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  1.  Die Theorieprüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 nach UAS.OPEN.030(2)c) in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und zum Fernpilotenzeugnis STS nach UAS.STS-01.020 (2) b) und UAS.STS-02.020 (9) (b) sowie der entsprechenden Beilage A in Anlage 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird von der Kopter-Profi GmbH abgenommen. Die Kopter-Profi GmbH ist eine vom Luftfahrt-Bundesamt nach UAS.OPEN.030(2) c) in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 benannte Prüfstelle. Die Registrierungsnummer der Kopter-Profi GmbH lautet DE.PStF.001.

  2. Die praktische STS-Ausbildung und Beurteilung der praktischen Fähigkeiten von Fernpiloten nach UAS.STS-01.020 (2) (b) und UAS.STS-02.020 (9) (b) sowie der entsprechenden Beilage A in Anlage 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird ebenfalls von der Kopter-Profi GmbH durchgeführt. Die Kopter-Profi GmbH ist eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfstelle. Die Registrierungsnummer der Kopter-Profi GmbH lautet DE.PStF-P.001.

  3. Für die Anmeldung zur Prüfung muss der Bewerber mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

  4. Für die Prüfungszulassung muss der Bewerber vor der Prüfung die in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 genannten Unterlagen bei der Prüfstelle vorlegen. Je nach abzulegender Prüfung handelt es sich um eines oder mehrere der folgenden Dokumente:
    • Nachweis über den Abschluss des EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Fernpiloten
    • ggf. Nachweis über den Abschluss des EU-Fernpilotenzeugnis A2 oder STS für Fernpiloten
    • ggf. Erklärung über den Abschluss eines praktischen Selbsttrainings nach UAS.OPEN.040

  5. Das praktische Selbsttraining nach UAS.OPEN.040 muss auf einer C2-klassifizierten Drohne durchgeführt werden. Alternativ kann das Training auch unter Aufsicht der Kopter-Profis bei Essen, Leipzig, Nürnberg oder Gifhorn durchgeführt werden. Dann ist eine C2-Klassifizierung der verwendeten Drohne nicht zwingend erforderlich, sondern es kann eine Drohne genutzt werden, deren Flugeigenschaften, Steuerungsmodi und Startmasse (< 4kg) mit denen einer C2-klassifizierten Drohne vergleichbar sind.

  6. Inhaltlich folgt die Prüfung dem vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Prüfungsfächern mit den entsprechenden Prüfungssyllabus und Lernzielen. Die Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Buchung abgelegt werden.

  7. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis wird als Präsenz-Prüfung oder als Internet-gestützte Online-Prüfung im Proctor-Verfahren abgenommen. Sie besteht aus 30 (A2) bzw. 60 (STS) Multiple-Choice-Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, die innerhalb von 30 (A2) bzw. 60 Minuten (STS) beantwortet werden müssen. Für jede richtige Antwort erhält der Prüfling einen Punkt. Wird eine Frage falsch beantwortet, gibt es keinen Punkt. Eine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn der Prüfling die richtige und keine falsche Antwortmöglichkeit gewählt hat. Um die Prüfung zu bestehen, darf kein Täuschungsversuch des Prüflings vorliegen (vgl. Nr. 10) und der Prüfling muss mindestens 75% der maximal möglichen Punktzahl erreicht haben.

  8. Die Praxisprüfung besteht aus zwei Teilen, von denen ein Teil online und ein Teil in Präsenz abgenommen wird. Hierbei hat der Prüfling die geschulten Verfahren gemäß einer Fallstudie zu erläutern und anzuwenden. Um die Prüfung zu bestehen, muss der Prüfling in allen Verfahren über ein zufriedenstellendes Niveau verfügen. Das Ergebnis wird vom Prüfer in einem Beurteilungsbericht protokolliert.

  9. Um einen Identitätsmissbrauch zu vermeiden, hat sich jeder Prüfling vor jedem Prüfungsbeginn mit einem gültigen Identitätsdokument auszuweisen.

  10. Zur Vermeidung von Täuschungsversuchen sind bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. In die Verhaltensregeln für Online-Prüfungen wird jeder Prüfling unmittelbar vor Prüfungsbeginn eingewiesen. Während der Präsenz-Prüfungen gelten die folgenden Verhaltensregeln:
    • Auf dem Tisch darf sich nur der Papier-Prüfungsfragebogen samt Stift oder das Tablet der Kopter-Profi GmbH befinden, über das der Fragebogen ausgefüllt wird.
    • Zusätzlich hat jeder Prüfling das gültige Identitätsdokument seiner Prüfungsanmeldung vor sich auf den Tisch zu legen.
    • Handouts und andere Nachschlagewerke sowie elektronische Geräte (z.B. Smartphones, Tablet, Notebooks, Smartwatches, …) mit Ausnahme des Tablet der Kopter-Profi GmbH sind in einer Tasche zu verstauen, die am Rand des Raumes platziert wird.
    • Gespräche und jeglicher andere Informations- und Datenaustausch zwischen den Prüflingen sind untersagt.
    • Bei Toilettengängen darf jeweils nur ein Prüfling den Raum verlassen.
    • Beendet ein Teilnehmer die Prüfung vor Ablauf der Zeit, bleibt er still an seinem Platz, bis die gesamte Prüfungsdauer für alle Prüflinge abgelaufen ist.

  11. Sollte ein Prüfling in der Prüfung zum Fernpilotenzeugnis weniger als 75% der maximalen Höchstpunktzahl erreicht haben, darf er die Prüfung wiederholen. Zwischen zwei Prüfungen müssen mindestens 7 Tage liegen. Für jede Prüfungswiederholung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an. Nach einem aufgedeckten Täuschungsversuch ist keine Prüfungswiederholung möglich.

  12. Sollte ein Prüfling in der Praxisprüfung in einzelnen Verfahren kein zufriedenstellendes Niveau zeigen, muss er nicht die komplette Prüfung wiederholen. Es werden nur die Verfahren nachgeprüft, die nicht bestanden wurden. Sollte es sich nur um Verfahren aus Teil 1 handeln, fällt für einen zusätzlichen Online-Prüfungstermin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an. Wenn auch Verfahren aus Teil 2 betroffen sind, liegt die Bearbeitungsgebühr für einen zusätzlichen Praxispräsenztermin bei 100 €. 

  13. Die Absage eines Prüfungstermins ist bis max. 7 Tage vor Prüfungsbeginn ohne Kosten möglich. Kurzfristigere Absagen können nur mit einem ärztlichen Attest kostenfrei erfolgen. Da für jeden verbindlich reservierten Prüfungsplatz Kosten entstehen und wir den Prüfungsplatz kurzfristig nicht anderweitig vergeben können, müssen wir ohne ärztliches Attest bei Online-Prüfungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € berechnen, bei Praxispräsenzterminen in Höhe von 100 €.

  14. Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur möglich, wenn alle Prüfungs- und ggf. Bearbeitungsgebühren des Prüflings bis spätestens 48 Stunden vor Prüfungsbeginn auf dem Konto der Kopter-Profi GmbH eingegangen sind.

  15. Die Fernpilotenzeugnisse A2 und STS werden nicht von der Prüfstelle, sondern direkt vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Für das Ausstellen des Fernpilotenzeugnis erhebt das LBA eine Gebühr in Höhe von 30 €.