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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

FPV

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Begriff Definition
FPV
FPV ist die Abkürzung für "First Person View" und meint die Steuerung einer Drohne aus der Perspektive eines virtuellen Piloten an Bord. Hierfür wird das Bild der Drohnenkamera direkt auf die FPV-Videobrille des Fernpiloten übertragen, sodass der Fernpilot die Drohne aktiv aus der Perspektive des ferngesteuerten Flugmodells steuert. Diese Art des Fliegens, wie sie häufig bei Renndrohnen zum Einsatz kommt, wird Kameraflug oder Immersionsflug genannt. Für solche aktiven Kameraflüge mit Drohne gilt nach § 21b LuftVO ein enger Rechtsrahmen, innerhalb dessen FPV-Flüge mit Videobrille erlaubt sind. So darf sich die Drohne maximal 30 Meter über Grund befinden. Zusätzlich darf die Drohne max. 250 Gramm wiegen oder eine andere Person ("Spotter") muss die Drohne in seiner direkten Sichtweite haben den Steuerer mit der VPF-Brille direkt auf Gefahren hinweisen können. Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, um Leistungsansprüche aus einer Drohnen Versicherung im Schadensfall nicht zu verlieren. Neben dem aktiven FPV gibt es auch ein passives FPV, bei dem die Drohne mit einer 360-Grad-Kamera ausgestattet ist. Das aufgezeichnete Video des Flugs kann dann später mit einer FPV-Brille aus der Ich-Perspektive des virtuellen Piloten einer Drohne angesehen werden.
Synonyme: First Person View