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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Anerkannte Stelle
Eine "anerkannte Stelle" ist ein Unternehmen, dass vom Luftfahrt-Bundesamt nach § 21d LuftVO die Zulassung hat, die Prüfung zum Kenntnisnachweis (dem umgangssprachlichen großen Drohnenführerschein) abnehmen zu dürfen. Die Prüfung zum Kenntnisnachweis kann anerkannten Stelle online oder in einer Präsenzprüfung abgelegt werden. Der Kenntnisnachweis von einer anerkannten Stelle (wie z.B. der Kopter-Profi GmbH) ist für die private und gewerbliche Nutzung von Drohnen zulässig.
Aufstiegserlaubis
Für bestimmte Drohnen ist der Betrieb in Deutschland erlaubnispflichtig. Oder anders ausgedrückt: Für den Betrieb mancher Drohnen wird in Deutschland eine Erlabnis bzw. Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Dies gilt generell für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm oder auch für Drohnen mit einem Verbrennungsmotor, wenn diese in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten betrieben werden, oder auch für Flüge mit Drohnen bei Nacht. Details regelt § 21a LuftVO. Häufig ist ein entsprechender Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.
Synonyme - AE
Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen
Unter der Fernsteuerausrüstung für Drohnen werden alle Instrumente, Mechanismen, Geräte, Zusatz- und Zubehörteile sowie Software verstanden, die für einen sicheren Betrieb von Drohnen erforderlich sind, sich aber nicht an Bord der Drohne befinden. Für die Fernsteuerung von Consumer-Drohnen werden häufig auch Smartphones oder Tablets verwendet. Diese Art der Steuerung ist durch gute Drohnen Versicherungen abgedeckt.
Synonyme - Equipment to control unmanned aircraft remotely
Automatischer Betrieb
Der Betrieb einer Drohne ist dann automatisch, wenn die Drohne zwar einen vordefinierten Kurs abfliegt, der Fernpilot aber jederzeit den Kurs der Drohne manuell ändern kann. Ein solcher automatischer Betrieb ist durch unsere Drohnen Versicherungabgedeckt.
Autonomer Betrieb
Der Betrieb einer Drohne ist dann autonom, wenn kein Fernpilot in die vordefinierte Flugroute eingreifen kann. Ein solcher Betrieb setzt eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde voraus. Ohne entsprechende Betriebserlaubnis besteht in einer Drohnen Haftpflicht beim autonomen Betrieb kein Versicherungsschutz.
Synonyme - Autonomous operation