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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

Flugmodell

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Begriff Definition
Flugmodell
Als Flugmodell gilt nach § 1 LuftVG eine Drohne, die ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt wird. Diese Abgrenzung aus dem Luftrecht nutzen auch Drohnen Versicherungen, um private von gewerblichen Tarifen abzugrenzen. Das Abgrenzungsmerkmal für gewerbliche Drohnen Versicherungen ist daher nicht die landläufige Gewinnerzielungsabsicht oder das Erzielen von Umsätzen mit der Drohne, sondern das Überschreiten von Sport und Freizeit. Auch unentgeltliche Luftbilder für Nachbarn (z.B. das Abfliegen einer Dachrinne), die ehrenamtliche Rehkitzrettung oder das Veröffentlichen von Videos auf Facebook oder Youtube (weil auch gewerblichen Nutzungsrecht an Facebook oder Google übertragen werden) fallen damit unter die "gewerbliche" bzw. "nicht-freizeitmäßige" Nutzung einer Drohne nach LuftVG.