Personenschaden

Term Main definition
Personenschaden
In der Drohnen Haftpflicht meint ein Personenschaden ein schadenauslösendes Ereignis, in dessen Folge es zur Verletzung oder Tod von Menschen kommt. Solche Personenschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn duese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnen Haftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Mitglieder des Drohnenteams oder in der Privathaftpflicht auch Familienmitglieder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erleidet eine geschädigte Person in Folge des Personenschadens einen Verdienstausfall (=Vermögensschaden), ist dieser als Folge des Personenschadens mitversichert. Reine Vermögensschäden durch Drohnen (wie z.B. bei der Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten) müssen über eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.