiszünsler
Der Maiszünsler ist ein Schädling, der erheblichen Schaden in Maisbeständen anrichtet. Nach vorsichtigen Schätzungen vernichtet der Maiszünsler jährlich über 40 Millionen Tonnen der weltweiten Maisernte. Diese Menge entspricht zehn Jahresernten in Deutschland. Normalerweise wird der Maiszünsler chemisch mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft. Doch immer häufiger kommen Drohnen für eine biologische Alternative zum Einsatz. Von Mitte Juni bis Ende Juli werfen Drohnen alle 10 Meter eine Kapsel mit Schlupfwespeneiern ab. Hierfür befindet sich ein spezieller Behälter mit den Schlupfwepseneiern unter der Drohne. Wo früher die Eier der Schlupfwespen mühsam vom Landwirt zu Fuß und per Hand ausgebracht wurden, schafft es eine Drohne, einen Hektar Mais in nur fünf Minuten abzufliegen. In den verschiedenen Entwicklungsstadien der Schlupfwespe steht der Maiszünsler ganz oben auf dem Speiseplan. Die Kosten für die biologische Schädlingsbekämpfung liegen bei ca. 20-25 € pro Hektar für den Drohnenflug. Hinzukommen 65-70 € pro Hektar für die Kapseln mit den Eiern der Schlupfwespe. Auch wenn ausschließlich über Agrarflächen fernab von Wohngebieten geflogen wird, besteht für diese Art des Drohnenbetriebs die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Drohnen Haftpflicht.
Marktüberwachungsbehörde
Eine Behörde in einem Mitgliedstaat der europäischen Union, die für die Durchführung der Marktüberwachung in jeweiligen Hoheitsgebiet zuständig ist.
Synonyms - Market surveillance authority
Maximum take-off mass
Die "Maximum take-off mass" (kurz: MTOM) ist ein Synonym für die höchstzulässige Startmasse.
Synonyms - höchstzulässige Startmasse, MTOM
Menschenansammlungen
Eine Menschenansammlung liegt bei einer räumlich vereinigten Vielzahl von Menschen vor, die nicht sofort überschaubar ist und so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Bei mehr als zwölf Menschen ist regelmäßig von einer Menschenansammlung auszugehen. Drohnen dürfen Menschenansammlungen nur unter bestimmten Auflagen überfliegen oder in deren Nähe betrieben werden. Um den Versicherungsschutz der Drohnen Haftpflicht nicht zu gefährden, sind diese Auflagen unbedingt einzuhalten.
Synonyms - Assemblies of people
Multicopter
Der Begriff "Multikopter" ist ist eine mehrsprachige Wortneuschöpfung aus dem lateinischen "multi" und dem griechischen "pteron". Wörtlich bedeutet es "viele Flügel" bzw. "Mehrfachflügler". Damit ist der Multicopter ein Sammelbegriff für alle Luftfahrzeuge mit mehr als einem Propeller. Gewöhnlich sind diese wie bei einer Drohne auf einer Ebene nach oben gerichtet, um Auftrieb zu erzeugen. Damit unterscheidet sich der Multicopter vom Hubschrauber, der zwar auch zwei Rotoren hat, die aber auf verschiedenen Ebenen liegen und nicht beide Auftrieb erzeugen. Multicopter gibt es in kreisförmiger, H- oder Y-Bauform. Je nach Anzahl der Rototeren werden vor allem Tricopter (3), Quadcopter (4), Hexacopter (6), Octocopter (8), Decacopter (10) oder Dodecacopter (12) unterschieden.
Synonyms - Multikopter
No-Fly-Zone
Als No-Fly-Zone für Drohnen (kurz: NFZ) wird eine Flugverbotszone bezeichnet, in der Drohnen auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht betrieben werden dürfen. In Deutschland sind Betriebsverbotsgebiete für Drohnen vor allem im § 21b LuftVO geregelt. Sie umfassen Auflagen zum Betrieb in Bezug auf u.a. Flughäfen, Menschenansammlungen, Verkehrswege oder Wohngrundstücke. Eine detaillierte Beschreibung von No-Fly-Zone für Drohnen haben wir wir in einem eigenen Artikel zum gesetzlichen Rahmen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland zusammengefasst. Luftraumkarten mit vielen No-Fly-Zones für Drohnen in Deutschland finden Sie auch in unserer Kopter-Profi App.
Synonyms - Flugverbotszone, Betriebsverbotsgebiet
NOTAM
NOTAM steht für Notice to Airmen. In einem NOTM werden Änderungen am zivilen Luftfahrthandbuch eines Landes bekanntgegeben, wie z.B. kurzfristige und dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen für die Durchführung eines Fluges. NOTAMs erscheinen unregelmäßig bzw. kurzfristig nach Bedarf, z.B. zu temporären Flugbeschränkungsgebieten. NOTAMs speziell für Drohnen können kostenfrei auf der Homepage der DFS eingesehen werden.
Synonyms - Notice to Airmen