Mit dem sich ständig weiterentwickelnden EU-Recht gibt es nicht mehr den einen universellen Drohnenführerschein, der z.B. alle gewerblichen Flüge abdeckt. Je nach UAS und Einsatzgebiet ergeben sich unterschiedliche Risiken, die jeweils andere Qualifikationen und Zertifikate erfordern. Daher bieten wir die komplette Bandbreite an Schulungen, Trainings und Drohnenführerscheinen mit anerkannten Abschlüssen nach LBA-Standards an, egal ob Sie in der OPEN oder SPECIFIC Category im Einsatz sind. Unsere Workshops, Online-Tutorials und Online-Prüfungen sind für Sie und Ihr Projekt der zielgerichtete Weg zum Drohnenführerschein: klar in der Struktur, einfach in der Durchführung, schnell in der Umsetzung.
Mit unseren Kursen haben Sie ein Maximum an Flexibilität, Effizienz und Zeitersparnis: Sie bestimmen, wann und wo Sie sich über unsere Online-Tutorials auf die Prüfung vorbereiten. Die Inhalte sind zu 100% auf die Prüfungsfragen abgestimmt, sodass Sie zielgerichtet durch den Prüfungsstoff geführt werden. Zusätzlich haben Sie bei den Lernmedien die Wahl zwischen Videos, PDF-Skripten und einem Hörbuch und können in unseren Zoom-Sprechstunden zu jeder Einheit Fragen stellen. Die Prüfung legen Sie ohne Anreise bequem am eigenen PC ab. Und die praktische A2/STS-Card im Scheckkarten-Format ist auch inklusive.
Jetzt NEU: Verlängerung des A2 mit Auffrischungsschulung (79 €)
Die Organisation und die Vorbereitung auf die Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis STS war kompetent und verständlich, das Material zur Vorbereitung umfangreich, gut verständlich und umfassend. Insbesondere die Videoerklärungen haben mir gut gefallen. Auch die Geduld des Prüfers und die Hilfestellung beim Einrichten des Prüfarbeitsplatzes und der nötigen technischen Voraussetzung empfand ich als angenehm. Insgesamt kann ich diese Online-Prüfung bei Kopter-Profi.de wirklich empfehlen.
Auf Wunsch erstellen wir auch individuelle Ausbildungskonzepte aus Theorie und/oder Praxis oder führen die Schulung bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Veranstaltung durch. Unser Schulungsteam steht Ihnen gerne für Anfragen oder weiterführende Informationen zur Verfügung.
Im gesetzlichen Rahmen des EU-Rechts gibt es das kleine Fernpilotenzeugnis A2 (offene Kategorie OPEN) und das große Fernpilotenzeugnis STS (spezielle Kategorie SPEC). Doch welcher der beiden Drohnenführerscheine ist die passende Qualifikation?
Diese Frage könnte vorschnell mit einem "Sowohl-als-auch" beantwortet werden: Warum nicht für einen kleinen Aufpreis den Drohnenführerschein STS (399 €) absolvieren, der automatisch auch den A2-Schein (299 €) beinhaltet? So haben Sie zwei Drohnenführerscheine mit nur einer Prüfung. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunt nicht ärgern möchten, dass Sie nicht gleich den großen Schein gemacht haben und dann doppelt zahlen müssen, ist diese Argumentation schlüssig. Dennoch lohnt ein genauerer Blick, welcher Schein aktuell für welchen Einsatz benötigt wird.
Das Fernpilotenzeugnis A2 kommt in der offenen Kategorie zum Einsatz. Sie benötigen diesen Drohnenführerschein vor allem aus drei Gründen:
1) Sie möchten eine C2-Drohne unter den Privilegien der Unterkategorie A2 betreiben (s.o.), 2) Sie möchten bei einer Behörde eine Genehmigungen für den Betrieb in Geo-Zonen beantragen oder 3) Ihr Auftraggeber wünscht unabhängig von rechtlichen Vorgaben eine entsprechende Qualifikation.
Das Fernpilotenzeugnis STS umfasst automatisch den A2-Schein, sodass die genannten Gründe hier ebenfalls gelten. Zusätzlich wird der Drohnenführerschein STS ab Ende 2024 der verpflichtende Qualifikationsnachweis für alle Fernpiloten, die in der speziellen Kategorie fliegen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem Standardszenario (STS), nach PDRA oder über eine individuelle SORA in der SPEC operieren.
Wann brauchen Sie nun den Drohnenführerschein STS? Aus unserer Sicht sprechen vor allem zwei Gründe dafür:
Grundvoraussetzung für beide Fernpilotenzeugnisse ist auf jeden Fall der Kompetenznachweis A1/A3. Dieser Nachweis muss zuvor online beim LBA erlangt worden sein, um die Prüfung zum Drohnenführerschein A2 oder STS ablegen zu können.
Wenn Sie noch unsicher sind, welcher Drohnenführerschein für Sie und Ihr Projekt die richtige Wahl ist, helfen wir Ihnen gerne weiter: per Telefon unter 05375 / 369 999 0 oder unter den anderen Kontaktdaten am oberen Bildschirmrand.
Als Prüstelle haben wir nun endlich das schon lange von Euch geforderte Buch herausgebracht: Ein Kompendium für alle Drohnen-Begeisterten in der offenen Kategorie: Unser Open UAS-Guide bietet Dir alles, was Du für den verantwortungsvollen und rechtssicheren Drohnenbetrieb im europäischen Luftraum wissen musst.
Das Handbuch bereitet Dich nicht nur gezielt auf die Prüfungen für den Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2 vor. Es vermittelt Dir auch ein fundiertes Wissen auf Basis aktueller gesetzlicher Regelwerke, damit Du sicher in der offenen Kategorie abheben kannst.
Für wen genau ist das Buch?
Zusammen mit Henrik Lührs von Aircademy haben wir in dem Buch unser profundes Fachwissen, die langjährige Praxiserfahrung und unsere Leidenschaft für hochwertige, verständliche Aus- und Weiterbildung zu Papier gebracht.
Die einzelnen Themenbereiche sind sehr gut erklärt und für die Prüfung wird alles gut beschrieben. Ich habe die Skripte ausgedruckt und während des Videos Notizen ergänzt. Jeder Bereich für sich ist sehr gut zu erlernen, da er kurz und pregnant ist. Über die Links erhält man wichtige Informationen, die zwar nicht für die Prüfung relevant, aber für spätere Einsatze gut zu nutzen sind.
Die Drohne gilt als Bestandsdrohne, da sie über keine C-Klassifizierung verfügt. Weil sie unter 250g wiegt, darf sie analog C0-Drohnen in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 betrieben werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Da die Drohne über eine Kamera verfügt, muss sich der Eigentümer der Drohne vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Die Drohne gilt als Bestandsdrohne, da sie über keine C-Klassifizierung verfügt. Da eine nachträgliche Klassifizierung nicht zu erwarten ist und die Drohne nicht unter 250g wiegt, darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C0. Damit darf sie in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Da die Drohne über eine Kamera verfügt, muss sich der Eigentümer der Drohne vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C1. Damit darf sie in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C2. Damit darf sie in der offenen Kategorie in den Unterkategorien A2 und A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C3. Damit darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C4. Damit darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.
Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.
Der Fernpilot benötigt außer dem Studium des technischen Handbuchs der Drohne keine weitere Qualifikation. Dennoch empfehlen wir auf jeden Fall, den Kompetenznachweis A1/A3 online beim LBA zu absolvieren.
Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Handbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.
Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.
Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Betriebshandbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.
Wenn die Drohne auch im Rahmen der Unterkategorie A2 genutzt werden soll (s.u.), wird zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.
Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.
Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Handbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.
Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.
Für die Drohne gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn die Person sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnte.
Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen sollte vermieden werden. Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone) dürfen nicht überflogen werden.
Für die Drohne gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn die Person sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnte.
Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen ist genauso verboten wie der Überflug von Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone).
Sofern der Fernpilot über ein Fernpilotenzeugnis A2 verfügt, darf sich die Drohne in der offenen Kategorie im Langsamflugmodus unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter nähern. Hierbei ist die 1:1-Regel zu beachten. Wenn der Abstand also bei z.B. 5 Metern liegt, darf die Drohne maximal 5 Meter über Grund fliegen. Bei einem Abstand von z.B. 15 Metern zu unbeteiligten Personen liegt die maximal erlaubte Flughöhe bei 15 Metern über Grund.
Wenn der Langsamflugmodus nicht aktiviert ist oder der Fernpilot nicht Inhaber des Fernpilotenzeugnis A2 ist, beträgt der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen 30 Meter, mindestens aber die Entfernung, die die Drohne bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegt.
Auch hier ist die 1:1-Regel einzuhalten. Die maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern über Grund darf daher erst ab einem Abstand von mindestens 120 Metern zu unbeteiligten Personen erreicht werden.
Soll die Drohne näher bei unbeteiligten Personen fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.
Zu unbeteiligten Personen muss in der offenen Kategorie ein Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden, mindestens aber die Entfernung, die die Drohne bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegt.
Beim Abstand zu unbeteiligten Personen ist die 1:1-Regel einzuhalten. Wenn der Abstand also bei z.B. 40 Metern liegt, darf die Drohne maximal 40 Meter über Grund fliegen.
Die maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern über Grund darf daher erst ab einem Abstand von mindestens 120 Metern zu unbeteiligten Personen erreicht werden.
Soll die Drohne näher bei unbeteiligten Personen fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.
Die Drohne darf nach EU-Recht über Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden.
Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.
Die Drohne darf nach EU-Recht nur dann über Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden, wenn der Fernpilot Inhaber des Fernpilotenzeugnis A2 ist. Ansonsten muss die Drohne einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den zuvor genannten Gebieten einhalten. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein Grundstückseigentümer dem Überflug zugestimmt haben sollte.
Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen auch mit einem Fernpilotenzeugnis A2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.
Die Drohne darf nach EU-Recht nur in einem Abstand von mindestens 150 Metern von Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein Grundstückseigentümer dem Überflug zugestimmt haben sollte.
Soll die Drohne in einem geringeren Abstand oder über den genannten Gbieten fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.
Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen auch mit einem Fernpilotenzeugnis A2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.
Sobald die Drohne im Freien betrieben wird, gilt sie als Luftfahrzeug und unterliegt der Versicherungspflicht. Das gilt unabhängig vom Startgewicht und auch für Flüge über z.B. dem eigenen Grundstück. Passende Haftpflichttarife der Drohnenversicherung können Sie in unserem Online-Rechner vergleichen.
Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien. Je nach Kategorie unterschieden sich die Qualifikationsanforderungen an den Piloten (Art des Drohnenführerschein) und der administrative Aufwand für eine Betriebsgenehmigung deutlich:
("open category")
In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich, solange die Grenzen der offenen Kategorie eingehalten und keine Geo-Zonen verletzt werden. Für den Betrieb sind meist der kleine Drohnenführerschein Kompetenznachweis A1/A3 und teilweise auch der Drohnenführerschein A2 erforderlich.
("specific category")
Ist ein UAS-Betrieb nicht durch die open category abgedeckt, fällt er in die specific category und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde. Je nach Ergebnis variieren die Anforderungen an die Betriebsverfahren, die Drohne, den Fernpiloten und seine Qualifikation. Hierbei sind das theoretische Fernpilotenzeugnis STS und die praktische STS-Akkredizierung hilfreich.
("certified category")
Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich. Umfang der gesetzlichen Vorgaben und Maße der Drohnen unterscheiden sich hier nicht zwingend von der bemannten Luftfahrt, nur das kein Pilot an Bord ist.
Mit der Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland gibt es nicht mehr DEN einen Drohnenführerschein für alle Anwednungsfälle. Der nationale deutsche Kenntnisnachweis wurde durch verschiedene EU-Qualifikationen abgelöst, die alle als Drohnenführerscheine bezeichnet werden:
Der kleine Drohnenführerschein umfasst eine theoretische Online-Prüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt. Praktische Fähigkeiten sind nicht relevant. Dieses Zertifikat ist die Grundlage für alle weiteren Scheine.
Der große Drohnenführerschein beinhaltet eine theoretische Prüfung (online oder in Präsenz) bei einer vom LBA benannten Prüfstelle wie den Kopter-Profis UND ein praktisches Training in Form eines Selbststudiums.
Seit 2023 umfassen die Prüfungen für die spezielle Kategorie eine theoretische STS-Prüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle UND erstmals eine praktische Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle. Beide Examen können bei den Kopter-Profis abgelegt werden.
Ob und welcher Drohnenführerschein benötigt wird, hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab: a) der benutzten Drohne und b) dem Fluggebiet.
So benötigt beispielsweise jeder Fernpilot einer Drohne mit einem maximalen zulässigen Startgewicht ab 250g den kleinen Drohnenführerschein A1/A3, unabhängig vom überflogenen Gebiet. Das gilt auch, wenn die Drohne nur im eigenen Garten geflogen wird. Einzige Ausnahme ist der Indoor-Betrieb einer Drohne: Bei Flügen in geschlossenen Räumen ist gesetzlich kein Drohnenführerschein vorgeschrieben. Zudem ist der kleine Drohnenführerschein Voraussetzung, um das Fernpilotenzeugnis A2 erwerben zu können.
Dieser A2 Drohnenführerschein wird vor allem für zwei Anwendungsfälle in der offenen Kategorie benötigt: a) den Betrieb einer C2-klassifizierten Drohne in A2 und b) die Beantragung einer Allgemeinverfügung zum Betrieb in geografischen Gebieten. Seit Mitte 2023 gibt es noch den neuen großen STS Drohnenführerschein, der beim Betrieb in der speziellen Kategorie zum Einsatz kommt. Diese weiterführende Qualifikationen für Drohnenpiloten erfolgt auf Basis einer theoretischen und praktischen Prüfung nach den EU-Vorgaben für die Standard-Szenarien (STS).
Der Drohnenführerschein ist kein "Sitzschein", den man für das Anhören eines Tagesseminars oder die Teilnahme an einer Schulung erhält. Bei allen Drohnenführerscheinen ist eine Theorieprüfung zu absolvieren. Hier sind mindestens 75% der möglichen Punktzahl zu erreichen, um die theoretische Prüfung zu bestehen. Zusätzlich umfasst das Fernpilotenzeugnis A2 auch ein praktisches (Selbst-)Training und der Drohnenführerschein für die spezielle Kategorie sogar eine praktische Prüfung.
Die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein A1/A3 (EU-Kompetenznachweis) wird in Deutschland direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) abgelegt. Eine Anreise nach Braunschweig ist nicht erforderlich, da die Prüfung online abgenommen wird. Sie kann beliebig oft wiederholt werden, bis die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht ist.
Der Drohnenführerschein A2 (Fernpilotenzeugnis) wird in Deutschland von wenigen Prüfstellen abgenommen, die vom Luftfahrt-Bundesamt für diese Tätigkeit benannt wurden. Die Kopter-Profis waren in Deutschland übrigens der erste Anbieter, der die Benennung durch das LBA erhalten hat, daher haben wir die Prüfstellen-Nummer 1: DE.PStF.001. Je nach Anbieter kommen Online- und/oder auch Präsenzprüfungen zum Einsatz. Für das praktische Selbsttraining hat das LBA ein Formblatt veröffentlicht, mit dem jeder Prüfling bestätigt, das praktische Training selbst durchgeführt zu haben. Das gleiche gilt für das große Fernpilotenzeugnis STS.
Die Art der Vorbereitung auf die Prüfung zum Drohnenführerschein ist jedem Prüfling freigestellt. Es gibt keine gesetzlichen Auflagen z.B. zum Besuch gewisser Pflichtveranstaltungen oder Sammeln von Mindestflugstunden.
Für das Fernpilotenzeugnis A2 und das große Fernpilotenzeugnis STS variieren die angebotenen Dienstleistungen zur Vorbereitung auf die Prüfung von mehrtägigen Seminaren, über 3stündige Crashkurse, Lehrbücher bis hin zu Online-Tutorials. Als Kopter-Profis empfehlen wir unser Online-Tutorial zu den beiden Fernpilotenzeugnissen. Hier kann die Lernzeit flexibel an die eigenen zeitlichen Freiräume, das vorhandene Vorwissen und die eigene Lerngeschwindigkeit angepasst werden. Zudem stellen wir neben Lehrvideos auch die zugehörigen Folien und eine Tonspur als Hörbuch zur Verfügung. Durch diese Medien kann sich jeder Teilnehmer individuell mit seinen bevorzugten Lernmaterialien auf die Prüfung vorbereiten. Und natürlich lassen sich die Medien auch sinnvoll kombinieren: Viele Prüflinge schauen zunächst die Videos und machen sich ggf. Notizen auf den Folien. Dann lernen sie mit den Folien und vertiefen das Wissen durch die Audio-Dateien z.B. beim Autofahren oder Joggen. Abgerundet wird die Vorbereitung durch umfangreiche Testfragen, um den eigenen Wissensstand zu kontrollieren.
Bei den Online-Kursen verzichten wir bewusst auf eine restriktive Begrenzung der Lerndauer. So kann jeder Prüfling selbst entscheiden, ob er sich erst dann einen Prüfungstermin bucht, wenn er den Lernstoff sicher beherrscht. Oder ob er sofort einen Prüfungstermin vereinbart, weil ihm der zeitliche Druck für eine effiziente Vorbereitung auf die Prüfung zum Drohnenführerschein hilft. Daher sind die Zugänge zu den Lernunterlagen je nach Kurs für mindestens 5 Monate zugänglich. Darüber hinaus können die Inhalte der offenen Kategorie auch dauerhaft in unserem Handbuch zum Drohnenführerschein nachgelesen werden (auch als eBook erhältlich).
Grundsätzlich empfehlen wir, die Prüfungsvorbereitung bei dem Anbieter zu absolvieren, bei dem auch die Prüfung zum Drohnenführerschein abgelegt wird. Jede benannte Prüfstelle hat beispielsweise ihren eigenen A2-Fragenkatalog für die Prüfung zum Drohnenführerschein - mit eigenen Schwerpunkten und Fragetechniken. Aus diesem Grund gibt es keine allgemeingültigen Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die auf Prüfungen aller benannten Prüfstellen passen.
Sofern die Prüfung in Deutschland abgelegt wird, stellt das Luftfahrt-Bundesamt den offiziellen Drohnenführerschein aus. Dabei handelt es sich um keinen "Papierlappen" und auch um keinen Führerschein im Scheckkartenformat nach ISO 7810. Vielmehr vergibt das LBA den Drohnenführerschein im PDF-Format und stellt ihn im persönlichen Bereich beim LBA zum Download bereit. Hierbei gibt es nur ein einziges Dokument, auf dem alle vorhandenen Theorie-Zertifikate abgebildet sind: A1/A3, A2 und STS. Für die praktischen STS-Prüfungen werden gesonderte Akkreditierungsbescheinigungen erstellt, die wir unseren erfolgreichen Absolventen selbst ausstellen dürfen.
Wer möchte, kann den Drohnenführerschein auf eine Scheckkarte drucken, um den Nachweis beim Betrieb der Drohne im handlichen Format dabei zu haben. Bei der Erstellung ist darauf zu achten, dass der QR-Code nicht zu klein und damit unlesbar wird, da das Dokument sonst nicht von Sicherheitsbehörden wie z.B. der Polizei anerkannt wird. Für unsere Absolventen ist eine solche Scheckkarte mit dem Drohnenführerschein übrigens automatisch im Preis enthalten.

Die inhaltlichen Themenblöcke der einzelnen Drohnenführerscheine sind von der EASA vorgegeben. Damit wurden die Prüfungsanforderungen in der gesamten EU vereinheitlicht. Welche Schwerpunkte innerhalb der Themenblöcke gesetzt werden, obliegt den EU-Mitgliedsstaaten und teilweise auch den einzelnen Prüfungsstellen.
In Deutschland konkretisiert das Luftfahrt-Bundesamt die Themenblöcke der EASA mit einem eigenen Prüfungssyllabus. So ergeben sich konkrete Themenbereiche, die in den Prüfung abgefragt werden. Details zu den konkreten Trainings- und Prüfungsinhalten der verschiedenen Drohnenführerscheine beschreiben wir auf den entsprechenden Unterseiten für den Kompetenznachweis A1/A3, das Fernpilotenzeugnis A2, das Fernpilotenzeugnis STS und die praktischen STS-Trainings.
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zum einen hängt die Antwort davon ab, für welchen Drohnenführerschein gelernt wird. Grundsätzlich ist der Aufwand beim kleinen Drohnenführerschein A1/A3 am geringsten und bei den Prüfungen für die Trainings der SPEC am höchsten. Daneben beeinflussen auch die Erfahrung bzw. das Vorwissen und die individuelle Lerngeschwindigkeit den Zeitbedarf.
Für das Fernpilotenzeugnis A2 hatten wir beispielsweise Prüflinge, denen ein Tag Vorbereitung mit unserem Online-Tutorial genügt hat. Andere Prüflinge empfanden eine oder zwei Wochen als angemessen. Nach den Rückmeldungen unserer Prüfungsteilnehmer sollten 3 bis maximal 7 Lerntage mit einem täglichen Invest von 1-2 Stunden auf jeden Fall ausreichen, um die Prüfung sicher zu bestehen. Die Durchfallquote von unter 3% spricht für sich.
Ja, die theoretischen Prüfungen zum Drohnenführerschein müssen nicht zwangsläufig als Präsenzprüfung stattfinden, sondern können auch online abgelegt werden. Hierfür müssen die benannten Prüfstellen in einem aufwendigen Verfahren nachweisen, dass in der Online-Prüfung ein Betrugsversuch durch unerlaubte Hilfsmittel genauso ausgeschlossen ist wie eine Täuschung der Identität des Prüflings. Wenn das internet-gestützte Prüfungsverfahren zugelassen wurde, verzichtet das Luftfahrt-Bundesamt auf die vorherige Abnahme jedes einzelnen Prüfungsraums.
Die Prüflinge schätzen an unseren Online-Prüfungen vor allem die entspannte Atmosphäre in den eigenen vier Wänden bzw. in einem bekannten Büro. Der zweite große Vorteil ist die Flexibilität, da die Prüfung an jedem Ort der Welt abgelegt werden kann, ohne zu Präsenzprüfungen anreisen zu müssen.
Die Kopter-Profis waren nicht nur beim alten nationalen Kenntnis-Nachweis, sondern auch beim Fernpilotenzeugnis die erste Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt die Erlaubnis für die Durchführung von Online-Prüfungen erhielt. Seitdem werden Präsenzprüfungen von Einzelpersonen kaum noch nachgefragt. Die häufigste Ausnahme sind Unternehmen, die für ihre Fernpiloten Inhouse-Schulung und Prüfung buchen.
Den Rückmeldungen unserer Kunden entnehmen wir, dass die überwiegende Mehrheit der Prüflinge eine Online-Prüfung zum Drohnenführerschein bevorzugt: zeitaufwenige Anreisen entfallen und auch die vertraute Umgebung bei einer Online-Prüfung ist ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor gegen jede Prüfungsangst. Bei uns wird jede Online-Prüfung von einem persönlichen Prüfer begleitet, sodass jeder Prüfling während der Prüfung seinen eigenen individuellen Ansprechpartner hat. Er hilft ggf. bei der Einrichtung der Technik und sorgt für eine entspannte Prüfungsatmosphäre. Weitere Informationen zum Prüfungsablauf beim Drohnenführerschein A2 oder STS haben wir direkt beim jeweiligen Fernpilotenzeugnis hinterlegt.
Nur bei der praktischen Prüfung im Rahmen des STS-Trainings ist ein persönliches Treffen erforderlich. Auch hier werden die Inhalte mit den zuvor beschriebenen Medien vermittelt. Die Abnahme der praktischen Prüfung erfolgt dann entweder an einem unserer Prüfungsorte oder bei Ihnen vor Ort.
Natürlich bieten wir für Firmen auch Inhouse-Schulungen und/oder Prüfungen zum Drohnenführerschein an, sofern dies gewünscht wird.
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von der Art des Führerscheins und der Prüfstelle ab. Die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein A1/A3 beim LBA kann unbegrenzt wiederholt werden. Theoretisch ist es möglich, den Test nach einem nicht bestandenen Versuch sofort und sooft zu wiederholen, bis die erforderliche Punktzahl von 75% erreicht ist.
Beim Fernpilotenzeugnis A2 und STS können die Prüfstellen das Prüfungsprozedere für den großen Drohnenführerschein selbst festlegen. Das LBA hat nur vorgegeben, dass a) zum Bestehen ebenfalls mindestens 75% erreicht werden müssen, und dass b) eine nicht-bestandene Prüfung frühestens nach 7 Tagen wiederholt werden darf. Dies ist aber eine theoretische Frist. Über 97% unserer Prüflinge bestehen direkt im ersten Versuch.
Die Drohnenführerscheine auf Basis des EU-Drohnenverordnung 2019/947 sind keine deutsche Insel-Lösung, sondern gelten in der gesamten Europäischen Union. Darüber hinaus finden die einheitlichen Drohnen-Regeln auch in den assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island und in der Schweiz Anwendung.
Für die theoretischen Drohnenführerscheine sieht die EU eine Gültigkeit von 5 Jahren vor. Danach muss eine "Auffrischschulung" stattfinden, um die Gültigkeit um weitere 5 Jahre zu verlängern. Eine erneute Prüfung ist dann nicht erforderlich.
Die praktischen Trainings sind von den Fernpiloten in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Hier gibt es weniger eine rechtliche Vorgabe. Vielmehr muss der Betreiber in seinem Betriebshandbuch nachvollziehbar begründen, in welchen Zeitabständen seine Fernpiloten welche Trainings durchlaufen.