Begriff | Definition |
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Flugbuch |
Im Drohnen Flugbuch (auch: flight logbook) werden alle Drohnen Flüge eines Fernpiloten protokolliert. In Deutschland besteht keine generelle Pflicht für Drohnen Piloten, ein Flugbuch zu führen. Im Rahmen einer Aufstiegserlaubnis oder einer anderen Befreiungen von Betriebsverboten kann der Betreiber einer Drohne in den Nebenbestimmungen zum führen eines Flugbuchs verpflichtet werden. Das Flugbuch für Drohnen unterliegt keinen Auflagen in der Form, es kann elektronisch (z.B. in der Kopter-Profi App) oder in Papierform geführt werden. Dabei sind die folgenden Angaben zu machen: Datum und Uhrzeit der Flugs, Name des Fernpiloten, verwendete Drohne, Standort und ggf. Flugroute, Flugdauer in der Luft, Gesamtdauer des Einsatzes vor Ort, Anzahl Starts und Landungen, besondere Vorkommnisse. Das FlightLog der Drohne selbst sollte nicht als Ersatz eines Flugbuchs verwendet werden, da hier ggf. mehr Informationen hinterlegt sind als eine Behörde fordert und diese im Zweifel gegen den Fernpiloten verwendet werden können.
Synonyme:
Flight Logbook, Flight Log |