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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Automatischer Betrieb
Der Betrieb einer Drohne ist dann automatisch, wenn die Drohne zwar einen vordefinierten Kurs abfliegt, der Fernpilot aber jederzeit den Kurs der Drohne manuell ändern kann. Ein solcher automatischer Betrieb ist durch unsere Drohnen Versicherungabgedeckt.
Autonomer Betrieb
Der Betrieb einer Drohne ist dann autonom, wenn kein Fernpilot in die vordefinierte Flugroute eingreifen kann. Ein solcher Betrieb setzt eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde voraus. Ohne entsprechende Betriebserlaubnis besteht in einer Drohnen Haftpflicht beim autonomen Betrieb kein Versicherungsschutz.
Synonyme - Autonomous operation
Bereitstellung von UAS auf dem EU-Markt
Jede Abgabe einer Drohne zum Vertrieb oder Gebrauch auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob die Abgabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Bei der Bereitstellung der Drohne besteht bisher keine Verpflichtung, auf die Versicherungspflicht für Drohnen hinzuweisen.
Synonyme - Making available on the market
Betreiber einer Drohne
Der Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Drohnen betreibt oder plant zu betreiben. Der Betreiber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich und muss das Bestehen einer Drohnen Versicherung nachweisen.
Synonyme - Operator, Unmanned aircraft system operator, UAS operator
Betrieb außerhalb direkter Sicht
Bei dieser Betriebsart von Drohnen hat der Fernpilot keinen ununterbrochenen direkten Sichtkontakt zur Drohne. Die englische Bezeichnung "Beyond visual line of sight" wird mit BVLOS abgekürzt. BVLOS ist das Gegenteil von VLOS. Der BVLOS-Betrieb einer Drohne erfordert eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde. Ohne eine gesonderte Betriebserlaubnis ist sind Flüge außerhalb der direkten Sichtweite in der Drohnen Haftpflicht nicht abgedeckt.
Synonyme - BVLOS, Beyond visual line of sight