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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
DMO Drohnen Versicherung
Hinter der Deutsche Modellsportorganisation steht die DMO GmbH & Co. KG, die seit einigen Jahrzehnten klassische Modellflieger vor allem in Versicherungsfragen begleitet. Seit kurzem wird auch gezielt die Zielgruppe der Drohnenpiloten umworben. Hinter allen angebotenen Drohnen Versicherungen steht die Allianz Global Corporate & Specialty AG als Risikoträger. Eine vom Versicherer unabhängige Beratung von Interessenten ist nicht möglich, da ausschließlich die Drohnen Versicherung der Allianz vermittelt werden.
Drohne
In der ursprünglichen Bedeutung sind Drohnen männliche Bienen, Wespen oder Hornissen. Der Name leitet sich vom niederdeutschen "drone" ab, das lautmalerisch zu "dröhnen" wurde und den Klang sowohl der biologischen als auch der technischen Drohnen bezeichnet. Heute werden unter Drohnen vor allem unbemannte Luftfahrzeuge verstanden, die mittels Fernbedienung gesteuert werden. Bis vor wenigen Jahren war der Begriff "Drohne" eng mit militärischen Tötungseinsätzen verbunden und daher negativ besetzt. Mit zunehmender Medienpräsenz ziviler Drohnen hat sich der Begriff umgangssprachlich dennoch gegen Synonyme wie Kopter oder Multocopter durchgesetzt. Rechtlich gelten Drohnen als Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme nach §1 LuftVG als Luftfahrzeug und unterliegen damit der Versicherungspflicht, sodass der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht vor dem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab einem Startgewicht von über 2 Kilogramm ist für den Betrieb einer Drohne zudem der umgangssprachliche Drohnenführerschein erforderlich.
Synonyme - Kopter, Drone
Drohne mit Kamera
Anders als klassische Flugmodelle sind Drohnen häufig mit einer Kamera ausgestattet. Solche Kameradrohnen sind technisch mit Geräten und Sensoren zur Aufzeichnung und zur Übertragung von optischen und ggf. auch akustischen Signalen ausgestattet. Vor diesem Hintergrund ist beim Betrieb einer Drohne mit Kamera auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre Dritter und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden. Daraus resultierende Vermögensschäden und Abmahnungen sind nicht durch einer normalen Drohnen Versicherung abgesichert. Es ist eine zusätzliche Vermögensschaden Haftplfichtfür Drohnen erforderlich. Insbesondere der Privatbereich ist gesetzlich besonders geschützt (vgl. auch § 201a StGB). Darüber hinaus kann die Erstellung von Film- oder Fotoaufnahmen mit einer Drohne zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen, die dem Geschädigten zivilrechtliche Schritte ermöglicht (§§ 1004 BGB iVm. § 823 BGB). Grundsätzlich ist die Veröffentlichung eines "Bildnisses" nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit der Einwilligung des Abgebildeten zulässig.
Synonyme - Kameradrohne
Drohnenführerschein
Der umgangssprachliche Begriff des Drohnenführerschein existiert im offiziellen Rechtsdeutsch nicht. Gemeint ist die Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Drohnen und unbemannten Fluggeräten, wie sie in § 21a Absatz 4 genannt ist. Weitere Informationen zum "Drohnenführerschein" haben wir daher unter Kenntnisnachweis zusammengefasst.
Synonyme - Kenntnisnachweis
Drohnenhaftpflicht
Jede Drohne mus mit einer Drohnen Haftpflicht versichert sein, wenn sie in Deutschland im Freien betrieben wird (Versicherungspflicht). Die Drohnen Haftpflicht deckt dabei mindestens Personenschäden und Sachschäden durch Drohnen in Höhe von 750 SZR ab. In der Praxis erfüllt diese Drohnen Versicherung drei Funktionen: 1. Sie überprüft, ob ein durch eine Drohne Geschädigter überhaupt einen Anspruch auf Leistung hat. 2. Sie begleicht berechtige Ansprüche von Geschädigten, sodass der Drohnenpilot nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. 3. Die Drohnen Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Drohnenpiloten bei Bedarf auch vor Gericht ((passiver Rechtschutz).
Synonyme - Haftpflichtversicherung für Drohnen