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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Kontrollierter Bereich am Boden
Der kontrollierte Bereich am Boden ist das Gebiet, innerhalb dessen eine DrohneDrohne betrieben wird und in dem der Betreiber dafür sorgen kann, dass keine unbeteiligten Personen anwesend sind.
Synonyme - Controlled ground area
Kopter-Profi GmbH
Die Kopter-Profi GmbH zählt zu den Pionieren für Drohnen Dienstleistungen in Deutschland. Was 2012 mit einem Hobby begann, wurde 2018 zu einem der "Digital Champions der Luftfahrtbranche" in Deutschland gekürt. Im Jahr 2012 waren die Kopter-Profis unter www.kopter-profi.de das erste Unternehmen in Deutschland, das einen Online-Vergleich zum Thema Drohnen Versicherunganbot. Mit über 20.000 versicherten Drohnen gehört Kopter-Profi bis heute zu den Marktführern. Als bundesweit einziger reiner Spezial-Makler für Drohnen Versicherung entwickelt Kopter-Profi inzwischen mit namenhaften deutschen Versicherern eigene Deckungskonzepte, die gezielt auf die Belange von Drohnen-Piloten zugeschnitten sind.
LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig ist die oberste Bundesbehörde für alle Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland unter Dienst- und Fachaufsicht des BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). In seiner Aufgabe als technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde hat das LBA die Aufsicht über die Anerkannten Stellen, die in Deutschland die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Drohnen abnehmen dürfen.
Synonyme - Luftfahrt-Bundesamt
LUC
Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS ist in der speziellen Kategorie neben der Nutzung von Standardszenarien oder einer individuellen Risikobewertung ein weiterer Weg, um eine Betriebsgenehmigung von der zuständigen Behörde zu erhalten. Details regelt Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Synonyme - Betreiberzeugnis für Leicht-UAS, Light UAS operator certificate
Luftfahrzeug
Was ein Luftfahrzeug ist, definiert §1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Zu den bemannten Luftfahrzeugen zählen Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Rettungsfallschirme, und Luftsportgeräte. Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen sind Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden). Daneben zählen alle sonstigen für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte als Luftfahrzeuge, wenn sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.