Drohnenführerschein & Drohnenversicherung 05375 / 369 9990 WhatsApp info@kopter-profi.de
Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Ansprechpartner der Landesluftfahrtbehörden
Wenn Ihr Kopter ein Abfluggewicht von mehr als 5kg aufweist oder Sie eine begründete Ausnahme-Erlaubnis (§21b LuftVO Abs. 3) von den Betriebsverboten aus §21b LuftVO beantragen möchten, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis. Eine Aufstiegserlaubnis (Muster-AE) ist bei den Luftfahrtbehörden der Länder zu beantragen. Sie gilt jeweils für ein Bundesland. Zur Beantragung benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:
Antrag
Auf den Seiten der Luftfahrtbehörden der Länder (s.u.) sind Formulare hinterlegt, über die entsprechende Genehmigungen beantragt werden können.
Angaben zur Nutzung
Daten zum Kopter und seinen Steuerern sowie der beabsichtigte Zweck der Nutzung, der die Behörde von Ihrem Anliegen überzeugen soll.
Nachweise
Bescheinigung über eine gültige Kopter-Haftpflicht, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sowie der vorhandene Kenntnis-Nachweis.
Ansprechpartner, Hinweise und Formulare zur Beantragung von Aufstiegsgenehmigungen finden Sie für die einzelnen Bundesländer unter den unten aufgeführten Links.
Ansprechpartner, Hinweise und Formulare zur Beantragung von Aufstiegsgenehmigungen finden Sie für die einzelnen Bundesländer unter den unten aufgeführten Links.